Gerüste am Bau: Vorschriften nach BauV

Gerüste gehören zur Grundausstattung fast jeder Baustelle. Doch sie sind auch eine häufige Unfallquelle — wenn sie nicht korrekt aufgestellt, geprüft und benutzt werden. Die BauV regelt in den §§ 55 bis 90 die Anforderungen an Gerüste im Detail.

Für die Baumeisterprüfung musst du die verschiedenen Gerüsttypen, ihre Anforderungen und die Prüfungsintervalle kennen. In der Praxis bist du als Baumeister verantwortlich dafür, dass die Gerüste auf deinen Baustellen den Vorschriften entsprechen.

Welche allgemeinen Anforderungen gelten für Gerüste?

Gerüste müssen nach fachmännischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung der für den Schutz der Arbeitnehmer notwendigen Anforderungen errichtet werden. Sie müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und für die auftretenden Beanspruchungen ausreichend sicher bemessen sein.

Materialanforderungen

  • Holzbauteile müssen gesund und entrindet sein
  • Metallbauteile dürfen keine Mängel aufweisen und müssen korrosionsgeschützt sein
  • Nur einwandfreie und tragfähige, unbeschädigte und ausreichend belastbare Gerüstbauteile dürfen verwendet werden

Standsicherheit

  • Standgerüste müssen ausreichend versteift sein
  • Verankerungen müssen entweder freistehend standsicher oder sicher am Objekt verankert sein
  • Für verankerte Systemgerüste ist vor der erstmaligen Aufstellung ein statischer Nachweis durch eine fachkundige Person erforderlich

Welche Gerüstarten gibt es?

Arbeitsgerüste

Arbeitsgerüste dienen als Plattform für Arbeitsaktivitäten. Die wichtigsten Anforderungen:

  • Mindestbreite der Gerüstlagen: 60 cm bei allen Gerüsten (einschließlich Eckausbildungen). Ist dies technisch nicht möglich, sind mindestens 40 cm Breite zulässig.
  • Ab einer Höhe von 2 Metern müssen Gerüstlagen mit Umwehrungen gesichert sein
  • Der Abstand zwischen Gerüstbelag und Bauwerk darf in der Regel nicht mehr als 30 cm betragen (bei reich gegliederten Fassadenstrukturen maximal 40 cm)
  • Die maximale Entfernung von Arbeitsplätzen auf einer Gerüstlage zu Aufstiegen oder Zugängen darf nicht mehr als 20 m betragen

Schutzgerüste

Schutzgerüste umfassen insbesondere Fanggerüste und Schutzdächer:

Fanggerüste schützen Personen vor tieferem Absturz. Die Gerüstlagen dürfen im Regelfall max. 3,00 m, in Ausnahmefällen max. 4,00 m unter der Absturzkante liegen. Eine mindestens 50 cm hohe Blende an der Außenseite ist erforderlich.

Schutzdächer sind maximal 3,0 Meter über dem jeweiligen Arbeitsbereich zu installieren. Eine Blende von mindestens 50 cm Höhe muss vorhanden sein. Das Schutzdach muss mindestens 1,50 Meter über die Sturzkante oder den äußeren Rand des Gerüsts hinausragen.

Leitergerüste

Einfache Leitergerüste bestehen aus einer Reihe von Leitern, deren Sprossen direkt mit dem Pfostenbelag in Berührung kommen. Sie sind ausschließlich für Reinigungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten zugelassen. Der Abstand zwischen den einzelnen Gerüstleitern darf maximal 3,00 m betragen.

Metallgerüste

Metallgerüste setzen sich aus Rohren, Verbindungselementen und gegebenenfalls Konstruktionsteilen zusammen. Freistehende Metallgerüste erfordern eine Verankerung jedes Stehers. Die Verankerungen sind in maximal 4 Meter Abständen vertikal anzuordnen.

Verfahrbare Standgerüste

Mobile Gerüste auf Rädern oder Rollen. Wichtige Anforderungen:
– Nur auf belastbaren, ebenen Flächen verwenden
– Rollen müssen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein
– Dürfen nur bewegt werden, wenn sich keine Personen oder lose Lasten darauf befinden
– Zugänge idealerweise im Inneren der Struktur

Bockgerüste

Höhenbegrenzungen:
– Holzbockgerüste: 1,00 m
– Gerüste mit zwei Metallbeinen und einem hölzernen Querträger: 2,00 m
– Metallbockgerüste: 2,80 m

Ab einer Höhe von 2,0 m müssen Verstrebungen und Wehren angebracht werden.

Konsolgerüste

Konsolen sind an tragfähigen Bauelementen zu befestigen. Maximal zulässige horizontale Abstände der Konsolen:
– 1,50 m für Arbeits- und Fanggerüste
– 3,00 m für Schutzdächer

Bei Befestigung in Betondecken sind mindestens zwei Betonrundstahl-Verankerungsschlaufen notwendig (mindestens 50 cm tief in die Stahlbetondecke).

Hängegerüste

Tragelemente müssen feuerfest sein. Bei Verwendung von Ballast ist dreifacher Kippschutz erforderlich. Leitern sind auf Hängegerüsten nicht erlaubt. Bewegliche Hängegerüste benötigen eine Abnahmeprüfung und jährliche wiederkehrende Überprüfung.

Wie oft müssen Gerüste geprüft werden?

Die Prüfungsintervalle sind ein Prüfungsklassiker:

Gerüsttyp Prüfungsintervall
Systemgerüste Mindestens einmal monatlich
Sonstige Gerüste Mindestens einmal wöchentlich
Hängegerüste Zusätzlich täglich vor Arbeitsbeginn

Zusätzliche Prüfungen sind erforderlich:
– Nach Fertigstellung (durch fachkundige Person des Gerüstaufstellers)
– Vor erstmaliger Nutzung (auf offensichtliche Mängel durch fachkundige Person des Gerüstbenutzers)
– Nach längerer Arbeitsunterbrechung
– Nach Stürmen, starkem Regen, Frost oder Schlechtwetterperioden

Voraussetzungen für die Nutzung

  • Fertigstellung des Gerüsts
  • Durchführung der Prüfungen
  • Behebung der bei den Prüfungen festgestellten Mängel

Modifikationen oder Anbringen von Hebezeugen nur durch den Gerüstaufsteller oder im Einvernehmen mit diesem. Ein unvollständiges oder teilweise abgetragenes Gerüst darf nicht für Arbeitszwecke genutzt werden.

Prüfungstipp: Die Prüfungsintervalle gehören zu den Zahlen, die du auswendig können musst. Eine Eselsbrücke: Systemgerüste sind technisch ausgereifter, daher reicht eine monatliche Prüfung. Sonstige Gerüste — also individuell zusammengebaute Konstruktionen — brauchen wöchentliche Kontrolle. Hängegerüste sind am gefährlichsten, daher die tägliche Prüfung. Zusätzlich gilt: Nach jedem außergewöhnlichen Ereignis (Sturm, Frost, Starkregen) muss eine zusätzliche Prüfung durchgeführt werden — unabhängig vom regulären Intervall.

In der Praxis ist die Dokumentation der Gerüstprüfungen ein Thema, das bei Baustellenkontrollen durch das Arbeitsinspektorat besonders genau unter die Lupe genommen wird. Führe ein Prüfprotokoll, in dem du jede Prüfung mit Datum, Prüfer und Ergebnis festhältst. Bei festgestellten Mängeln dokumentiere auch die Maßnahmen zur Behebung. Das kostet dich nur wenige Minuten pro Prüfung, kann dir aber bei einer Kontrolle viel Ärger ersparen.

Ein weiterer praxisrelevanter Punkt: Die Verantwortung für die Gerüstprüfung liegt beim Gerüstbenutzer — also bei dir als Baumeister, wenn deine Leute das Gerüst verwenden. Auch wenn ein externer Gerüstbauer das Gerüst aufgestellt hat, musst du vor der erstmaligen Nutzung eine Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel durchführen lassen. Verlasse dich nie blind auf die Arbeit anderer.

Welche Gerüstbelagteile (Holzpfosten) sind vorgeschrieben?

Holzpfosten als Gerüstbelag:
– Mindestens 20 cm Breite, 5 cm Dicke und parallele Besäumung
– Maximal 5% Dickenreduktion aufgrund von Toleranzen, Abnutzung und Schwinden
– Mindestens 20 cm Überstand an den Auflagern, maximal 30 cm an den Endauflagern
– Maximal 25 mm Durchbiegungsdifferenz zwischen belasteten und unbelasteten Teilen

Bei Schutzdächern und Arbeitsgerüsten dürfen die Abstände zwischen den Auflagern der Pfosten nicht mehr als 3,00 Meter betragen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mindestbreite Gerüstlagen: 60 cm (mindestens 40 cm wenn technisch nicht anders möglich)
  • Ab 2 m Höhe: Umwehrungen an Gerüstlagen Pflicht
  • Max. 30 cm Abstand zwischen Gerüstbelag und Bauwerk
  • Max. 20 m Entfernung zum nächsten Aufstieg
  • Prüfungsintervalle: Systemgerüste monatlich, sonstige wöchentlich, Hängegerüste täglich
  • Bockgerüste: Holz bis 1 m, Metall bis 2,80 m
  • Fanggerüste: max. 3 m (Ausnahme 4 m) unter Absturzkante, 50 cm Blende

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Weiterlesen: Arbeitsrecht am Bau: ASchG, BauV & BUAG für die Prüfung — Unser umfassender Guide zu diesem Thema.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie breit muss ein Gerüstbelag mindestens sein?

Die Mindestbreite der Gerüstlagen beträgt bei allen Gerüsten 60 cm, einschließlich Eckausbildungen. Ist dies durch technische Gründe nicht möglich, sind mindestens 40 cm Breite zulässig. Bei günstigen Witterungsverhältnissen dürfen Gerüstlagen von mindestens 40 cm Breite von unterwiesenen, erfahrenen und körperlich geeigneten Arbeitnehmern auch ohne zusätzliche Maßnahmen begangen werden.

Wie oft müssen Gerüste auf der Baustelle geprüft werden?

Systemgerüste müssen mindestens einmal monatlich geprüft werden, sonstige Gerüste mindestens einmal wöchentlich. Hängegerüste erfordern zusätzlich eine tägliche Kontrolle vor Arbeitsbeginn. Nach Stürmen, starkem Regen, Frost oder längerer Arbeitsunterbrechung sind zusätzliche Prüfungen erforderlich.

Was ist der maximale Abstand zwischen Gerüstbelag und Bauwerk?

Der Abstand zwischen Gerüstbelag und Bauwerk darf in der Regel nicht mehr als 30 cm betragen. Bei reich gegliederten Fassadenstrukturen ist ein Abstand von maximal 40 cm erlaubt. Wird der Abstand überschritten, müssen zusätzliche Absturzsicherungen auf der dem Bauwerk zugewandten Seite angebracht werden.

Bis zu welcher Höhe darf ein Bockgerüst aufgestellt werden?

Die Höhenbegrenzungen sind: Holzbockgerüste maximal 1,00 m, Gerüste mit zwei Metallbeinen und einem hölzernen Querträger maximal 2,00 m, und Metallbockgerüste maximal 2,80 m. Ab einer Höhe von 2,0 m müssen zusätzlich Verstrebungen und Wehren angebracht werden.


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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.