BVergG 2018: Das Bundesvergabegesetz erklärt

Das BVergG 2018 — das Bundesvergabegesetz 2018 — ist das zentrale Gesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Österreich. Wenn Bund, Länder, Gemeinden oder öffentlich-rechtliche Körperschaften wie die ASFINAG Bauleistungen vergeben, müssen sie sich an dieses Gesetz halten. Für dich als Baumeister ist das BVergG damit die Spielanleitung für alle öffentlichen Aufträge.

In der Baumeisterprüfung wird erwartet, dass du die Grundzüge des BVergG kennst — vom Anwendungsbereich über die Vergabegrundsätze bis zu den verschiedenen Verfahrensarten. Dieser Beitrag gibt dir den strukturierten Überblick.

Was regelt das BVergG 2018?

Das Bundesvergabegesetz regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die öffentliche Hand. Sein Ziel ist es, einen transparenten, effizienten und wettbewerbsorientierten Vergabeprozess sicherzustellen, der im Einklang mit nationalen und europäischen Rechtsvorschriften steht.

Das BVergG konkretisiert die Vergabegrundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Wirtschaftlichkeit. Es stellt einen Rahmen bereit, der die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen an private Unternehmen und Organisationen in einer fairen und effizienten Weise ermöglicht.

Das BVergG 2018 setzt die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU (klassische Vergaberichtlinie) in österreichisches Recht um. Damit gelten für Vergaben im Oberschwellenbereich EU-einheitliche Standards.

Wer sind die Auftraggeber im BVergG?

Das BVergG unterscheidet zwischen verschiedenen Auftraggebertypen — das ist auch prüfungsrelevant:

Öffentliche Auftraggeber

Zu den öffentlichen Auftraggebern gehören der Bund, die Länder, die Gemeinden und weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften wie etwa die ASFINAG. Sie unterliegen den strengsten Bestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen.

Innerhalb der öffentlichen Auftraggeber gibt es noch eine Sonderkategorie: die zentralen öffentlichen Auftraggeber. Dazu zählen die Bundesministerien, die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) und das Bundesrechenzentrum (BRZ). Für sie gelten teilweise niedrigere Schwellenwerte (z. B. EUR 143.000 statt EUR 221.000 bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen).

Sektorenauftraggeber

Sektorenauftraggeber üben spezifische Tätigkeiten aus, wie etwa die Versorgung mit Wasser, Energie oder Verkehrsdienstleistungen. Sie sind in der Vergabe von Aufträgen teilweise weniger strengen Regeln unterworfen. Sektorenauftraggeber können sowohl öffentlich-rechtliche Körperschaften als auch private Unternehmen sein, die im öffentlichen Interesse agieren.

Für Sektorenauftraggeber gelten höhere Schwellenwerte: EUR 443.000 bei Liefer- und Dienstleistungen und EUR 5.538.000 bei Bauleistungen.

Welche Auftragsarten unterscheidet das BVergG?

Das BVergG kennt drei Auftragsarten:

1. Bauaufträge

Bauaufträge sind entgeltliche Verträge, bei denen es um die Erbringung von Bauleistungen geht — sei es in Form von Planung oder Ausführung, wofür ein Entgelt vereinbart wird. Für dich als Baumeister die wichtigste Kategorie.

2. Lieferaufträge (§ 6 BVergG)

Lieferaufträge sind entgeltliche Verträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf von Waren ist — mit oder ohne Kaufoption, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation.

3. Dienstleistungsaufträge (§ 7 BVergG)

Dienstleistungsaufträge sind die Auffangkategorie: entgeltliche Verträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind. Typische Beispiele: Planungsleistungen, Gutachten, Projektsteuerung.

Praxisbeispiel: Du übernimmst als Baumeister die ÖBA (Örtliche Bauaufsicht) für ein Gemeindeprojekt. Das ist ein Dienstleistungsauftrag, kein Bauauftrag — obwohl es um ein Bauvorhaben geht. Die Schwellenwerte für Dienstleistungen (EUR 221.000 für den OSB) sind deutlich niedriger als für Bauleistungen (EUR 5.538.000).

Gemischte Aufträge

Falls ein Auftrag verschiedene Leistungsarten umfasst, wird er im Regelfall gemäß der Regelung derjenigen Leistungsart vergeben, die den Hauptgegenstand darstellt. Bietest du also Planung und Ausführung an, und die Bauausführung überwiegt wertmäßig, gelten die Regeln für Bauaufträge.

Welche Vergabegrundsätze verankert das BVergG?

§ 20 BVergG enthält die sechs zentralen Grundsätze des Vergabeverfahrens:

  1. Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter
  2. Nichtdiskriminierung — keine gebietsmäßige oder berufliche Beschränkung
  3. Transparenz — nachvollziehbare und überprüfbare Verfahren
  4. Verhältnismäßigkeit — Anforderungen müssen zum Auftragsvolumen passen
  5. Freier und lauterer Wettbewerb
  6. Wirtschaftlichkeit — Vergabe an befugte, leistungsfähige Unternehmer zu angemessenen Preisen

Darüber hinaus fordert das BVergG die Berücksichtigung von Umweltaspekten (§ 20 Abs. 5) und sozialpolitischen Belangen (§ 20 Abs. 6). Der Auftraggeber ist zudem nicht verpflichtet, ein Vergabeverfahren durch Zuschlag zu beenden (§ 20 Abs. 4) — er kann das Verfahren auch widerrufen.

Wie ist das BVergG aufgebaut?

Das BVergG ist ein umfangreiches Gesetz mit über 350 Paragraphen. Für die Prüfung reicht es, die Struktur zu kennen:

  • Allgemeiner Teil: Anwendungsbereich, Definitionen, Schwellenwerte, Grundsätze
  • Besonderer Teil — Oberschwellenbereich: Detaillierte Regeln für Vergaben über dem EU-Schwellenwert
  • Besonderer Teil — Unterschwellenbereich: Vereinfachte Regeln für nationale Vergaben
  • Rechtsschutz: Regelungen zur Nachprüfung von Vergabeentscheidungen

Die Schwellenwerte, die Ober- und Unterschwellenbereich trennen, werden regelmäßig per EU-Verordnung angepasst. Die Details dazu findest du im Beitrag Schwellenwerte Vergaberecht 2026.

Wie läuft ein Vergabeverfahren praktisch ab?

Für dich als Baumeister ist der typische Ablauf eines offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich besonders relevant:

  1. Bekanntmachung: Der Auftraggeber veröffentlicht die Ausschreibung (z. B. auf der Plattform auftrag.at)
  2. Ausschreibungsunterlagen: Du holst die Unterlagen ab (LV, Baubeschreibung, Vertragsbedingungen)
  3. Kalkulationsphase: Du erstellst deine Angebotskalkulation mit den K-Blättern nach ÖNORM B 2061
  4. Angebotsabgabe: Du gibst dein Angebot fristgerecht ab — elektronisch über eine Vergabeplattform
  5. Angebotsprüfung: Der Auftraggeber prüft die formale Richtigkeit, die Eignung und die Preisangemessenheit
  6. Zuschlagsentscheidung: Der Auftraggeber teilt die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung mit
  7. Stillhaltefrist: 10 Tage (im OSB 15 Tage) — in dieser Zeit können unterlegene Bieter Einspruch erheben
  8. Zuschlagserteilung: Der Vertrag kommt durch die Zuschlagserteilung zustande

Bei der Angebotsprüfung werden die Preise auf Angemessenheit geprüft. Liegt ein Preis erheblich unter den geschätzten Kosten, kann der Auftraggeber eine vertiefte Angebotsprüfung verlangen — hier kommen die K-Blätter zum Einsatz. Du musst dann nachweisen, dass dein Preis kostendeckend kalkuliert ist.

Die vertiefte Angebotsprüfung ist ein Instrument, das in der Praxis häufiger zum Einsatz kommt als viele Bieter erwarten. Der Auftraggeber ist sogar verpflichtet, auffallend niedrige Preise zu hinterfragen — ein Zuschlag auf ein offensichtlich unterpreisiges Angebot kann von anderen Bietern im Nachprüfungsverfahren angefochten werden. Wenn du zur Aufklärung aufgefordert wirst, musst du deine Kalkulation innerhalb einer kurzen Frist offenlegen. Deshalb ist es entscheidend, dass du deine Angebotskalkulation vollständig und nachvollziehbar in den K-Blättern dokumentierst — nicht erst bei der Aufklärung, sondern bereits bei der Angebotserstellung. Ein schlampig kalkuliertes Angebot, das du im Nachhinein nicht belegen kannst, führt im schlimmsten Fall zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Was sind die wichtigsten Paragraphen für Baumeister?

Für die Prüfung und die Praxis solltest du diese BVergG-Paragraphen kennen:

Paragraph Inhalt
§ 6, § 7 Definition Liefer- und Dienstleistungsaufträge
§ 13, § 14 Geschätzter Auftragswert und Losregelung
§ 20 Grundsätze des Vergabeverfahrens
§ 28 Gesamt- oder Losvergabe
§ 29 Preisbestimmungen (Einheits-, Pauschal-, Regiepreise)
§ 50 Bekanntmachungen und Eignungsnachweise
§ 88 Ausschreibungsunterlagen
§ 96, § 97 Alternativ-, Varianten- und Abänderungsangebote
§ 99 Vadium (Sicherheitsleistung)
§ 110 Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
§ 127 Inhalt der Angebote
§ 131 Zuschlagsfrist
§ 186, § 187 Berechnung geschätzter Auftragswert bei Bauaufträgen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das BVergG 2018 regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge und setzt die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU um
  • Es unterscheidet zwischen öffentlichen Auftraggebern (Bund, Länder, Gemeinden) und Sektorenauftraggebern (Wasser, Energie, Verkehr)
  • Drei Auftragsarten: Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
  • Die sechs Vergabegrundsätze (§ 20) sind das Fundament jedes Verfahrens
  • Zusätzlich sind Umweltaspekte und sozialpolitische Belange zu berücksichtigen
  • Für die Prüfung solltest du die wichtigsten Paragraphen und ihre Inhalte kennen
  • Die vertiefte Angebotsprüfung kann die Vorlage der K-Blätter erfordern — deine Kalkulation muss daher nachvollziehbar und normkonform sein
  • Das BVergG fordert bei Bauaufträgen ab EUR 1 Million das Bestbieterprinzip — nicht nur der Preis, sondern auch Qualität und Nachhaltigkeit zählen
  • Im Unterschwellenbereich gelten vereinfachte Regeln — das betrifft die meisten Bauaufträge, mit denen du als Baumeister zu tun hast
  • Die Vergabeplattform auftrag.at ist die zentrale Anlaufstelle für öffentliche Ausschreibungen in Österreich

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Weiterlesen: Vergaberecht in Österreich: Was Baumeister wissen müssen — Unser umfassender Guide zu diesem Thema.

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Häufig gestellte Fragen zum BVergG 2018

Was ist das BVergG 2018?

Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) ist das zentrale österreichische Gesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Es regelt, wie Bund, Länder, Gemeinden und andere öffentliche Auftraggeber Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge an private Unternehmen vergeben müssen.

Für wen gilt das BVergG?

Das BVergG gilt für öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Körperschaften) und Sektorenauftraggeber (Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung). Private Auftraggeber fallen prinzipiell nicht unter das BVergG — für sie kann die ÖNORM A 2050 relevant sein.

Was ist der Unterschied zwischen BVergG und ÖNORM A 2050?

Das BVergG ist ein Gesetz und gilt verpflichtend für öffentliche Auftraggeber. Die ÖNORM A 2050 ist eine Norm und regelt die Vergabe für Aufträge, die nicht dem BVergG unterliegen — etwa bei privaten Auftraggebern. Beide enthalten ähnliche Grundsätze, aber die ÖNORM ist einfacher und flexibler.

Welche Grundsätze muss ein Vergabeverfahren nach dem BVergG einhalten?

Die sechs Grundsätze nach § 20 BVergG sind: Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz, Verhältnismäßigkeit, freier und lauterer Wettbewerb sowie Wirtschaftlichkeit. Zusätzlich sind Umweltaspekte und sozialpolitische Belange zu berücksichtigen.


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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.