ÖNORM B 2061: Die Preisermittlungsnorm erklärt

Die ÖNORM B 2061 ist die Norm, die in Österreich regelt, wie Preise für Bauleistungen kalkuliert und dargestellt werden. Wenn du dich auf die Baumeisterprüfung vorbereitest, führt an dieser Norm kein Weg vorbei — sie ist die Grundlage für jede normgemäße Angebotskalkulation.

In diesem Beitrag erkläre ich dir den Aufbau, den Zweck und die wesentlichen Inhalte der ÖNORM B 2061 in der aktuellen Fassung von 2020.

Was ist die ÖNORM B 2061 und wofür wird sie verwendet?

Die ÖNORM B 2061 trägt den Titel „Preisermittlung für Bauleistungen“. Sie ist eine Verfahrensnorm, die sich auf die vollständige Kompatibilität mit der Betriebswirtschaft konzentriert. Das heißt: Betriebswirtschaftliche Daten aus der Buchhaltung, Kostenrechnung und Lohnverrechnung eines Unternehmens werden in die normgemäße Preisermittlung integriert.

Die aktuelle Fassung ist seit dem 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die Vorgängerausgabe von 1999.

Zentrale Eigenschaften

  • Sie ist eine Verfahrensnorm, keine inhaltliche Vorgabe — sie schreibt nicht vor, WAS du kalkulierst, sondern WIE du es darstellst
  • Die unternehmerische Kalkulationsfreiheit bleibt vollständig erhalten
  • Sie dient als Leitlinie für die Überprüfung der Angemessenheit von Preisen
  • Sie bildet die Grundlage für die Ermittlung und Prüfung von Mehr- oder Minderkostenforderungen bei Leistungsabweichungen

Wie ist die ÖNORM B 2061 aufgebaut?

Die Neuausgabe ist in sieben Hauptabschnitte unterteilt:

  1. Anwendungsbereich — Wo und wann die Norm gilt
  2. Normative Verweisungen — Bezüge zu anderen ÖNORMEN (z.B. B 2110, B 2118)
  3. Begriffe — Einheitliche Definitionen für Leistungsgerät, Vorhaltegerät, Stilliegezeit etc.
  4. Ausschreibung und Preisermittlung — Zusammenhang zwischen Ausschreibung und Kalkulation
  5. Kostenarten der Baukalkulation, ihre Grundlagen und Darstellung — Personalkosten, Materialkosten, Gerätekosten, Kapitalkosten, Fremdleistungskosten
  6. Preisermittlung — Vollkostenrechnung, Teilkostenrechnung, Preisanteile Lohn/Sonstiges
  7. Kalkulationsformblätter — Die K-Blätter K2 bis K7

Diese Struktur wurde gegenüber der alten Fassung komplett neu gegliedert und an moderne betriebswirtschaftliche Standards angepasst.

Ein wesentlicher Aspekt der Neugliederung ist die konsequente Trennung zwischen Kostenartenrechnung und Preisermittlung. Während die alte Fassung diese Bereiche teilweise vermischte, folgt die aktuelle Ausgabe dem betriebswirtschaftlichen Grundsatz, dass die Kostenermittlung der Preisbildung vorausgeht. Das erleichtert dir in der Praxis die Nachvollziehbarkeit der Kalkulation — insbesondere dann, wenn bei Nachtragsverhandlungen die ursprünglichen Kalkulationsgrundlagen offengelegt werden müssen. Für die Prüfung solltest du die sieben Abschnitte aufzählen und ihre jeweilige Funktion im Kalkulationsprozess erklären können.

Was hat sich gegenüber der Ausgabe 1999 geändert?

Die Überarbeitung war umfassend. Die wichtigsten Neuerungen:

Neues K2-Blatt für Gesamtzuschläge

Die ÖNORM B 2061:1999 enthielt kein K2-Blatt. Damals wurden die Gesamtzuschlagsberechnungen direkt im K3-Blatt vorgenommen. Die neue Ausgabe führt ein eigenständiges Formblatt K2 „Gesamtzuschläge“ ein, das eine übersichtlichere Darstellung ermöglicht.

Kostenartengemeinkosten

Neu eingeführt wurden Personalgemeinkosten, Materialgemeinkosten und Gerätegemeinkosten. Diese ermöglichen eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung und erhöhen die Kostentransparenz.

Bessere Berücksichtigung von Vorfertigung

Branchennahe Bereiche wie Stahlbau oder Fassadenbau werden durch die Einführung von Fertigungsgemeinkosten und spezifischen Darstellungsmöglichkeiten in den K-Blättern besser abgebildet.

Projektbezogene Zuschläge

Die Möglichkeiten zur Darstellung individueller, projektbezogener Zuschläge wurden erweitert. So können spezifische Bedingungen und Anforderungen einzelner Projekte besser in die Preisermittlung einfließen.

Warum ist die ÖNORM B 2061 auch rechtlich relevant?

Die ÖNORM B 2061 ist nicht nur eine kalkulatorische Empfehlung — sie hat auch rechtliche Bedeutung:

Bei öffentlichen Ausschreibungen

Wenn in einer Ausschreibung die Vorlage der Preisermittlung oder Teile davon gefordert wird, müssen die anbietenden Unternehmen die normgemäßen Kalkulationsformblätter verwenden. Die Nichteinhaltung oder die Verwendung fehlerhafter Formblätter kann zu vergaberechtlichen Konsequenzen führen — bis hin zum Ausschluss aus der Vergabe oder finanziellen Sanktionen.

Verbindung zu ÖNORM B 2110 und B 2118

Die ÖNORM B 2061 bildet eine wesentliche Grundlage für den Umgang mit Leistungsabweichungen, wie sie in den Normen ÖNORM B 2110 und ÖNORM B 2118 geregelt sind. Mehrkostenforderungen müssen auf nachvollziehbaren Kalkulationsgrundlagen basieren.

Interne Gründe

Verschiedene Mitarbeiter — Kalkulanten, Bauleiter, Kaufleute und eventuell ARGE-Partner — sind an der Kalkulation beteiligt. Ein einheitlicher Aufbau ist daher auch aus betriebsinterner Sicht notwendig.

Welche Begriffe definiert die Norm?

Die ÖNORM B 2061 etabliert eine einheitliche Terminologie. Einige zentrale Definitionen:

  • Leistungsgerät: Baugerät, dessen Kosten bestimmten Leistungspositionen zugeordnet werden
  • Vorhaltegerät: Baugerät, dessen Kosten nicht den Leistungspositionen zugeordnet werden, weil es dem allgemeinen Betrieb der Baustelle dient
  • Stilliegezeit: Zeit, in welcher das einsatzfähige Baugerät stillgelegt wird und auf der Baustelle bleibt
  • Baupreis: Tauschwert einer Bauleistung in Geldeinheiten
  • Baukosten: Monetärer Wert von Gütern und Dienstleistungen, die im Produktionsprozess eingesetzt werden
  • Einzelkosten: Kosten, die einer bestimmten Bezugsgröße (z. B. einer Leistungsposition) direkt zugeordnet werden
  • Gemeinkosten: Indirekte Kosten, die keiner bestimmten Bezugsgröße direkt zugeordnet werden — etwa Verwaltungskosten, Instandhaltung von Maschinen oder Baustellenstrom

Wichtig ist die Unterscheidung: Preis = Kosten x Gesamtzuschlag. Der Preis gehört zur außerbetrieblichen Sphäre, die Kosten zur innerbetrieblichen.

Preisarten nach ÖNORM B 2050

Die ÖNORM B 2061 bezieht sich auf die Preisdefinitionen der ÖNORM B 2050:

  • Einheitspreis: Preis pro spezifischer Leistungseinheit (z. B. EUR/m², EUR/m³, EUR/to)
  • Pauschalpreis: Festgelegter Betrag für eine Gesamt- oder Teilleistung
  • Regiepreis: Preis pro Einheit, der nach tatsächlichem Aufwand berechnet wird (z. B. Leistungsstunden oder Materialeinheiten)

In verschiedenen Phasen der Projektabwicklung kommen unterschiedliche Preisbegriffe zum Einsatz: der Angebotspreis (im Angebot), der Vertragspreis (nach Verhandlung) und der Abrechnungspreis (nach Leistungserbringung).

Wie hängt die ÖNORM B 2061 mit den Kalkulationsstufen zusammen?

Die Baukalkulation durchläuft mehrere Phasen — und die ÖNORM B 2061 liefert für jede Stufe den formalen Rahmen:

  1. Nullkalkulation (Vorkalkulation): Kostendeckende Ermittlung der Selbstkosten — hier werden die Herstellkosten gewerkespezifisch erfasst und mit den Geschäftsgemeinkosten verrechnet
  2. Angebotskalkulation: Ergänzung der Selbstkosten um Gewinn, Umlagen und Spekulationen. Das Ergebnis ist der Angebotspreis.
  3. Auftragskalkulation: Anpassung nach Verhandlungsergebnissen — die Angebotskalkulation wird an die vertraglichen Bedingungen angepasst
  4. Arbeitskalkulation: Laufende Anpassung für das Baustellen-Controlling. Umlagen werden aufgelöst und Subunternehmerpreise einbezogen.
  5. Nachtragskalkulation: Für Zusatzangebote und Mehr- oder Minderkostenforderungen — die Kalkulationsgrundlagen des ursprünglichen Angebots bleiben bei normgemäßen Verträgen unverändert
  6. Nachkalkulation: Ermittlung der tatsächlich angefallenen Kosten und Leistungswerte für zukünftige Kalkulationen

Häufig wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Baukalkulation mit der Vorkalkulation gleichgesetzt. Tatsächlich umfasst der Begriff aber den gesamten Prozess von der Nullkalkulation bis zur Nachkalkulation. Diese Unterscheidung ist prüfungsrelevant und wird in der Baumeisterprüfung regelmäßig abgefragt

Wie hängt die ÖNORM B 2061 mit der Kostenrechnung zusammen?

Die Baukalkulation ist ein spezielles Instrument der Kostenrechnung, das sich auf die Bauwirtschaft konzentriert. Die ÖNORM B 2061 integriert die betriebswirtschaftlichen Daten direkt in die Preisermittlung.

Die Kostenrechnung im Baubetrieb gliedert sich in:

  • Kostenartenrechnung: Welche Kosten fallen an? (Personal, Material, Geräte)
  • Kostenstellenrechnung: Wo fallen die Kosten an? (Baustelle, Verwaltung, Werkstatt)
  • Kostenträgerrechnung: Für welche Leistungen fallen die Kosten an? (Positionen, Bauabschnitte)

Diese drei Bereiche liefern die Eingangsdaten für die K-Blätter.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die ÖNORM B 2061:2020 ist seit 1. Mai 2020 in Kraft und ersetzt die Version von 1999
  • Sie ist eine Verfahrensnorm — sie regelt das WIE, nicht das WAS der Kalkulation
  • Neuerungen: K2-Blatt, Kostenartengemeinkosten, bessere Vorfertigungsabbildung
  • Bei öffentlichen Vergaben kann die Vorlage der K-Blätter verlangt werden
  • Die Norm bildet die Grundlage für Mehrkostenforderungen und Preisüberprüfungen
  • Preis = Kosten x Gesamtzuschlag — das ist die zentrale Formel
  • Die Norm unterscheidet sechs Kostenarten: Personal, Material, Geräte, Kapital, Fremdleistungen und andere Kosten

Für die Prüfung ist es wichtig, dass du den Aufbau der Norm, die wichtigsten Begriffe und die Formel Preis = Kosten x Gesamtzuschlag sicher beherrschst. Die K-Blätter (K2 bis K7) und ihre Zusammenhänge bilden regelmäßig einen Schwerpunkt der praktischen Prüfung.

Für einen vollständigen Überblick über die Baukalkulation lies den Pillar-Artikel Baukalkulation nach ÖNORM: Schritt für Schritt mit Beispielen.


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Häufig gestellte Fragen zur ÖNORM B 2061

Seit wann gilt die aktuelle ÖNORM B 2061?

Die aktuelle Fassung der ÖNORM B 2061 „Preisermittlung für Bauleistungen“ ist seit dem 1. Mai 2020 in Kraft. Sie ersetzt die Vorgängerversion aus dem Jahr 1999 vollständig.

Ist die ÖNORM B 2061 Pflicht?

Die Anwendung der ÖNORM B 2061 ist generell freiwillig. Bei öffentlichen Ausschreibungen kann der Auftraggeber jedoch die Vorlage der Kalkulationsformblätter verlangen — in diesem Fall ist die normgemäße Darstellung verpflichtend.

Was ist der Unterschied zwischen der ÖNORM B 2061 und der ÖNORM B 2110?

Die ÖNORM B 2061 regelt die Preisermittlung und Kalkulation, also wie Preise für Bauleistungen berechnet werden. Die ÖNORM B 2110 regelt hingegen die Vertragsgestaltung und Abwicklung von Bauaufträgen. Beide Normen ergänzen sich — die Kalkulationsgrundlagen aus der B 2061 dienen als Basis für Mehrkostenforderungen nach B 2110.

Was ist das K2-Blatt?

Das K2-Blatt „Gesamtzuschläge“ ist ein mit der ÖNORM B 2061:2020 neu eingeführtes Kalkulationsformblatt. Es fasst die Zuschläge für Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten, Wagnis und Gewinn übersichtlich zusammen und ersetzt die bisherige Integration dieser Berechnungen in das K3-Blatt.


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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.