Leistungsbeschreibung im Bau: LV richtig erstellen

Die Leistungsbeschreibung ist das Herzstück jeder Bauausschreibung. Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis (LV) führen zu Interpretationsspielräumen, Nachträgen und im schlimmsten Fall zu Rechtsstreitigkeiten. Für dich als angehender Baumeister ist das Thema doppelt relevant: Du musst LVs erstellen können und Ausschreibungen fachlich bewerten.

In der Baumeisterprüfung wird regelmäßig nach den Arten von Leistungsbeschreibungen, der Gliederung eines LV und den Standardisierten Leistungsbeschreibungen gefragt. Ich zeige dir, was du dazu wissen musst.

Was ist eine Leistungsbeschreibung?

Eine Leistungsbeschreibung besteht aus einer Zusammenstellung von Vorbemerkungen und Positionen zu einem spezifischen Fachgebiet und beschreibt die zu erbringenden Leistungen. Üblicherweise wird die Bauausschreibung mithilfe einer standardisierten Leistungsbeschreibung durchgeführt.

Wichtige Grundsätze der Leistungsbeschreibung sind:

  • Verständlichkeit für durchschnittlich sachkundige Bieter bei üblicher Sorgfalt
  • Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote
  • Erkennbarkeit aller maßgeblichen Bedingungen für die Angebotserstellung
  • Neutrale Beschreibung der Leistungen, um Wettbewerbsvorteile für einzelne Bieter auszuschließen

Gemäß § 104 des Bundesvergabegesetzes (BVergG) sind Leistungsbeschreibungen zulässig, sofern sie eindeutig, vollständig und neutral formuliert sind und alle technischen Spezifikationen enthalten, die für die Umsetzung des Ausschreibungsgegenstandes erforderlich sind.

Welche Arten von Leistungsbeschreibungen gibt es?

In der Bauindustrie werden zwei Grundtypen verwendet: die konstruktive und die funktionale Beschreibung. Es gibt auch Mischformen.

Konstruktive Leistungsbeschreibung

Bei der konstruktiven Leistungsbeschreibung erstellt der Auftraggeber (AG) ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit spezifischen Einzelmaßnahmen (Leistungspositionen und Mengen). Der AG gibt eine detaillierte Wegbeschreibung vor, der der Auftragnehmer (AN) folgen muss.

Vorteile:
– Direkte Vergleichbarkeit der Angebote
– Klare Mengenvorgaben für die Kalkulation
– Eindeutige Abrechnungsgrundlage

Nachteile:
– Fehler oder Unklarheiten in den Positionen und Mengen lassen Raum für Interpretationen und Spekulationen
– Der AG trägt das Risiko für die Vollständigkeit der Beschreibung

Funktionale Leistungsbeschreibung

Die funktionale Leistungsbeschreibung stellt die Bauaufgabe hinsichtlich Funktion und Qualität dar, ohne Mengenangaben oder Vorgaben zu Konstruktion und Materialien. Der Bieter muss während der Angebotserstellung selbst Planleistungen, Mengenermittlungen, Detaillösungen und Materialvergleiche bereitstellen.

Vorteile:
– Innovationsfreiraum für den Bieter
– Der AN übernimmt mehr Verantwortung für die Lösung
– Beliebt bei GU-Vergaben und Bauträgern

Nachteile:
– Kein direkter oder positionsweiser Angebotsvergleich möglich
– Hoher Aufwand für die Bieter in der Angebotsphase
– Risiko der Qualitätsunterschiede zwischen den Angeboten

Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?

Ein Leistungsverzeichnis ist ein Verzeichnis, das alle im Rahmen eines Bauvorhabens auszuführenden Leistungen mit Angabe von Umfang, Menge und Qualität beschreibt. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Ausschreibung von Bauaufträgen und bildet die Grundlage für die Kostenermittlung sowie die spätere Abrechnung.

Wie ist ein LV gegliedert?

Gemäß ÖNORM A 2063 kann ein LV folgende Gliederungsebenen haben:

  • Hauptgruppe (HG): Zwei Stellen (z. B. 03 = Betonarbeiten)
  • Obergruppe (OG): Zwei Stellen
  • Leistungsgruppe (LG): Zwei Stellen
  • Unterleistungsgruppe (ULG): Zwei Stellen
  • Position oder Vorbemerkung: Zwei Stellen

Welchen Inhalt sollte ein LV aufweisen?

Ein vollständiges LV enthält:

  • LV-Code
  • Bezug zur Standard-Leistungsbeschreibung
  • Preisbasis/Angebotsfrist
  • Vorhaben und Gegenstand der Leistung
  • Auftraggeber und Vergebende Stelle
  • LV-Ersteller
  • Datum Bearbeitungsstand
  • LV-Positionsnummern mit Positionstexten, Mengen und Einheiten
  • Preise, ev. Gliederung in Lohn und Sonstiges

Baubeschreibung als Ergänzung

Ergänzend zum LV gibt es die Baubeschreibung — ein zentrales Dokument, das sämtliche Aspekte eines Bauvorhabens darstellt:

  • Angaben zum Bauherrn und den Projektbeteiligten
  • Beschreibung des Bauvorhabens und seiner Funktion
  • Lagepläne und Grundstücksdaten
  • Technische Spezifikationen (Entwurfspläne, Grundrisse, Schnitte)
  • Verwendete Materialien und Bauweisen
  • Energieeffizienz und Nachhaltigkeitskriterien
  • Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen

Was sind Standardisierte Leistungsbeschreibungen?

Standardisierte Leistungsbeschreibungen sind Sammlungen von Texten, die gemäß Bundesvergabegesetz vorrangig für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen herangezogen werden sollen. In Österreich gibt es drei Standardwerke:

  • LB-HB: Standardisierte Leistungsbeschreibung für den Hochbau (aktuell: Version 022, frei zugänglich über das BMWFW)
  • LB-HT: Standardisierte Leistungsbeschreibung Haustechnik (aktuell: Version 013, frei zugänglich)
  • LB-VI: Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (aktuell: Version 7, kostenpflichtig über die FSV)

Die Verwendung der standardisierten Leistungsbeschreibungen ist bei öffentlichen Ausschreibungen besonders relevant, da das BVergG deren vorrangige Verwendung vorsieht.

Praxisbeispiel: Aufbau einer LV-Position

Eine typische Position in einem Leistungsverzeichnis nach LB-HB sieht so aus:

LV-Position: 03 02 01 01 A

Element Inhalt
HG 03 — Betonarbeiten
OG 02 — Ortbetonarbeiten
LG 01 — Schalungsarbeiten
ULG 01 — Wandschalung
Position A — Grundposition

Positionstext:
„Wandschalung herstellen, vorhalten und räumen, Bauwerkswand, Ansichtsfläche nicht sichtbar, Wandhöhe bis 3,50 m, Wanddicke bis 30 cm“

Menge: 1.500 m²
Einheit:

Zu dieser Position gehört ein Einheitspreis, der sich aus Lohn und Sonstiges zusammensetzt. Der Einheitspreis wird über die Detailkalkulation (K7-Blatt) ermittelt.

Für dich als Prüfungskandidat ist es wichtig zu verstehen: Jede Position im LV muss eindeutig beschrieben sein. Die standardisierten Texte der LB-HB sorgen dafür, dass alle Bieter dieselbe Leistung kalkulieren. Abweichungen vom Standardtext müssen als freie Positionen (Z-Positionen) kenntlich gemacht werden.

Beim Umgang mit standardisierten Leistungsbeschreibungen ist es für dich als Bieter besonders wichtig, die Vorbemerkungen sorgfältig zu lesen. Die Vorbemerkungen der jeweiligen Leistungsgruppe legen fest, welche Leistungen in den Einheitspreisen der Positionen bereits inkludiert sein müssen — etwa Transportwege, Schutzmaßnahmen oder Reinigungsarbeiten. Wenn du die Vorbemerkungen übergehst, kalkulierst du möglicherweise Leistungen nicht ein, die du laut LV erbringen musst. Das führt zu Verlusten, die du nicht als Nachtrag geltend machen kannst, weil sie im Vertrag enthalten waren.

Wie beeinflusst die Leistungsbeschreibung die Kalkulation?

Die Wahl der Leistungsbeschreibungsform hat direkte Auswirkungen auf die Baukalkulation:

  • Bei konstruktiven LVs basiert die Kalkulation auf einer positionsgegliederten Leistungsbeschreibung. Die Einheitspreise werden über die K-Blätter (K3 bis K7) ermittelt.
  • Bei funktionalen LVs muss der Bieter selbst Mengen ermitteln und die Kalkulation entsprechend anpassen.
  • Die Baustellengemeinkosten können als eigene Positionen im LV vorgesehen sein oder müssen umgelegt werden (K2-Blatt oder K3-Blatt).

Für dich als angehender Baumeister ist es entscheidend, beide Varianten zu beherrschen und die Auswirkungen auf die Kalkulation zu verstehen.

Prüfungstipp: Merke dir die Unterschiede zwischen konstruktiver und funktionaler Leistungsbeschreibung, die Gliederung nach ÖNORM A 2063 und die drei standardisierten Leistungsbeschreibungen (LB-HB, LB-HT, LB-VI).

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringenden Leistungen — sie muss eindeutig, vollständig und neutral sein
  • Konstruktive LB: Der AG gibt Positionen und Mengen vor — direkte Angebotsvergleichbarkeit
  • Funktionale LB: Der AG beschreibt Funktion und Qualität — der Bieter erarbeitet die Lösung
  • Das Leistungsverzeichnis (LV) gliedert sich nach ÖNORM A 2063 in HG, OG, LG, ULG und Positionen
  • In Österreich gibt es drei Standardisierte Leistungsbeschreibungen: LB-HB (Hochbau), LB-HT (Haustechnik), LB-VI (Verkehr/Infrastruktur)
  • Das BVergG schreibt die vorrangige Verwendung der standardisierten LB bei öffentlichen Ausschreibungen vor
  • Die Wahl der LB-Form beeinflusst direkt die Baukalkulation

Besondere Positionsarten im Leistungsverzeichnis

Neben den regulären Grundpositionen kennt das LV verschiedene Sonderpositionsarten:

  • Alternativposition: Wird anstelle einer Grundposition angeboten — der Auftraggeber wählt eine der Alternativen
  • Eventualposition: Leistungen, die möglicherweise anfallen — sie werden nur dann beauftragt, wenn der Bedarf entsteht
  • Zuschlagsposition: Aufpreise auf eine Grundposition, z. B. Zuschlag für Nachtarbeit
  • Pauschalposition: Eine Position mit einem festen Betrag unabhängig von der tatsächlichen Menge
  • Freie Position (Z-Position): Vom Bieter frei formulierte Position, die im Standardtext der LB nicht vorgesehen ist

Für dich als Kalkulant ist es wichtig, die Positionsarten korrekt zu erkennen und zu kalkulieren. Eventualposition werden zwar kalkuliert, gehen aber nicht in die Angebotssumme ein. Alternativpositionen musst du separat kalkulieren und deutlich kennzeichnen


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Weiterlesen: Baukalkulation nach ÖNORM: Schritt für Schritt mit Beispielen — Unser umfassender Guide zu diesem Thema.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen konstruktiver und funktionaler Leistungsbeschreibung?

Bei der konstruktiven Leistungsbeschreibung gibt der Auftraggeber ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit Positionen und Mengen vor — der Bieter kalkuliert darauf basierend seinen Preis. Bei der funktionalen Leistungsbeschreibung beschreibt der Auftraggeber nur Funktion und Qualität, der Bieter erarbeitet die konstruktive Lösung selbst.

Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV) im Bauwesen?

Ein Leistungsverzeichnis ist ein Verzeichnis aller auszuführenden Leistungen eines Bauvorhabens mit Angabe von Umfang, Menge und Qualität. Es bildet die Grundlage für die Ausschreibung, die Kalkulation der Einheitspreise und die spätere Abrechnung. Die Gliederung erfolgt nach ÖNORM A 2063.

Welche Standardisierten Leistungsbeschreibungen gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es drei Standardisierte Leistungsbeschreibungen: LB-HB (Hochbau, frei zugänglich), LB-HT (Haustechnik, frei zugänglich) und LB-VI (Verkehr und Infrastruktur, kostenpflichtig). Das Bundesvergabegesetz sieht deren vorrangige Verwendung bei öffentlichen Ausschreibungen vor.

Was muss eine Leistungsbeschreibung gemäß BVergG enthalten?

Gemäß § 104 BVergG muss eine Leistungsbeschreibung eindeutig, vollständig und neutral formuliert sein. Sie muss alle technischen Spezifikationen enthalten, die für die Umsetzung des Ausschreibungsgegenstandes erforderlich sind, und darf keine Wettbewerbsvorteile für einzelne Bieter schaffen.

Wie ist ein Leistungsverzeichnis nach ÖNORM A 2063 gegliedert?

Die Gliederung erfolgt in fünf Ebenen: Hauptgruppe (HG, 2 Stellen), Obergruppe (OG, 2 Stellen), Leistungsgruppe (LG, 2 Stellen), Unterleistungsgruppe (ULG, 2 Stellen) und Position bzw. Vorbemerkung (2 Stellen). Jede Position enthält Positionstext, Menge, Einheit und Preis.


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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.