Vollkostenrechnung oder Teilkostenrechnung — wann setzt du welches Verfahren ein? Diese Frage ist nicht nur für die Baumeisterprüfung relevant, sondern hat direkte Auswirkungen auf deine Preisgestaltung und die Wettbewerbsfähigkeit deines Unternehmens. Die ÖNORM B 2061 bietet die Möglichkeit, Preise mittels beider Verfahren zu ermitteln.
Gerade in Zeiten mit schwacher Auftragslage kann das Verständnis der Teilkostenrechnung den Unterschied zwischen Überleben und Insolvenz bedeuten. Schauen wir uns beide Verfahren im Detail an.
Was ist die Vollkostenrechnung?
Die Vollkostenrechnung berücksichtigt sämtliche angefallenen Kosten und weist diese gleichermaßen den Kostenträgern zu. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten.
Der Aufbau der Vollkostenrechnung gemäß ÖNORM B 2061:
- Einzelkosten der Bauleistung (Personal, Material, Geräte)
- + Baustellengemeinkosten
- = Herstellkosten
- + Geschäftsgemeinkosten, Bauzinsen, kalkulatorisches Wagnis
- = Selbstkosten
- + Erfolg (Gewinn bzw. Verlust)
- = Gesamtpreis
- + Umsatzsteuer
- = Angebotspreis
Das betriebswirtschaftliche Ziel: Die Vollkosten für Angebote oder Aufträge decken. Sämtliche Kosten für die Herstellung eines Produkts oder die Erbringung einer Dienstleistung sollen durch den Verkaufspreis gedeckt sein.
Grenzen der Vollkostenrechnung
Die Proportionalisierung von Fixkosten ist nicht immer mit dem Verursachungsprinzip vereinbar. Daraus ergeben sich Probleme:
- Beschäftigungsänderungen verschleiern die Kostenfolgen: Ändert sich die Beschäftigtenzahl, verändert sich auch der Anteil an fixen Kosten, den jedes Produkt trägt.
- Keine verursachungsgerechte Zuordnung: Fixe Kosten werden pauschal verteilt, die tatsächliche Kostenverursachung bleibt unklar.
- Keine Informationen über kurzfristige Optimierungsmöglichkeiten: Die Vollkostenrechnung zeigt nicht, welche Aufträge auch bei niedrigerem Preis noch einen positiven Beitrag leisten.
- Bei geringer Auslastung steigt der Preis: Alle Kosten, einschließlich der Fixkosten, werden auf weniger Aufträge verteilt — der kalkulierte Preis steigt, obwohl der Markt das nicht hergibt.
Was ist die Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)?
Die Teilkostenrechnung ist ein wichtiges Instrument der Betriebswirtschaft. Sie ermöglicht es, Preise unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Faktoren an die aktuelle Marktsituation anzupassen.
Der Kerngedanke: In Zeiten, in denen der Markt keine Vollkostenpreise erlaubt, kann die Teilkostenrechnung dazu verwendet werden, Aufträge zu einem Preis anzubieten, der unterhalb der Vollkosten liegt — aber immer noch einen positiven Deckungsbeitrag erwirtschaftet.
Die zweistufige Teilkostenrechnung
Ausgehend von der Vollkostenrechnung wird die Teilkostenrechnung wie folgt aufgebaut:
- Bruttoerlös (= Angebotspreis der Vollkostenrechnung)
- – Umsatzsteuer
- = Nettoerlös (= Gesamtpreis der Vollkostenrechnung)
- – Variable Kosten der Bauleistung (Einzel- und Baustellengemeinkosten)
- = Deckungsbeitrag 1
- – Fixe Kosten der Bauleistung
- = Deckungsbeitrag 2
- – Kosten der Verwaltung
- = Gewinn oder Verlust
Der Deckungsbeitrag zeigt, welcher Anteil zur Abdeckung der Fixkosten verbleibt.
Wie hängen Vollkosten- und Teilkostenrechnung zusammen?
Die Teilkostenrechnung setzt eine Vollkostenrechnung als Ausgangspunkt voraus. Die Kosten werden dann in kurzfristige und langfristige ausgabenwirksame Kosten aufgeteilt:
- Kurzfristige (variable) Kosten: Ändern sich mit dem Leistungsumfang — z. B. Materialkosten, Lohnkosten für Arbeiter
- Langfristige (fixe) Kosten: Fallen unabhängig von der Leistungserbringung an — z. B. kalkulatorische Geräteabschreibungen, Kapitalkosten, Wagnisanteile, Unternehmergehälter bei Personengesellschaften
Die Senkung der kalkulatorischen Geräteabschreibungen und Verzinsungen führt nicht zu einer Minderung des Periodengewinns, sondern beeinflusst vielmehr das Investitionsbudget für zukünftige Perioden.
Wann setzt du welches Verfahren ein?
Vollkostenrechnung einsetzen bei:
- Guter Auftragslage: Der Markt akzeptiert kostendeckende Preise
- Öffentlichen Ausschreibungen: Preisangemessenheit wird anhand der Vollkosten geprüft
- Langfristiger Planung: Alle Kosten müssen langfristig gedeckt sein
- Nachkalkulation: Zur Ermittlung des tatsächlichen Erfolgs
Teilkostenrechnung einsetzen bei:
- Schwacher Auftragslage: Der Markt erlaubt keine Vollkostenpreise
- Kurzfristigen Preisuntergrenzen: Du willst wissen, ab welchem Preis ein Auftrag noch Sinn macht
- Kapazitätsauslastung: Lieber ein Auftrag mit positivem Deckungsbeitrag als Stillstand
- Strategischen Entscheidungen: Welche Projekte tragen wie viel zum Unternehmenserfolg bei?
Praxisbeispiel
Stell dir vor, dein Unternehmen hat in einem schwachen Quartal freie Kapazitäten. Ein Auftraggeber bietet dir ein Projekt an, aber zu einem Preis, der 15 % unter deinen Vollkosten liegt.
Die Vollkostenrechnung sagt: Finger weg, das Projekt macht Verlust. Die Teilkostenrechnung zeigt dir aber: Der Preis deckt alle variablen Kosten und liefert noch einen positiven Deckungsbeitrag 1 — er trägt also zur Abdeckung deiner Fixkosten bei, die ohnehin anfallen. Unter diesen Umständen ist es wirtschaftlich sinnvoller, den Auftrag anzunehmen, als die Kapazitäten brachliegen zu lassen.
Aber Achtung: Langfristig muss die Gesamtsumme der Deckungsbeiträge die Fixkosten übersteigen. Die Teilkostenrechnung impliziert nicht, dass das Prinzip der Vollkostendeckung aufgegeben wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Teilkostenrechnung ist die Bestimmung der kurzfristigen und langfristigen Preisuntergrenze. Die kurzfristige Preisuntergrenze liegt dort, wo gerade noch die variablen Kosten gedeckt werden — der Deckungsbeitrag beträgt dann null. Jeder Preis darunter würde bedeuten, dass du mit jedem produzierten Stück einen zusätzlichen Verlust machst. Die langfristige Preisuntergrenze liegt bei den Selbstkosten — hier sind auch die fixen Kosten gedeckt, aber es gibt keinen Gewinn. In der Baumeisterprüfung wird gerne gefragt, wo diese Grenzen liegen und wann ein Unternehmen unterhalb der langfristigen Preisuntergrenze anbieten darf.
Berechnungsbeispiel: Deckungsbeitrag einer Baustelle
Stell dir vor, du kalkulierst ein Projekt mit folgenden Werten:
Vollkostenrechnung:
– Einzelkosten der Bauleistung: 600.000 EUR
– Baustellengemeinkosten: 80.000 EUR
– Herstellkosten: 680.000 EUR
– Geschäftsgemeinkosten (12 %): 81.600 EUR
– Bauzinsen (2 %): 15.232 EUR
– Wagnis (3 %): 23.305 EUR
– Selbstkosten: 800.137 EUR
– Gewinn (5 %): 41.171 EUR
– Gesamtpreis (netto): 841.308 EUR
Der Markt bietet dir für dieses Projekt aber nur 750.000 EUR netto. Was tun?
Teilkostenrechnung:
– Nettoerlös: 750.000 EUR
– Variable Kosten (Einzelkosten + variable BGK): 650.000 EUR
– Deckungsbeitrag 1: 100.000 EUR
– Fixe Projektkosten (zeitgebundene BGK): 30.000 EUR
– Deckungsbeitrag 2: 70.000 EUR
Der Deckungsbeitrag 2 von 70.000 EUR zeigt: Das Projekt trägt zur Abdeckung deiner Geschäftsgemeinkosten bei. Bei freien Kapazitäten ist es wirtschaftlich sinnvoller, den Auftrag anzunehmen, als die Arbeiter in den Krankenstand oder die Kündigung zu schicken.
Wie wird bei Nachlässen kalkuliert?
Für die Kalkulation von Nachlässen ist zu beachten:
- Nachlässe können ausschließlich auf Basis des Deckungsbeitrags oder des kalkulierten Gewinns gegeben werden
- Die variablen Kosten müssen in voller Höhe in die Kalkulation einbezogen werden
- Ein Nachlass darf nicht dazu führen, dass die variablen Kosten nicht mehr gedeckt sind
Prüfungstipp: In der Baumeisterprüfung wirst du gefragt: Was bedeutet Vollkostenrechnung? Was ist der Deckungsbeitrag? Wann setzt du die Teilkostenrechnung ein? Merke dir die Schemata und das Praxisbeispiel.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Vollkostenrechnung verteilt alle Kosten (fix + variabel) auf die Kostenträger
- Die Teilkostenrechnung trennt variable und fixe Kosten und ermittelt den Deckungsbeitrag
- Der Deckungsbeitrag zeigt, wie viel ein Auftrag zur Abdeckung der Fixkosten beiträgt
- Die ÖNORM B 2061 ermöglicht beide Verfahren
- Bei guter Auftragslage: Vollkostenrechnung. Bei schwacher Auftragslage: Teilkostenrechnung als Entscheidungshilfe
- Langfristig muss die Gesamtsumme der Deckungsbeiträge die Fixkosten übersteigen
- Nachlässe werden nur auf Basis des Deckungsbeitrags oder Gewinns kalkuliert
Überleitung von der Vollkosten- zur Teilkostenrechnung
In der Praxis startest du immer mit der Vollkostenrechnung und leitest daraus die Teilkostenrechnung ab. Die Kosten werden dabei in kurzfristige und langfristige ausgabenwirksame Kosten aufgeteilt:
Kurzfristig ausgabenwirksame (variable) Kosten:
– Materialkosten
– Lohnkosten der gewerblichen Arbeitnehmer
– Variable Baustellengemeinkosten (z. B. Strom, Wasser)
– Betriebsstoffe
Langfristig ausgabenwirksame (fixe) Kosten:
– Kalkulatorische Geräteabschreibungen und Verzinsungen
– Kapitalkosten
– Wagnisanteile
– Unternehmergehälter bei Personengesellschaften
– Geschäftsgemeinkosten (teilweise)
Die Senkung der kalkulatorischen Geräteabschreibungen und Verzinsungen führt nicht zu einer Minderung des Periodengewinns. Sie beeinflusst vielmehr das Investitionsbudget für zukünftige Perioden — das Unternehmen verzichtet auf die Rücklagenbildung für Ersatzinvestitionen.
Wesentlich ist: Die Gesamtsumme der Deckungsbeiträge aller Aufträge muss langfristig die Fixkosten übersteigen. Nicht alle Projekte müssen denselben Deckungsbeitrag erwirtschaften, aber in Summe muss das Unternehmen kostendeckend arbeiten
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→ Weiterlesen: Baukalkulation nach ÖNORM: Schritt für Schritt mit Beispielen — Unser umfassender Guide zu diesem Thema.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung?
Die Vollkostenrechnung verteilt alle Kosten (fixe und variable) auf die Kostenträger und ermittelt die Selbstkosten. Die Teilkostenrechnung trennt variable und fixe Kosten und ermittelt den Deckungsbeitrag — also den Betrag, der nach Abzug der variablen Kosten zur Abdeckung der Fixkosten verbleibt.
Was ist der Deckungsbeitrag in der Baukalkulation?
Der Deckungsbeitrag ist die Differenz zwischen dem Erlös und den variablen Kosten eines Auftrags. Er zeigt, welcher Betrag zur Abdeckung der Fixkosten und zum Gewinn beiträgt. In der zweistufigen Teilkostenrechnung gibt es Deckungsbeitrag 1 (nach Abzug variabler Kosten) und Deckungsbeitrag 2 (nach Abzug fixer Projektkosten).
Wann sollte ein Bauunternehmen die Teilkostenrechnung einsetzen?
Die Teilkostenrechnung kommt vor allem bei schwacher Auftragslage zum Einsatz, wenn der Markt keine Vollkostenpreise erlaubt. Sie hilft bei der Bestimmung kurzfristiger Preisuntergrenzen und zeigt, ob ein Auftrag trotz eines Preises unter Vollkosten noch einen positiven Beitrag zur Fixkostendeckung leistet.
Darf man in Österreich unter Selbstkosten anbieten?
Generell ja, solange kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt. Bei öffentlichen Ausschreibungen prüfen Auftraggeber allerdings die Preisangemessenheit. Langfristig muss die Summe der Deckungsbeiträge die Fixkosten übersteigen, um das Unternehmen wirtschaftlich zu führen.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.