BauKG: Bauarbeitenkoordinationsgesetz erklärt

Auf den meisten Baustellen arbeiten mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) stellt sicher, dass dabei die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer nicht auf der Strecke bleiben. Als Baumeister wirst du regelmäßig mit dem BauKG konfrontiert — sei es als Bauherr, als Auftragnehmer oder als bestellter Koordinator.

In der Baumeisterprüfung Modul 3 sind die Rollen des Planungs- und Baustellenkoordinators, der SiGe-Plan und die Vorankündigung beliebte Prüfungsthemen.

Was regelt das BauKG und für welche Baustellen gilt es?

Das BauKG soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten. Es gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Ausnahme: Bohr- und Förderarbeiten in mineralgewinnenden Betrieben sind vom BauKG nicht erfasst.

Das BauKG definiert zwei Phasen:

  • Vorbereitungsphase: Zeitraum von Planungsbeginn bis zur Auftragsvergabe
  • Ausführungsphase: Zeitraum von der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten

Welche Koordinatoren müssen bestellt werden?

Das BauKG unterscheidet zwei Koordinatoren-Rollen, die der Bauherr bestellen muss, wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind:

Planungskoordinator

Der Planungskoordinator wird vom Bauherrn oder Projektleiter für die Vorbereitungsphase bestellt. Seine Hauptaufgaben:

  • Koordination der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG
  • Erstellung oder Beauftragung der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß § 7
  • Überwachung, ob der Bauherr den SiGe-Plan berücksichtigt
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten gemäß § 8
  • Überwachung, ob der Bauherr die Unterlage berücksichtigt

Baustellenkoordinator

Der Baustellenkoordinator wird für die Ausführungsphase bestellt. Seine Hauptaufgaben:

  • Koordination der Gefahrenverhütung: Technische und organisatorische Planung, Arbeitseinteilung bei gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Tätigkeiten
  • Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen
  • Organisation und Koordination von Schutzmaßnahmen
  • Informationsaustausch und Anpassung von Plänen
  • Zugangskontrolle zur Baustelle
  • Gefahrenmeldungen und Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat

Wer darf Koordinator sein?

Eine Person kann beide Rollen übernehmen. Der Bauherr kann die Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Der Koordinator muss folgende Qualifikationen mitbringen:

  • Einschlägige Ausbildung
  • Mindestens dreijährige Berufserfahrung
  • Typische Berufsbilder: Baumeister, Hoch- oder Tiefbauingenieur

Praxistipp für die Prüfung: Die Unterscheidung zwischen Planungs- und Baustellenkoordinator wird in der Prüfung oft abgefragt. Merke dir: Planungskoordinator = Vorbereitungsphase (vor der Auftragsvergabe), Baustellenkoordinator = Ausführungsphase (ab der Auftragsvergabe).

In der Praxis übernimmt häufig der Baumeister selbst eine oder beide Koordinatoren-Rollen — vorausgesetzt, er erfüllt die Qualifikationsanforderungen. Für dich als angehender Baumeister ist das eine Chance: Mit deiner Ausbildung und Berufserfahrung bist du prädestiniert für diese Aufgabe. Viele Bauherren suchen gezielt Baumeister, die neben der Bauausführung auch die Koordination übernehmen können. Das spart dem Bauherrn eine zusätzliche Beauftragung und dir bringt es ein erweitertes Leistungsangebot.

Beachte aber: Die Verantwortung des Koordinators ist nicht zu unterschätzen. Wenn auf der Baustelle ein Unfall passiert und der Koordinator seine Pflichten nachweislich nicht erfüllt hat — etwa weil der SiGe-Plan nicht aktualisiert wurde oder die Koordination bei gleichzeitigen Arbeiten mehrerer Gewerke fehlte — kann das strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben. Im PAK Immo Kurs besprechen wir deshalb konkrete Fallbeispiele, damit du weißt, worauf du in der Praxis achten musst.

Ein weiterer praxisrelevanter Punkt: Der Bauherr kann die Koordinatorenfunktionen zwar delegieren, aber die Gesamtverantwortung bleibt bei ihm. Als bestellter Koordinator bist du also in einer Doppelrolle — du führst die Koordination durch, aber der Bauherr muss sicherstellen, dass die Ergebnisse (SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten) auch tatsächlich berücksichtigt werden.

Wann ist eine Vorankündigung erforderlich?

Der Bauherr muss eine Vorankündigung über die Bauarbeiten erstellen, wenn:

  • Die voraussichtliche Arbeitsdauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und gleichzeitig mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, oder
  • Die Gesamtmenge der Personentage 500 übersteigt

Fristen und Form

Die Vorankündigung muss mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an das zuständige Arbeitsinspektorat gesendet werden. In Ausnahmefällen wie Katastrophen, dringenden oder kurzfristigen Arbeiten ist die Vorankündigung spätestens am ersten Arbeitstag zu übermitteln.

Seit dem 1. Jänner 2019 müssen Vorankündigungen elektronisch über die Baustellendatenbank (§ 31a BUAG) eingereicht werden. Die Vorankündigung muss auf der Baustelle sichtbar angebracht sein.

Inhalt der Vorankündigung

  • Erstellungsdatum
  • Exakter Standort der Baustelle
  • Name und Anschrift des Bauherrn, Projektleiters, Planungs- und Baustellenkoordinators
  • Angaben zum Bauwerkstyp
  • Voraussichtlicher Arbeitsbeginn und -dauer
  • Voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten
  • Anzahl der beteiligten Unternehmen und Selbständigen
  • Beauftragte Unternehmen

Bei Änderungen ist die Vorankündigung anzupassen.

Wann braucht man einen SiGe-Plan?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist erforderlich für Baustellen, bei denen eine Vorankündigung notwendig ist oder Arbeiten mit besonderen Gefahren für die Arbeitnehmer durchgeführt werden.

Besondere Gefahren umfassen unter anderem:

  • Absturz-, Verschüttungs- oder Versinkgefahren
  • Exposition gegenüber gefährlichen Arbeitsstoffen
  • Arbeiten mit ionisierenden Strahlen
  • Nähe zu Hochspannungsleitungen
  • Ertrinkungsgefahr
  • Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau
  • Taucharbeiten
  • Arbeiten in Druckkammern
  • Sprengarbeiten
  • Errichtung oder Abbau von schweren Fertigbauelementen

Inhalt des SiGe-Plans

Der SiGe-Plan muss aufweisen:

  • Angaben über das Baugelände, Umfeld der Bauarbeiten und mögliche Gefahren im Baugrundbereich
  • Auflistung der geplanten Arbeiten und deren zeitlicher Ablauf
  • Festgelegte Schutzmaßnahmen und baustellenspezifische Regelungen
  • Koordinierungsmaßnahmen und Schutzvorkehrungen zur Minimierung gegenseitiger Gefährdungen
  • Geplante Schutzeinrichtungen zur gemeinsamen Nutzung
  • Maßnahmen bezüglich Arbeiten mit besonderen Gefahren
  • Zuständigkeiten für die Durchführung der Maßnahmen

Der SiGe-Plan ist in der Vorbereitungsphase zu erstellen und bei Fortschritt der Arbeiten entsprechend anzupassen. Der Bauherr ist verantwortlich dafür, dass alle betroffenen Personen Zugang zum SiGe-Plan haben.

Was ist die Unterlage für spätere Arbeiten?

Gemäß § 8 BauKG ist der Bauherr verantwortlich, eine Dokumentation für zukünftige Bauarbeiten zu erstellen, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer relevant ist.

Diese Unterlage wird vom Planungskoordinator in der Vorbereitungsphase erstellt, im Laufe der Arbeiten angepasst und muss für die gesamte Lebensdauer des Bauwerks aufbewahrt werden. Bei einem Eigentumswechsel geht die Verantwortung für die Aufbewahrung auf den neuen Eigentümer über.

Praxisbeispiel: Du baust ein Bürogebäude. In der Unterlage für spätere Arbeiten dokumentierst du unter anderem, wo Leitungen verlaufen, welche tragenden Elemente nicht verändert werden dürfen und welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen bei zukünftigen Sanierungsarbeiten zu beachten sind. So weiß der nächste Baumeister, der in 20 Jahren eine Fassadensanierung durchführt, worauf er achten muss.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das BauKG regelt die Koordination bei mehreren Arbeitgebern auf einer Baustelle
  • Der Bauherr muss einen Planungskoordinator (Vorbereitungsphase) und einen Baustellenkoordinator (Ausführungsphase) bestellen
  • Koordinatoren brauchen einschlägige Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung
  • Vorankündigung bei mehr als 30 Arbeitstagen/20 Arbeitnehmern oder mehr als 500 Personentagen
  • Der SiGe-Plan ist bei Vorankündigungspflicht oder besonderen Gefahren erforderlich
  • Die Unterlage für spätere Arbeiten muss für die gesamte Lebensdauer des Bauwerks aufbewahrt werden

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Planungskoordinator und Baustellenkoordinator?

Der Planungskoordinator ist für die Vorbereitungsphase (Planungsbeginn bis Auftragsvergabe) zuständig und erstellt unter anderem den SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten. Der Baustellenkoordinator ist für die Ausführungsphase (Auftragsvergabe bis Abschluss) zuständig und koordiniert die Gefahrenverhütung vor Ort. Eine Person kann beide Rollen übernehmen.

Wann ist eine Vorankündigung nach dem BauKG erforderlich?

Eine Vorankündigung ist erforderlich, wenn die voraussichtliche Arbeitsdauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und gleichzeitig mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, oder wenn die Gesamtmenge der Personentage 500 übersteigt. Sie muss mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn elektronisch über die Baustellendatenbank eingereicht werden.

Wer darf als Baustellenkoordinator bestellt werden?

Der Baustellenkoordinator muss eine einschlägige Ausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung aufweisen. Typische Berufsbilder sind Baumeister, Hoch- oder Tiefbauingenieur. Der Bauherr kann die Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

Wie lange muss die Unterlage für spätere Arbeiten aufbewahrt werden?

Die Unterlage für spätere Arbeiten muss für die gesamte Lebensdauer des Bauwerks aufbewahrt werden. Bei einem Eigentumswechsel geht die Verantwortung für die Aufbewahrung auf den neuen Eigentümer über.


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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.