Personal ist im Baugewerbe der größte Kostenfaktor. Und wenn du glaubst, dass der Bruttolohn deines Facharbeiters schon die ganze Geschichte ist, liegst du weit daneben. Zu jedem Euro Bruttolohn kommen noch einmal rund 30 % direkte Lohnnebenkosten, und die umgelegten Lohnnebenkosten treiben die tatsächlichen Personalkosten noch deutlich weiter nach oben.
Für die Baumeisterprüfung musst du die Systematik der Lohnnebenkosten verstehen und in der Baukalkulation korrekt anwenden können. Genau das schauen wir uns jetzt an.
Was sind Lohnnebenkosten und wie werden sie gegliedert?
Lohnnebenkosten, in der Fachsprache auch Personalnebenkosten (PNK) genannt, sind sämtliche Kosten, die einem Arbeitgeber über den reinen Bruttolohn hinaus durch die Beschäftigung von Mitarbeitern entstehen. Die ÖNORM B 2061:2020 gliedert sie in drei Kategorien:
Direkte Lohnnebenkosten (DLNK)
Die direkten Lohnnebenkosten sind gesetzlich vorgeschriebene Abgaben, die der Arbeitgeber auf Basis der Bruttolohnsumme abführen muss. Dazu gehören:
- Arbeitslosenversicherung: 3,00 %
- Zuschlag Insolvenzentgeltsicherung: 0,10 %
- Pensionsversicherung nach ASVG: 12,55 %
- Krankenversicherung nach ASVG: 3,78 %
- Unfallversicherung: 1,10 %
- Familienausgleichsfonds (FLAF): 3,00 %
- Wohnbauförderungsbeitrag: 0,50 %
- Schlechtwetterentschädigungsbeitrag: 0,70 %
Die Summe der direkten Lohnnebenkosten liegt damit bei rund 25,63 % (Stand: WKO-Geschäftsstelle Bau, 01.01.2023). Dazu kommen noch regionale Abgaben wie der DG-Zuschlag FLAF, die Dienstgeberabgabe und die Kommunalsteuer. Zusammen ergeben sich DLNK inkl. Kommunalsteuer und DZ von rund 29,01 %.
Umgelegte Lohnnebenkosten (ULNK)
Die umgelegten Lohnnebenkosten erfassen alle bezahlten Nichtarbeitszeiten und Sonderzahlungen, die auf die produktive Arbeitszeit umgelegt werden. Die WKO-Geschäftsstelle Bau veröffentlicht jährlich eine Musterkalkulation, die folgende Positionen umfasst:
- Bezahlte Feiertage (gesetzlich und gem. KV): 7,84 %
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 8,80 %
- Sonstige Verhinderung: 2,45 %
- Betrieblicher Ausfall und unproduktive Zeiten: 3,15 %
- Bezahlte Urlaubstage: 42,43 %
- Zuschlag für Winterfeiertage: 3,57 %
- Refundierung durch die BUAK: -3,44 %
- Abfertigung: 6,17 %
- Überbrückungsgeld: 3,68 %
- Weihnachtsgeld: 17,86 %
- Schlechtwetterentschädigung: 0,04 %
- Förderung der zwischenbetrieblichen Ausbildung: 1,08 %
- Ausgleichstaxe nach Behinderteneinstellungsgesetz: 0,16 %
- Sonstiges (Erinnerungswert): 1,00 %
In Summe betragen die ULNK bezogen auf den kollektivvertraglichen Lohn und die Normalarbeitszeit rund 94,79 %.
Weitere Lohnnebenkosten
Neben DLNK und ULNK gibt es weitere gesetzlich bedingte Nebenkosten wie die Kommunalsteuer (3 % der Arbeitslohnsumme) oder örtlich bedingte Abgaben und Steuern. Diese fließen in die Gesamtbelastung ein.
Wie wirken sich Lohnnebenkosten auf die Baukalkulation aus?
In der Baukalkulation nach ÖNORM B 2061 werden die Lohnnebenkosten über das K3-Blatt (Personalkosten) erfasst. Der Mittellohnpreis, also der tatsächliche Stundensatz, den ein Bauarbeiter das Unternehmen kostet, setzt sich aus dem KV-Lohn plus den aufgeschlagenen Lohnnebenkosten zusammen.
Praxisbeispiel: Ein Facharbeiter mit einem KV-Stundenlohn von 14,83 EUR kostet dich nach Aufschlag aller DLNK und ULNK ein Vielfaches. Die Lohnnebenkosten machen die Personalkosten in der Bauwirtschaft zu einem der wichtigsten Kalkulationsfaktoren.
Besonders relevant für die Kalkulation ist die Tatsache, dass die ULNK den größten Anteil an den gesamten Lohnnebenkosten ausmachen. Mit rund 95 % auf den KV-Lohn sind sie mehr als dreimal so hoch wie die DLNK. Der Grund: Im Baugewerbe gibt es besonders viele bezahlte Nichtarbeitszeiten, von den 25 Urlaubstagen über durchschnittlich 15 Krankheitstage bis hin zu den Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt). Dazu kommen branchenspezifische Besonderheiten wie das Überbrückungsgeld und die Schlechtwetterentschädigung, die es in anderen Branchen nicht gibt. Diese hohen ULNK sind einer der Gründe, warum die Personalkosten im Baugewerbe im Branchenvergleich überdurchschnittlich hoch sind.
Die WKO-Geschäftsstelle Bau veröffentlicht jährlich Richtwerte für die Lohnnebenkosten im Baugewerbe und der Bauindustrie. Diese Werte dienen als Ausgangsbasis, müssen aber für den eigenen Betrieb angepasst werden. Dafür gibt es folgende Formel:
UPNK0 + UPNK1 x MAF + UPNK2 x MLF + UPNK3 x MAF x MLF = angepasste UPNK
Der Mehrarbeitsfaktor (MAF) berücksichtigt die Arbeitszeit über 39 Stunden pro Woche, der Mehrlohnfaktor (MLF) den Mehrlohn über dem KV-Lohn.
Praxisbeispiel: Gesamte Personalkosten eines Facharbeiters
Rechnen wir durch, was ein Facharbeiter mit KV-Stundenlohn von 14,83 EUR das Unternehmen tatsächlich kostet:
| Position | Betrag/h |
|---|---|
| KV-Stundenlohn (Gruppe III) | 14,83 EUR |
| Unproduktive Zeiten (10 %) | 1,48 EUR |
| Außerkollektivvertragliches Entgelt | 1,50 EUR |
| Zulagen | 0,50 EUR |
| Abgabepflichtige Personalkosten | 18,31 EUR |
| Nicht abgabepfl. PK (Taggeld) | 2,00 EUR |
| DLNK (29 % auf 18,31) | 5,31 EUR |
| ULNK (ca. 95 % auf KV-Lohn) | 14,09 EUR |
| WPNK (Kommunalsteuer etc.) | 0,55 EUR |
| Personalkosten vor Zurechnungen | 40,26 EUR |
| Personalgemeinkosten (10 %) | 4,03 EUR |
| Mittellohnkosten | 44,29 EUR |
Der KV-Stundenlohn von 14,83 EUR wird zu Mittellohnkosten von 44,29 EUR. Das ist ein Faktor von rund 3,0. Mit dem Gesamtzuschlag (z. B. 28 %) ergibt sich ein Mittellohnpreis von rund 56,69 EUR. Das bedeutet: Jede produktive Stunde, die dein Facharbeiter auf der Baustelle verbringt, kostet dein Unternehmen fast das Vierfache des KV-Lohns.
Welche Rolle spielen die Lohnnebenkosten bei der Baumeisterprüfung?
Die Lohnnebenkosten sind ein zentrales Prüfungsthema im Bereich Baukalkulation und Personalverrechnung. In der Prüfung wird erwartet, dass du:
- Den Unterschied zwischen DLNK und ULNK erklären kannst
- Die wichtigsten Einzelpositionen der DLNK kennst (SV-Beiträge, FLAF, etc.)
- Verstehst, wie ULNK auf die produktive Arbeitszeit umgelegt werden
- Die Verbindung zum K3-Blatt und zur Mittellohnpreiskalkulation herstellen kannst
Profi-Tipp: Merke dir die Grundstruktur: DLNK sind prozentuale Aufschläge auf den Bruttolohn (rund 29 %), ULNK sind umgelegte Kosten für bezahlte Nichtarbeitszeiten (rund 95 %). In Summe kostet ein Bauarbeiter damit rund das Doppelte seines Bruttolohns.
Mehr zum K3-Blatt und zur Personalkosten-Kalkulation findest du im Artikel K3-Blatt: Personalkosten richtig kalkulieren. Einen umfassenden Überblick über die Baukalkulation bietet der Artikel Baukalkulation nach ÖNORM.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lohnnebenkosten gliedern sich in direkte (DLNK), umgelegte (ULNK) und weitere Nebenkosten
- DLNK umfassen SV-Beiträge, FLAF, Wohnbauförderung etc., in Summe rund 29 % des Bruttolohns
- ULNK umfassen bezahlte Nichtarbeitszeiten, Sonderzahlungen und Abfertigungen, in Summe rund 95 % auf den KV-Lohn
- Die WKO veröffentlicht jährlich Richtwerte, die betriebsindividuell angepasst werden müssen
- In der Baukalkulation fließen Lohnnebenkosten über das K3-Blatt in den Mittellohnpreis ein
- Für die Baumeisterprüfung musst du die Systematik und die wichtigsten Positionen kennen
Anpassung der UPNK an betriebliche Gegebenheiten
Die WKO-Standardwerte für ULNK müssen für den eigenen Betrieb angepasst werden. Zwei Faktoren spielen dabei die entscheidende Rolle:
Mehrarbeitsfaktor (MAF)
Der MAF berücksichtigt, dass bei einer kalkulierten Wochenarbeitszeit über 39 Stunden die umgelegten Personalnebenkosten sinken, weil sich die Fixkosten auf mehr produktive Stunden verteilen. Bei 40 Stunden kalkulierter Wochenarbeitszeit (statt 39 h KV) beträgt der MAF:
MAF = 40 / 39 = 1,0256
Mehrlohnfaktor (MLF)
Der MLF berücksichtigt den Mehrlohn (außerkollektivvertragliche Überzahlungen). Wenn der tatsächlich gezahlte Durchschnittslohn über dem KV-Lohn liegt, erhöhen sich die ULNK:
MLF = Tatsächlicher Durchschnittslohn / KV-Durchschnittslohn
Diese Anpassung ist in der Baumeisterprüfung ein beliebtes Rechenbeispiel. Die Formel zur Anpassung der UPNK lautet:
UPNK(angepasst) = UPNK0 + UPNK1 x MAF + UPNK2 x MLF + UPNK3 x MAF x MLF
Die einzelnen Koeffizienten (UPNK0 bis UPNK3) werden von der WKO-Geschäftsstelle Bau in der jährlichen Musterkalkulation veröffentlicht.
In der Prüfung wird dir in der Regel die Angabe mitteilen, ob du mit den WKO-Standardwerten oder mit angepassten Werten rechnen sollst. Wenn eine Anpassung verlangt wird, achte darauf, den MAF und MLF korrekt zu berechnen und in die Formel einzusetzen. Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung der Bezugsgrößen: DLNK beziehen sich auf die abgabepflichtigen Personalkosten, ULNK auf den KV-Lohn und die Normalarbeitszeit.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind direkte Lohnnebenkosten im Baugewerbe?
Direkte Lohnnebenkosten (DLNK) sind gesetzlich vorgeschriebene Abgaben, die der Arbeitgeber auf Basis der Bruttolohnsumme abführen muss. Dazu gehören SV-Beiträge (Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, der Wohnbauförderungsbeitrag und der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag. In Summe betragen die DLNK inkl. Kommunalsteuer rund 29 % des Bruttolohns.
Was ist der Unterschied zwischen DLNK und ULNK?
DLNK sind prozentuale Aufschläge auf den Bruttolohn (z.B. SV-Beiträge), die direkt berechnet werden. ULNK hingegen sind Kosten für bezahlte Nichtarbeitszeiten (Urlaub, Feiertage, Krankenstände, Weihnachtsgeld), die auf die produktive Arbeitszeit umgelegt werden. DLNK betragen rund 29 %, ULNK rund 95 % des KV-Lohns.
Wie hoch sind die gesamten Lohnnebenkosten im Bau in Österreich?
Die gesamten Lohnnebenkosten im Baugewerbe betragen laut WKO-Geschäftsstelle Bau rund 29 % (DLNK) plus rund 95 % (ULNK) bezogen auf den KV-Lohn. Das bedeutet, dass ein Bauarbeiter das Unternehmen in etwa das Doppelte seines Bruttolohns kostet. Die konkreten Werte hängen vom jeweiligen Betrieb ab und müssen individuell angepasst werden.
Wo fließen Lohnnebenkosten in die Baukalkulation ein?
In der Baukalkulation nach ÖNORM B 2061 werden die Lohnnebenkosten im K3-Blatt (Personalkosten) erfasst. Die DLNK werden als prozentualer Aufschlag auf den Bruttolohn berechnet, die ULNK werden über Umlagefaktoren auf die produktive Arbeitszeit umgelegt. Das Ergebnis ist der Mittellohnpreis, der die tatsächlichen Kosten pro Arbeitsstunde widerspiegelt.
→ Weiterlesen: Steuerrecht für Baumeister: USt, ESt, KöSt verständlich. Unser umfassender Guide zu diesem Thema.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.