SiGe-Plan: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan am Bau

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan — kurz SiGe-Plan — ist ein zentrales Dokument für die Arbeitssicherheit auf Baustellen. Er ist im BauKG verankert und wird in der Baumeisterprüfung regelmäßig abgefragt. In der Praxis stellt der SiGe-Plan sicher, dass alle Beteiligten auf einer Baustelle wissen, welche Gefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind.

Wann ist ein SiGe-Plan Pflicht?

Der SiGe-Plan ist für Baustellen erforderlich, bei denen:

  1. Eine Vorankündigung notwendig ist, also wenn:
  2. Die voraussichtliche Arbeitsdauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und gleichzeitig mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, oder
  3. Die Gesamtmenge der Personentage 500 übersteigt

  4. Arbeiten mit besonderen Gefahren für die Arbeitnehmer durchgeführt werden

Was sind „besondere Gefahren“ laut BauKG?

Besondere Gefahren umfassen unter anderem:

  • Absturz-, Verschüttungs- oder Versinkgefahren
  • Exposition gegenüber gefährlichen Arbeitsstoffen
  • Arbeiten mit ionisierenden Strahlen
  • Nähe zu Hochspannungsleitungen
  • Ertrinkungsgefahr
  • Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau
  • Taucharbeiten
  • Arbeiten in Druckkammern
  • Sprengarbeiten
  • Errichtung oder Abbau von schweren Fertigbauelementen

In der Praxis bedeutet das: Die meisten größeren Baustellen und viele kleinere mit speziellen Gefahren brauchen einen SiGe-Plan.

Wer erstellt den SiGe-Plan?

Die Erstellung des SiGe-Plans ist Aufgabe des Planungskoordinators in der Vorbereitungsphase. Er kann den Plan selbst erstellen oder die Erstellung beauftragen.

Während der Ausführungsphase übernimmt der Baustellenkoordinator die Verantwortung für die Anpassung und Aktualisierung des SiGe-Plans an den Baufortschritt.

Der Bauherr ist letztlich dafür verantwortlich, dass ein SiGe-Plan erstellt wird und alle betroffenen Arbeitgeber, deren Präventivfachkräfte, Arbeitnehmer und auf der Baustelle tätige Selbständige Zugang zum SiGe-Plan haben.

Was muss im SiGe-Plan stehen?

Der SiGe-Plan muss folgenden Inhalt aufweisen:

1. Baustellenbeschreibung

  • Angaben über das Baugelände und das Umfeld der Bauarbeiten
  • Mögliche Gefahren im Baugrundbereich
  • Infrastruktur, Organisation und Kommunikation

2. Arbeitsablauf

  • Auflistung der geplanten Arbeiten und deren zeitlicher Ablauf
  • Welche Gewerke gleichzeitig oder aufeinanderfolgend arbeiten

3. Schutzmaßnahmen

  • Festgelegte Schutzmaßnahmen und baustellenspezifische Regelungen unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen
  • Koordinierungsmaßnahmen und Schutzvorkehrungen zur Minimierung gegenseitiger Gefährdungen

4. Gemeinsame Schutzeinrichtungen

  • Geplante Schutzeinrichtungen und Einrichtungen zur gemeinsamen Nutzung
  • Zum Beispiel: gemeinsame Gerüste, Absturzsicherungen, Verkehrswege

5. Besondere Gefahren

  • Maßnahmen bezüglich der Arbeiten mit besonderen Gefahren
  • Spezifische Schutzmaßnahmen für jede identifizierte Gefahr

6. Zuständigkeiten

  • Zuständigkeiten für die Durchführung der Maßnahmen
  • Wer ist wofür verantwortlich?

Wie wird der SiGe-Plan in der Praxis umgesetzt?

Der SiGe-Plan ist kein statisches Dokument, das einmal erstellt und dann in der Schublade verschwindet. Er muss als lebendiges Dokument bei Fortschritt der Arbeiten oder Änderungen entsprechend angepasst werden.

Praxisbeispiel: Du leitest eine Wohnbaustelle, auf der gleichzeitig Rohbau, Elektroinstallation und Fassadenarbeiten stattfinden. Im SiGe-Plan hältst du fest, dass die Fassadenarbeiten (mit Gerüst und Absturzgefahr) und die Erdgeschoss-Elektroinstallation zeitgleich stattfinden. Die Schutzmaßnahme: Der Bereich unterhalb des Gerüsts wird abgesperrt, solange Fassadenarbeiten laufen. Als im Bauablauf die Fassadenarbeiten verschoben werden, passt du den SiGe-Plan entsprechend an.

Anhörung der Sicherheitsvertrauenspersonen

Die Sicherheitsvertrauenspersonen sind, wenn möglich, vor Anpassungen des SiGe-Plans anzuhören. Änderungen aufgrund von Entscheidungen oder Anordnungen des Bauherrn oder Projektleiters sind im Plan festzuhalten.

Typische Fehler bei der SiGe-Plan-Umsetzung

In der Praxis sehe ich immer wieder dieselben Fehler:

  • Der Plan wird einmal erstellt und nie aktualisiert. Das passiert häufig bei Projekten, die lange laufen. Der SiGe-Plan vom Baubeginn passt nicht mehr zum aktuellen Stand, wenn im dritten Stock der Innenausbau läuft.
  • Kein Zugang für alle Beteiligten. Der Bauherr ist verantwortlich dafür, dass alle betroffenen Arbeitgeber, deren Präventivfachkräfte und Arbeitnehmer Zugang zum SiGe-Plan haben. Ein SiGe-Plan, der im Baucontainer eingesperrt ist, bringt niemandem etwas.
  • Zu allgemein formuliert. Ein guter SiGe-Plan benennt konkrete Gefahren und konkrete Maßnahmen — nicht bloß Verweise auf allgemeine Vorschriften.
  • Zeitliche Überschneidungen nicht berücksichtigt. Die größten Gefahren auf der Baustelle entstehen, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig arbeiten. Genau diese Überschneidungen muss der SiGe-Plan regeln.

Praxisszenario: Neubau eines Bürogebäudes

Du bist Planungskoordinator für ein fünfstöckiges Bürogebäude. Folgende Unternehmen arbeiten auf der Baustelle: ein Rohbauunternehmen, ein Stahlbauer, ein Fassadenbauer, ein Elektroinstallateur und ein HKLS-Betrieb.

Dein SiGe-Plan muss unter anderem folgende Punkte abdecken:

  1. Absturzgefahr: Ab dem ersten Obergeschoss braucht es Absturzsicherungen. Wer ist für die Montage und Wartung der gemeinsamen Gerüste zuständig?
  2. Gleichzeitige Arbeiten: Der Stahlbauer schweißt im dritten Stock, während darunter der Elektriker Leitungen verlegt. Schutzmaßnahme: Funkenflugschutz, zeitliche Entflechtung oder Schutzdach.
  3. Gemeinsame Verkehrswege: Alle fünf Unternehmen nutzen denselben Bauaufzug und dasselbe Treppenhaus. Wie wird der Zugang koordiniert?
  4. Kranbenutzung: Zwei Unternehmen brauchen den Kran. Wer hat wann Vorrang?

All das wird im SiGe-Plan dokumentiert — und bei Änderungen im Bauablauf angepasst.

Wie unterscheidet sich der SiGe-Plan von der Evaluierung?

Das wird in der Prüfung gerne verwechselt. Die Unterscheidung:

SiGe-Plan Evaluierung
Rechtsgrundlage BauKG § 4 ASchG
Fokus Koordination mehrerer Arbeitgeber Gefahren für die eigenen Arbeitnehmer
Ersteller Planungskoordinator Arbeitgeber
Geltung Baustelle insgesamt Betrieb oder Arbeitsplatz

Beide Dokumente ergänzen sich: Der SiGe-Plan koordiniert, die Evaluierung analysiert die konkreten Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz.

Prüfungstipp: In der Prüfung wirst du möglicherweise gefragt, ob der SiGe-Plan die Evaluierung ersetzen kann — die Antwort ist nein. Beide Dokumente haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Zwecke. Der SiGe-Plan kann aber als Datenquelle für die Evaluierung dienen, und umgekehrt fließen Erkenntnisse aus der Evaluierung in den SiGe-Plan ein. Merke dir auch: Den SiGe-Plan erstellt der Planungskoordinator, die Evaluierung erstellt jeder Arbeitgeber für seine eigenen Arbeitnehmer. Diese Zuständigkeitsverteilung ist ein Prüfungsklassiker.

Ein weiterer Punkt, der in der Praxis wichtig ist: Der SiGe-Plan sollte nicht als bürokratische Pflichtübung verstanden werden, sondern als echtes Arbeitsmittel auf der Baustelle. Ein guter SiGe-Plan ist knapp, klar und praxisorientiert — er liegt auf der Baustelle auf und wird von den Beteiligten tatsächlich gelesen und beachtet. Ein 50-seitiges Dokument, das niemand liest, verfehlt seinen Zweck. Deshalb empfehle ich, den Plan in enger Abstimmung mit den beteiligten Unternehmen zu erstellen und regelmäßig in Baubesprechungen darauf einzugehen.

Denke auch an die Aufbewahrungspflicht: Während der SiGe-Plan nur für die Dauer der Bauarbeiten relevant ist, muss die Unterlage für spätere Arbeiten für die gesamte Lebensdauer des Bauwerks aufbewahrt werden. Gerade bei Eigentümerwechseln geht diese Pflicht auf den neuen Eigentümer über — informiere den Bauherrn darüber.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der SiGe-Plan ist Pflicht bei Vorankündigungspflicht oder besonderen Gefahren
  • Er wird vom Planungskoordinator erstellt und vom Baustellenkoordinator laufend angepasst
  • Der Bauherr ist verantwortlich für Erstellung und Zugang
  • Inhalt: Baustellenbeschreibung, Arbeitsablauf, Schutzmaßnahmen, gemeinsame Einrichtungen, besondere Gefahren, Zuständigkeiten
  • Der SiGe-Plan ist ein lebendes Dokument und muss bei Änderungen aktualisiert werden
  • Nicht verwechseln mit der Evaluierung nach § 4 ASchG

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann braucht man einen SiGe-Plan auf der Baustelle?

Ein SiGe-Plan ist erforderlich, wenn eine Vorankündigung notwendig ist (mehr als 30 Arbeitstage mit 20+ Arbeitnehmern oder 500+ Personentage) oder wenn Arbeiten mit besonderen Gefahren durchgeführt werden, wie Absturzgefahr, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen, Sprengarbeiten oder Tunnelbau.

Wer ist für die Erstellung des SiGe-Plans verantwortlich?

Der Planungskoordinator erstellt den SiGe-Plan in der Vorbereitungsphase. Der Baustellenkoordinator passt ihn in der Ausführungsphase an. Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass der Plan erstellt wird und alle Beteiligten Zugang dazu haben.

Was ist der Unterschied zwischen SiGe-Plan und Evaluierung?

Der SiGe-Plan basiert auf dem BauKG und koordiniert die Sicherheit bei mehreren Arbeitgebern auf einer Baustelle. Die Evaluierung basiert auf § 4 ASchG und analysiert die Gefahren für die eigenen Arbeitnehmer am jeweiligen Arbeitsplatz. Beide Dokumente ergänzen sich.

Muss der SiGe-Plan während der Bauarbeiten aktualisiert werden?

Ja, der SiGe-Plan ist ein lebendes Dokument und muss bei Fortschritt der Arbeiten oder Änderungen im Bauablauf entsprechend angepasst werden. Änderungen aufgrund von Entscheidungen des Bauherrn oder Projektleiters sind im Plan festzuhalten.


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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.