Abstürze zählen zu den häufigsten und schwersten Unfällen auf Baustellen. Kein Wunder also, dass die Absturzsicherung eines der am intensivsten geprüften Themen in der Baumeisterprüfung ist. Die konkreten Höhengrenzen, Geländermaße und die Hierarchie der Sicherungsmaßnahmen musst du im Schlaf beherrschen.
In diesem Beitrag gehen wir systematisch durch die Vorschriften der BauV zur Absturzsicherung — mit allen Zahlen, die du für die Prüfung und die Praxis brauchst.
Ab welcher Höhe besteht Absturzgefahr?
Die Absturzhöhen sind abgestuft geregelt. Je nach Situation greifen unterschiedliche Schwellenwerte:
| Situation | Absturzgefahr ab |
|---|---|
| Öffnungen oder Vertiefungen im Boden (Schächte, Gräben, Deckenöffnungen) | 0 m |
| Arbeitsplätze über Gewässern oder Stoffen, bei denen Versinken droht | 0 m |
| Wandöffnungen, Stiegenläufe und Standflächen | 1,00 m |
| Sonstige Arbeitsplätze und Verkehrswege | 2,00 m |
| Arbeitsplätze auf Dächern | 3,00 m |
Prüfungstipp: Diese fünf Höhenstufen (0, 1, 2, 3 Meter) werden in fast jeder Prüfung abgefragt. Lerne sie auswendig.
Welche Arten von Absturzsicherungen gibt es?
Die BauV unterscheidet drei Schutzniveaus, die in einer klaren Hierarchie stehen:
1. Primäre Absturzsicherungen (bevorzugt)
Umwehrungen (Geländer) sind die wichtigste primäre Absturzsicherung. An der Absturzkante sind Brust-, Mittel- und Fußwehren zu montieren:
- Brustwehren: Mindesthöhe 1,00 m, Belastbarkeit 0,30 kN nach oben bzw. 1,25 kN nach unten
- Mittelwehren: Zwischen Brust- und Fußwehren, maximaler Abstand 47 cm
- Fußwehren: Mindesthöhe 15 cm, Belastbarkeit 0,15 kN waagerecht
Wichtige Details zu Umwehrungen:
– Ketten sind als Wehren nicht zulässig
– Seile sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig
– Bei Wandöffnungen, Stiegenpodesten und Standflächen zur Bedienung von Maschinen bis zu einer Absturzhöhe von 2,00 m sowie Stiegenläufen können Fußwehren entfallen
Abgrenzungen sind nur auf Flächen bis 20° Neigung zulässig:
– Durch Brustwehren in 1 m bis maximal 1,20 m Höhe
– Bei Balkonen oder Loggien an der Zutrittsöffnung und in den übrigen Fällen in einem Abstand von 2 m zur Absturzkante
– Kein Absperrband, keine Fahnenschnur — das ist ein häufiger Fehler in der Praxis!
Tragsichere und unverschiebbare Abdeckungen von Öffnungen und Vertiefungen im Boden.
2. Sekundäre Absturzsicherungen
Wenn primäre Sicherungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich sind:
- Fanggerüste: Nahe der Absturzkante anzuordnen, Gerüstlagen im Regelfall max. 3,00 m, in Ausnahmefällen max. 4,00 m unter der Absturzkante. Mindestens 50 cm hohe Blende an der Außenseite.
- Auffangnetze
- Dachfanggerüste und Dachschutzblenden
Überstand der Fanggerüste über Konstruktions- oder Bauteile:
– Höhe der Absturzkante bis 2,00 m: min. 1,00 m
– Höhe der Absturzkante bis 3,00 m: min. 1,30 m
– Höhe der Absturzkante bis 4,00 m: min. 1,50 m
3. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA)
Nur wenn primäre und sekundäre Absturzsicherungen unverhältnismäßig aufwändig sind:
- Haltesysteme: Verhindern einen Absturz vollständig
- Auffangsysteme: Fangen Arbeitnehmer sicher auf
- Sicherheitsgürtel: Nur als Haltegurte oder Sicherung gegen Abrutschen, nicht als Absturzsicherung
- Sicherheitsgeschirre mit Höhensicherungsgeräten, Sicherheitsseilen, Seilkürzern und Falldämpfern
Nach einem Absturz dürfen Schutzausrüstungen nicht weiterverwendet werden — außer bei Höhensicherungsgeräten nach Überprüfung durch Fachpersonal.
Welche Ausnahmen gibt es bei speziellen Bauarbeiten?
Bei speziellen Bauarbeiten wie dem Errichten von Stockwerksdecken oder Wänden können Absturzsicherungen, Abgrenzungen und Schutzeinrichtungen unter bestimmten Bedingungen entfallen, wenn:
- Die Absturzhöhe 7,00 m (bei Mauern) bzw. 5,00 m (bei sonstigen Arbeiten) nicht überschreitet
- Die Arbeiten von geschulten, erfahrenen und körperlich geeigneten Arbeitnehmern durchgeführt werden
Auch wenn diese Ausnahmen bestehen, musst du als Baumeister die Gefährdung beurteilen und im Zweifel für zusätzliche Sicherung sorgen.
Prüfungstipp: Die Ausnahmeregelungen bei speziellen Bauarbeiten sind ein beliebtes Prüfungsthema. Merke dir die zwei Höhenwerte: 7 m bei Mauern und 5 m bei sonstigen Arbeiten. Wichtig dabei: Diese Ausnahmen gelten nur, wenn die Arbeiter geschult, erfahren und körperlich geeignet sind — das sind drei kumulative Voraussetzungen. Fehlt eine davon, greift die Ausnahme nicht, und du musst die regulären Absturzsicherungen anbringen.
In der Praxis sehe ich leider immer wieder, dass Absturzsicherungen nicht konsequent umgesetzt werden — oft mit dem Argument, die Arbeiten dauern „nur kurz“. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die BauV macht keine Ausnahme für die Dauer der Arbeit. Ob du fünf Minuten oder fünf Stunden in der Höhe arbeitest — die Absturzgefahr ist dieselbe. Als Baumeister bist du verantwortlich dafür, dass auf deinen Baustellen die Vorschriften eingehalten werden. Bei einem Unfall haftest du persönlich, wenn du die Sicherungsmaßnahmen nicht angeordnet oder kontrolliert hast.
Was gilt für Arbeiten auf Dächern?
Bei guten Wetterbedingungen dürfen qualifizierte und geeignete Arbeitnehmer ohne persönliche Schutzausrüstung bis zu einer Absturzhöhe von 3,0 m auf Dächern arbeiten (Ausnahme: Dachsaum oder Steildach über 45°).
Bei Absturzhöhen über 3,0 m gilt je nach Dachneigung:
- Bis 20°: Wehren, Abgrenzungen oder Fanggerüste (Fangnetze)
- Über 20°: Fanggerüste oder Dachschutzblenden (bei glatter, nasser oder vereister Dachhaut auch bei geringerer Neigung)
- Über 45°: Arbeitnehmer müssen zusätzlich sicher angeseilt sein
Bei einer Dachneigung über 60° oder besonderen Gefährdungen dürfen Arbeiten nicht allein ausgeführt werden. Es müssen mindestens zwei erfahrene und körperlich geeignete Arbeitnehmer eingesetzt werden.
Dachschutzblenden sind bis zu einer Neigung von 60° erlaubt, müssen an tragfähigen Bauteilen befestigt werden und eine Bauhöhe von mindestens 80 cm (in der Regel 1,0 m) aufweisen. Der Abstand des oberen Randes von der Dachfläche muss mindestens 60 cm betragen.
Praxisbeispiel: Absturzsicherung bei einer Dachsanierung
Du planst die Sanierung eines Ziegeldachs mit 30° Neigung und einer Traufenhöhe von 8 m. Die Absturzhöhe liegt damit bei über 3 m. Welche Maßnahmen brauchst du?
- Primäre Sicherung prüfen: Bei Dacharbeiten mit 30° Neigung sind Wehren oder Abgrenzungen nicht praktikabel
- Sekundäre Sicherung: Dachfanggerüst oder Dachschutzblende montieren — bei 30° (über 20°) ist das Pflicht
- Zusätzlich: Weil die Neigung über 20° liegt, müssen Fanggerüste oder Dachschutzblenden angebracht werden. Bei glatter Dachhaut wären sie auch schon unter 20° nötig
- PSA: Ergänzend können Auffanggurte als zusätzliche Sicherung dienen, aber sie ersetzen die Fanggerüste nicht
Das Wichtigste auf einen Blick
- Absturzhöhen sind abgestuft: 0 m, 1 m, 2 m, 3 m je nach Situation
- Hierarchie: Primäre Sicherungen (Geländer, Abdeckungen) vor sekundären (Fanggerüste, Netze) vor PSA
- Brustwehren: mindestens 1,00 m hoch, Fußwehren mindestens 15 cm
- Absperrband und Fahnenschnur sind keine zulässigen Abgrenzungen
- Auf Dächern ab 3 m Absturzhöhe gelten besondere Regeln je nach Neigung (20°, 45°, 60°)
- PSA gegen Absturz nur als letztes Mittel, wenn primäre und sekundäre Sicherungen unverhältnismäßig sind
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab welcher Höhe muss auf der Baustelle eine Absturzsicherung angebracht werden?
Das hängt von der Situation ab: Bei Öffnungen im Boden ab 0 m, bei Wandöffnungen und Stiegenläufen ab 1,00 m, bei sonstigen Arbeitsplätzen ab 2,00 m und auf Dächern ab 3,00 m Absturzhöhe. Bei Arbeitsplätzen über Gewässern gilt ab 0 m.
Welche Maße gelten für Geländer (Umwehrungen) auf der Baustelle?
Brustwehren müssen mindestens 1,00 m hoch sein mit einer Belastbarkeit von 0,30 kN nach oben bzw. 1,25 kN nach unten. Mittelwehren haben einen maximalen Abstand von 47 cm. Fußwehren müssen mindestens 15 cm hoch sein mit 0,15 kN Belastbarkeit waagerecht. Ketten sind als Wehren nicht zulässig.
Darf Absperrband als Absturzsicherung verwendet werden?
Nein, Absperrband und Fahnenschnüre sind keine zulässigen Absturzsicherungen oder Abgrenzungen. Abgrenzungen müssen durch Brustwehren in 1 m bis maximal 1,20 m Höhe ausgeführt werden und sind nur auf Flächen bis 20° Neigung erlaubt.
Wann darf PSA statt Geländer oder Fanggerüst verwendet werden?
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Auffanggurte, Falldämpfer) darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn die Anbringung primärer (Geländer, Abdeckungen) und sekundärer Absturzsicherungen (Fanggerüste, Auffangnetze) unverhältnismäßig aufwändig wäre. In diesen Fällen müssen die Arbeitnehmer sicher angeseilt sein.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.