Das K3-Blatt ist das umfangreichste der Kalkulationsformblätter nach ÖNORM B 2061 — und zugleich das wichtigste. Es ermittelt den Mittellohnpreis, also die Personalkosten pro Stunde, die als zentraler Eingangswert in die Detailkalkulation (K7-Blatt) fließen.
Für viele Arbeitgeber, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, ist das K3-Blatt eine unverzichtbare Grundlage. Auftraggeber fordern oft die Vorlage des K3-Blattes, um die Kalkulationen und Preisangaben nachvollziehen und überprüfen zu können.
Was wird im K3-Blatt berechnet?
Im K3-Blatt kannst du zwischen verschiedenen Ergebnisgrößen wählen:
- Mittellohn oder Mittelgehalt (Kosten)
- Mittellohnpreis oder Mittelgehaltspreis (Kosten + Gesamtzuschlag = Preis)
- Regielohn oder Regiegehalt (für Regieleistungen)
- Jeweils für Montage, Vorfertigung oder Regie
Die Personalkosten werden dem Lohnanteil zugerechnet — das ist relevant für die spätere Aufteilung in Preisanteile Lohn und Sonstiges.
Wie ist das K3-Blatt aufgebaut?
Kopfzeilen
Der Kopfbereich enthält allgemeine Angaben:
– Projekt, Unternehmer und Auftraggeber
– Projekt-Geschäftszahl (Gz UN und Gz AG)
– Art der Kalkulation (Lohn/Gehalt, Montage/Vorfertigung/Regie)
– Verwendeter Kollektivvertrag (KV-Bezeichnung und KV-Datum)
– Preisbasis lt. Angebotsunterlagen
Zeilen 1a bis 1j: Die Partiezusammensetzung
In den Zeilen 1a bis 1j wird das erforderliche Personal aufgelistet. Für jede Beschäftigungsgruppe gibst du an:
- Gruppe: KV-Gruppe (z.B. II, III, IV)
- Bezeichnung: Facharbeiter, Vorarbeiter, etc.
- KV-Entgelt: Stundenlohn laut Kollektivvertrag
- Anteil: Prozentualer Anteil an der Partie
- Gewichteter Wert: KV-Entgelt x Anteil
Zusätzlich werden die kalkulierte Wochenarbeitszeit (z.B. 40 Stunden bei 39 h KV + 1 h Mehrarbeit) sowie allfällige Zuschlagsstunden angegeben.
Zeile 2-3: Gewichtetes kollektivvertragliches Entgelt
Zeile 2 enthält das berechnete gewichtete KV-Entgelt (Summe aller gewichteten Werte aus Zeile 1) und die kalkulierte Wochenarbeitszeit. Zeile 3 übernimmt das gewichtete KV-Entgelt für die weitere Berechnung.
Zeile 4: Unproduktive Zeiten
Unproduktive Zeiten beziehen sich auf projektbezogene Zeiträume, in denen keine verkaufbare Leistung erbracht wird — etwa für disposives Personal (Hilfspoliere, Boten, Magazineure) oder Leerzeiten aus dem Bauablauf.
Der Anteil wird als Prozentsatz auf Zeile 3 angegeben. Ein üblicher Wert liegt bei 10 %.
Beachte: Angestellte, die direkt der Baustelle zugeordnet sind (Bauleiter, Bautechniker), werden in den zeitgebundenen Kosten der Baustelle kalkuliert, nicht hier.
Zeile 5: KV-Entgelt inkl. unproduktiver Zeiten
Summe aus Zeile 3 und Zeile 4.
Zeile 6: Außerkollektivvertragliches Entgelt
Freiwillige Überzahlungen, die über das KV-Entgelt hinausgehen. Diese richten sich nach den Marktbedingungen und werden individuell je Unternehmen festgelegt.
Zeile 7: Zulagen
Zulagen für Erschwernisse laut Kollektivvertrag. Typische Erschwerniszulagen im Baugewerbe:
- Aufsicht von mehr als 3 Personen: 10 %
- Bauarbeiten in Druckluft: 20 – 130 %
- Arbeiten unter Tag: 25 % (bzw. 30 % für Projekte nach dem 30. April 2023)
- Schmutz- und Abbrucharbeiten: 10 – 25 %
- Hohe Arbeiten: 10 – 15 %
- Arbeiten im Gebirge: 10 – 22 %
Bis zu zwei Arbeitszulagen können parallel ausgezahlt werden, wobei die beiden Zulagen mit dem höchsten Betrag gelten.
Zeile 8: Arbeitszeitzuschläge
Zuschläge für Mehrarbeit, Überstunden und Zeitausgleichsstunden. Laut KV wird der KV-Lohn mit dem Faktor 1,20 als Grundlage für die Aufzahlung herangezogen. Nacht-, Schicht- und Sonntagsarbeit können zusätzliche Aufzahlungen auslösen.
Zeile 9: Abgabepflichtige Aufwandsentschädigungen
Wegzeitvergütungen und andere abgabepflichtige Entschädigungen für Dienstreisen, die sich aus dem KV ergeben.
Zeile 10: Abgabepflichtige Personalkosten
Die Summe der Zeilen 5 bis 9. Das ist die Basis für die Berechnung der Personalnebenkosten (Lohnnebenkosten).
Wie werden die Personalnebenkosten berechnet?
Zeile 11: Nicht abgabepflichtige Personalkosten
Aufwandsentschädigungen, die nicht abgabepflichtig sind — vor allem Taggeld. Taggeld steht Arbeitnehmern zu, die außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebs zur Arbeit eingesetzt werden. Abgabenfreie Taggelder betragen bis zu 33,10 EUR pro Tag (Stand Mai 2024).
Zeile 12: Direkte Personalnebenkosten (DPNK)
Die DPNK umfassen alle gesetzlichen Beiträge und Abgaben des Arbeitgebers. Die wesentlichen Positionen (Stand 01.01.2024):
| Position | Satz |
|---|---|
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 % |
| Zuschlag Insolvenzentgeltsicherung | 0,10 % |
| Pensionsversicherung ASVG | 12,55 % |
| Krankenversicherung ASVG | 3,78 % |
| Unfallversicherung | 1,10 % |
| Familienlastenausgleichsfond | 3,70 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50 % |
| Schlechtwetterentschädigungsbeitrag | 0,70 % |
| Summe DPNK | 25,38 % |
Inklusive DG-Zuschlag FLAF und Kommunalsteuer: DPNK inkl. DZ und KommSt. = 28,74 %
Der Wert wird als Prozentsatz auf Zeile 10 berechnet. In der Praxis wird oft gerundet mit 30 % kalkuliert.
Zeile 13: Umgelegte Personalnebenkosten (UPNK)
Die UPNK umfassen alle Kosten, die der Arbeitgeber aufgrund von gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vorgaben tragen muss und die auf die produktive Arbeitszeit umgelegt werden. Dazu gehören:
- Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld)
- Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall (Urlaub, Feiertage, Krankheit)
- Abfertigung
- Schlechtwetterentschädigung
Der Gesamtwert der UPNK beträgt laut WKO-Musterkalkulation rund 94,84 % bezogen auf den kollektivvertraglichen Lohn und die Normalarbeitszeit.
Für die projektbezogene Kalkulation muss dieser Wert angepasst werden, wenn die kalkulierte Wochenarbeitszeit oder der Mehrlohn vom KV abweichen.
Zeile 14: Weitere Personalnebenkosten (WPNK)
Kosten, die aufgrund des Arbeitsortes anfallen, z.B. die Kommunalsteuer (3 % der abgabepflichtigen Personalkosten) oder die Wiener U-Bahn-Steuer.
Was passiert in den Zeilen 15 bis 22?
Zeile 15: Personalkosten vor Zurechnungen
Summe der Zeilen 10 bis 14.
Zeile 16: Personalgemeinkosten
Kosten im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern, die nicht direkt einer Position zugeordnet werden können — z.B. Kosten für Werkzeuge, Materialien, Transport, Arbeitskleidung, Schulung. Wird als Prozentsatz auf Zeile 15 berechnet (typisch: 10 %).
Zeilen 17a-17d: Umlagen von Kosten
Hier können Gemeinkosten wie Baustellengemeinkosten oder Fertigungsgemeinkosten auf die produktive Stunde umgelegt werden. Die Umlage wird in Euro angegeben.
Zeile 18: Kosten (Umlagen/Personal)
Summe aus Zeilen A17 + B15 + B16.
Zeile 19: Personalkosten gesamt = Mittellohnkosten
Die Summe aus Spalte A (Umlagen) + Spalte B (Personal) = Mittellohnkosten.
Zeile 20: Gesamtzuschlag gemäß K2-Blatt
Der Gesamtzuschlag in Prozent, getrennt nach Spalte A und Spalte B.
Zeile 21: Preise für Umlagen und Personal
Kosten + Gesamtzuschlag.
Zeile 22: Personalpreis gesamt = Mittellohnpreis
Die Summe aus Zeile 21 (A + B) ergibt den Mittellohnpreis. Dieser Betrag wird in die Detailkalkulation im K7-Blatt übertragen.
Wie werden Lehrlinge im K3-Blatt berücksichtigt?
Die Berücksichtigung von Lehrlingen ist komplex:
- Lehrlinge erhalten je nach Lehrjahr unterschiedliche KV-Löhne
- Die DPNK für Lehrlinge sind niedriger als für Facharbeiter
- Die UPNK sind höher, da Lehrlinge das ganze Jahr beschäftigt werden müssen (auch im Winter ohne Arbeitspotential)
Die Novelle 2015 des BVergG zielt darauf ab, den Einsatz von Lehrlingen als Zuschlagskriterium stärker zu berücksichtigen. Insgesamt entsprechen die Durchschnittskosten eines Lehrlings etwa den Durchschnittskosten eines Bauarbeiters.
Was ist die Soll-Arbeitszeit und warum ist sie relevant?
Die Soll-Arbeitszeit ist die tatsächlich kalkulierbare produktive Arbeitszeit eines Bauarbeiters pro Jahr. Sie ergibt sich aus der theoretisch verfügbaren Arbeitszeit abzüglich aller bezahlten Nichtarbeitszeiten:
- Gesamtkalenderwochen pro Jahr: 52,18 Wochen
- Abzüglich: Urlaub (5 Wochen), Feiertage, Krankenstände, sonstige bezahlte Abwesenheiten
- Abzüglich: Winterbauperiode (Schlechtwetterzeiten)
Die verbleibende produktive Arbeitszeit bestimmt, auf wie viele Stunden die Lohnnebenkosten umgelegt werden. Je weniger produktive Stunden zur Verfügung stehen, desto höher sind die umgelegten Personalnebenkosten (UPNK) pro Stunde.
Praxisbeispiel: Bei 39 Stunden KV-Wochenarbeitszeit und einer kalkulierten Beschäftigungsdauer von 46 Wochen ergibt sich eine Soll-Arbeitszeit von ca. 1.794 Stunden pro Jahr. Die umgelegten Kosten (Urlaub, Feiertage, Krankheit, Sonderzahlungen) werden auf diese produktiven Stunden verteilt — das erklärt den hohen UPNK-Wert von rund 95 %.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das K3-Blatt ermittelt den Mittellohnpreis als zentrale Eingangsgröße für die Detailkalkulation
- Die Basis bildet das gewichtete KV-Entgelt der Partiezusammensetzung
- DPNK (direkte Personalnebenkosten) betragen rund 28,74 % (inkl. DZ und KommSt.)
- UPNK (umgelegte Personalnebenkosten) betragen rund 94,84 % bezogen auf KV-Lohn
- Der Gesamtzuschlag aus dem K2-Blatt wird am Ende aufgeschlagen
- Ergebnis: Mittellohnkosten (Zeile 19) bzw. Mittellohnpreis (Zeile 22)
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Häufig gestellte Fragen zum K3-Blatt
Was ist der Unterschied zwischen Mittellohnkosten und Mittellohnpreis?
Die Mittellohnkosten (K3, Zeile 19) sind die reinen Personalkosten pro Stunde ohne Gewinnaufschlag. Der Mittellohnpreis (K3, Zeile 22) enthält zusätzlich den Gesamtzuschlag aus dem K2-Blatt (Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten, Wagnis, Gewinn).
Was sind unproduktive Zeiten im K3-Blatt?
Unproduktive Zeiten in Zeile 4 des K3-Blatts beziehen sich auf projektbezogene Zeiträume, in denen keine verkaufbare Leistung erbracht wird. Das umfasst disposives Personal (Hilfspoliere, Boten, Magazineure) und Leerzeiten aus dem Bauablauf. Ein üblicher Ansatz liegt bei rund 10 %.
Welcher Kollektivvertrag gilt für die Baumeisterprüfung?
In der Regel wird mit dem Kollektivvertrag für das Baugewerbe und die Bauindustrie gerechnet. Die Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Das aktuelle KV-Datum und die Lohngruppen sind in der Prüfungsangabe angegeben.
Wie hoch sind typische DPNK und UPNK?
Die direkten Personalnebenkosten (DPNK) betragen inklusive DG-Zuschlag FLAF und Kommunalsteuer rund 28,74 % (Stand 01.01.2024). Die umgelegten Personalnebenkosten (UPNK) liegen bei rund 94,84 %, bezogen auf den kollektivvertraglichen Lohn und die Normalarbeitszeit.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.