Die Direktvergabe ist das einfachste und formfreieste Vergabeverfahren im österreichischen Vergaberecht. Für dich als Baumeister ist sie besonders relevant, wenn du mit Gemeinden oder kleineren öffentlichen Auftraggebern arbeitest — denn gerade bei kleineren Bauvorhaben wird häufig direkt vergeben.
Aber: Direktvergabe heißt nicht Willkür. Auch hier gelten klare Regeln, Schwellenwerte und Dokumentationspflichten. In der Baumeisterprüfung wird gerne gefragt, bis zu welchem Betrag eine Direktvergabe zulässig ist und was der Unterschied zur Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung ist.
Was ist eine Direktvergabe?
Bei der Direktvergabe bezieht der öffentliche Auftraggeber von einem von ihm ausgewählten Unternehmer eine Leistung gegen Entgelt. Das klingt einfach — und ist es im Vergleich zu anderen Vergabeverfahren auch:
- Es gibt keine öffentliche Bekanntmachung (bei der einfachen Direktvergabe)
- Der Auftraggeber wählt den Auftragnehmer selbst aus
- Die Eignung des erfolgreichen Bieters muss spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlags vorliegen
- Gegebenenfalls eingeholte Angebote oder unverbindliche Preisauskünfte sind zu dokumentieren
Praxisbeispiel: Eine Gemeinde muss nach einem Sturmschaden das Dach des Gemeindeamts reparieren lassen. Geschätzter Auftragswert: EUR 35.000 netto. Die Gemeinde ruft dich als ortsansässigen Baumeister an, holt dein Angebot ein und beauftragt dich direkt. Das ist eine klassische Direktvergabe.
Bis zu welchem Betrag ist die Direktvergabe bei Bauleistungen erlaubt?
Die Schwellenwerte für die Direktvergabe bei Bauleistungen:
| Verfahren | Regulärer Schwellenwert | Befristeter Wert (bis 31.12.2025) |
|---|---|---|
| Direktvergabe (ohne Bekanntmachung) | bis EUR 50.000 | bis EUR 100.000 |
| Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung | bis EUR 500.000 | bis EUR 500.000 |
Die Schwellenwerte-Verordnung hatte den Wert für die einfache Direktvergabe bei Bauleistungen befristet bis 31.12.2025 auf EUR 100.000 angehoben. Nach Auslaufen der Verordnung gilt der reguläre Wert von EUR 50.000.
Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen
| Verfahren | Schwellenwert Liefer-/Dienstleistungen |
|---|---|
| Direktvergabe | bis EUR 50.000 |
| Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (Dienstleistungen) | bis EUR 130.000 |
| Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (Lieferleistungen) | bis EUR 130.000 |
Für Sektorenauftraggeber liegt die Grenze der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung bei EUR 200.000.
Was ist der Unterschied zwischen Direktvergabe und Direktvergabe mit Bekanntmachung?
Dieser Unterschied ist prüfungsrelevant und in der Praxis wichtig:
Direktvergabe (ohne Bekanntmachung)
- Kein öffentliches Verfahren
- Auftraggeber wählt Unternehmer direkt aus
- Schwellenwert: bis EUR 50.000 (Bauleistungen)
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Dokumentation der eingeholten Angebote/Preisauskünfte empfohlen
Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
- Der Auftraggeber macht die beabsichtigte Vergabe öffentlich bekannt (z. B. auf einer Vergabeplattform)
- Jeder interessierte Unternehmer kann sich melden
- Schwellenwert: bis EUR 500.000 (Bauleistungen)
- Mehr Transparenz und Wettbewerb als bei der einfachen Direktvergabe
- Trotzdem deutlich weniger formell als ein offenes oder nicht offenes Verfahren
Für dich als Baumeister: Die Direktvergabe mit Bekanntmachung ist eine Chance, weil du dich aktiv auf Vergabeplattformen über ausgeschriebene Aufträge informieren kannst. Bei der einfachen Direktvergabe hingegen musst du darauf hoffen, dass dich der Auftraggeber kontaktiert — Netzwerke und gute Beziehungen zur Gemeinde helfen hier.
Ein wichtiger Praxisaspekt: Bei der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung muss der Auftraggeber die beabsichtigte Vergabe auf einer geeigneten Plattform (z. B. auftrag.at oder der Website der Gemeinde) bekannt machen und eine angemessene Frist für die Angebotslegung setzen. Die Bekanntmachung muss den Leistungsgegenstand, die geschätzte Größenordnung und die Kontaktdaten des Auftraggebers enthalten. Anders als beim offenen Verfahren gibt es aber keine Pflicht zur Veröffentlichung vollständiger Ausschreibungsunterlagen — der Auftraggeber kann die Details auf Anfrage zur Verfügung stellen. Das macht das Verfahren für Gemeinden deutlich einfacher und schneller als ein formelles offenes Verfahren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Auch bei der Direktvergabe gelten die Grundsätze des BVergG:
- Eignung des Bieters: Du musst zum Zeitpunkt des Zuschlags befugt, leistungsfähig und zuverlässig sein — also eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Baumeister haben
- Keine Diskriminierung: Der Auftraggeber darf Bieter nicht willkürlich ausschließen
- Angemessener Preis: Die Vergabe soll zu einem angemessenen Preis erfolgen
- Dokumentation: Eingeholte Angebote oder Preisauskünfte sind zu dokumentieren
Gibt es Ausschlussgründe?
Ja, auch bei der Direktvergabe kann ein Unternehmer ausgeschlossen werden — etwa bei:
- Rechtskräftiger Verurteilung (z. B. Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation)
- Laufendem Insolvenzverfahren
- Gravierenden Verstößen im Arbeits-, Sozial- oder Umweltrecht
Wann kommt die Direktvergabe in der Praxis vor?
Die Direktvergabe ist in der kommunalen Baupraxis der häufigste Vergabetyp für kleinere Vorhaben:
- Instandhaltungsarbeiten: Reparatur einer Gemeindestraße, Sanierung eines Schulgebäudes
- Dringende Aufträge: Sturmschäden, Wasserschäden, Sofortmaßnahmen
- Kleinere Neubauten: Bushaltestelle, Gehwege, Stützmauern
Praxisbeispiel: Du bist als Baumeister im ländlichen Raum tätig. Die Gemeinde braucht eine neue Stützmauer entlang eines Güterwegs — geschätzter Wert EUR 45.000 netto. Die Gemeinde kann dich per einfacher Direktvergabe beauftragen. Ab EUR 50.001 wäre zumindest eine Direktvergabe mit Bekanntmachung oder ein anderes Verfahren nötig.
Tipps für Baumeister: So kommst du an Direktvergabe-Aufträge
Die Direktvergabe ist besonders für kleine und mittlere Bauunternehmen eine wichtige Auftragsquelle. Hier einige praktische Tipps:
Bei einfacher Direktvergabe (bis EUR 50.000)
- Netzwerk pflegen: Bei der einfachen Direktvergabe gibt es keine öffentliche Ausschreibung. Der Auftraggeber wählt direkt. Gute Beziehungen zu Gemeinden, Hausverwaltungen und öffentlichen Einrichtungen sind daher entscheidend.
- Referenzen dokumentieren: Halte eine aktuelle Referenzliste bereit, die du bei Anfragen sofort vorlegen kannst.
- Schnell reagieren: Wenn eine Gemeinde dich kontaktiert, solltest du innerhalb weniger Tage ein Angebot legen können. Habe Kalkulationsgrundlagen (Mittellohnpreis, Materialpreislisten) stets aktuell.
Bei Direktvergabe mit Bekanntmachung (bis EUR 500.000)
- Vergabeplattformen überwachen: Registriere dich auf auftrag.at und anderen Vergabeplattformen. Richte Suchfilter für deine Region und Gewerke ein.
- Vollständige Angebote abgeben: Auch bei der Direktvergabe mit Bekanntmachung wird die Eignung geprüft. Lege alle geforderten Nachweise bei (Gewerbeberechtigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Referenzen).
- Preisangemessenheit sicherstellen: Dein Angebot muss kalkulatorisch nachvollziehbar sein. Auch bei kleineren Aufträgen empfiehlt sich eine saubere Kalkulation mit K-Blättern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Direktvergabe ist das formfreieste Verfahren — der Auftraggeber wählt den Unternehmer direkt aus
- Schwellenwert Bauleistungen: bis EUR 50.000 (einfache Direktvergabe), bis EUR 500.000 (mit Bekanntmachung)
- Die Schwellenwerte-VO hatte die einfache Direktvergabe befristet bis 31.12.2025 auf EUR 100.000 angehoben
- Auch bei der Direktvergabe gilt: Eignung, angemessener Preis und Dokumentation
- Die Direktvergabe mit Bekanntmachung bietet mehr Transparenz und ist bis EUR 500.000 möglich
- Auch bei der Direktvergabe gelten die Vergabegrundsätze des § 20 BVergG (Gleichbehandlung, Transparenz, Wirtschaftlichkeit)
- Für Baumeister im ländlichen Raum ist die einfache Direktvergabe eine wichtige Auftragsquelle — Netzwerke und gute Referenzen sind entscheidend
Dokumentationspflicht bei der Direktvergabe
Auch wenn die Direktvergabe das formfreieste Verfahren ist, besteht eine Dokumentationspflicht. Der Auftraggeber muss nachweisen können, warum er sich für einen bestimmten Unternehmer entschieden hat. Für dich als Bieter bedeutet das: Stelle sicher, dass dein Angebot vollständig und nachvollziehbar ist. Halte eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung bereit, eine Strafregisterbescheinigung, den Firmenbuchauszug und den Nachweis deiner Gewerbeberechtigung. Je schneller du diese Unterlagen vorlegen kannst, desto eher wirst du bei Direktvergaben berücksichtigt.
Für die Prüfung ist es wichtig, dass du den Unterschied zwischen einfacher Direktvergabe und Direktvergabe mit Bekanntmachung erklären kannst. Merke dir die Schwellenwerte (EUR 50.000 bzw. EUR 500.000 für Bauleistungen) und die Voraussetzungen (Eignung, angemessener Preis, Dokumentation). Ein beliebtes Prüfungsbeispiel ist die Frage, ob ein konkreter Auftragswert per Direktvergabe vergeben werden kann — und wenn ja, welche Art der Direktvergabe anwendbar ist.
Zusätzlich solltest du wissen, dass auch bei der Direktvergabe die Vergabegrundsätze des § 20 BVergG gelten: Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz, Verhältnismäßigkeit, freier Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit. Ein Auftraggeber darf nicht willkürlich immer denselben Unternehmer beauftragen, sondern muss die Vergabe sachlich begründen können. In der Praxis empfiehlt es sich daher, auch bei Direktvergaben mehrere Angebote einzuholen und die Entscheidung nachvollziehbar zu dokumentieren. Für dich als Bieter bedeutet das: Je professioneller und vollständiger dein Angebot ist, desto leichter kann der Auftraggeber die Vergabe an dich begründen
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Häufig gestellte Fragen zur Direktvergabe
Muss bei einer Direktvergabe ein Angebot eingeholt werden?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, mehrere Angebote einzuholen. Allerdings müssen gegebenenfalls eingeholte Angebote oder Preisauskünfte dokumentiert werden. In der Praxis empfehlen viele Vergabestellen, zumindest zwei bis drei Vergleichsangebote einzuholen, um die Angemessenheit des Preises nachweisen zu können.
Kann jeder öffentliche Auftraggeber eine Direktvergabe durchführen?
Ja, jeder öffentliche Auftraggeber kann eine Direktvergabe durchführen, sofern der geschätzte Auftragswert den jeweiligen Schwellenwert nicht überschreitet. Die Grundsätze des BVergG (Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit) gelten aber auch hier.
Was ist der Vorteil der Direktvergabe mit Bekanntmachung gegenüber der einfachen Direktvergabe?
Die Direktvergabe mit Bekanntmachung erlaubt deutlich höhere Auftragswerte (bis EUR 500.000 bei Bauleistungen) und bietet mehr Transparenz, weil die beabsichtigte Vergabe öffentlich bekannt gemacht wird. Für dich als Bieter bedeutet das: Du kannst dich aktiv über ausgeschriebene Aufträge informieren, anstatt auf eine persönliche Einladung zu warten.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.