Auf Baustellen arbeiten regelmäßig Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmer. Für sie gelten besondere Schutzvorschriften, die über das allgemeine ASchG hinausgehen. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) und die zugehörige KJBG-Verordnung regeln, welche Arbeiten Jugendliche ausführen dürfen und welche nicht.
Für die Baumeisterprüfung musst du die wesentlichen Schutzvorschriften kennen. Und in der Praxis bist du als Baumeister dafür verantwortlich, dass deine Lehrlinge nicht mit Tätigkeiten betraut werden, die nach dem KJBG verboten sind.
Für wen gilt das KJBG?
Das KJBG erstreckt sich auf die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen:
- Kinder: Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder bis zum Ende der Schulpflicht
- Jugendliche: Vom Ende der Schulpflicht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Beschäftigung von Kindern
Kinder sind generell von jeglicher Arbeit ausgeschlossen. Es gibt begrenzte Ausnahmen: Kinder, die das 13. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen leichte und vereinzelte Tätigkeiten ausüben, die keine Gefährdung für die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung darstellen. Dazu zählen Arbeiten in Familienbetrieben, im Privathaushalt oder leichte Tätigkeiten wie Botengänge.
Welche Arbeitszeitregeln gelten für Jugendliche am Bau?
Die Arbeitszeitregelungen für Jugendliche sind strenger als für Erwachsene:
- Tägliche Arbeitszeit: In der Regel nicht mehr als 8 Stunden
- Wöchentliche Arbeitszeit: Nicht mehr als 40 Stunden
- In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit innerhalb eines mehrwöchigen Durchrechnungszeitraumes angepasst werden, solange die durchschnittliche 40-Stunden-Woche nicht überschritten wird
- Bei Verbindung mit Feiertagen kann die tägliche Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden und die wöchentliche auf maximal 45 Stunden ausgeweitet werden
Überstunden
Überstunden gelten als solche, wenn sie über die festgelegte Wochenarbeitszeit hinausgehen. Für Überstunden gebührt Jugendlichen ein Zuschlag von 50 % des Normallohnes.
Ruhepausen und Ruhezeiten
- Bei einer Tagesarbeitszeit von über viereinhalb Stunden: mindestens 30 Minuten Ruhepause
- Die Pause sollte spätestens nach sechs Stunden Arbeit erfolgen
- Nach Abschluss der täglichen Arbeitszeit: ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 14 Stunden für Personen unter 15 Jahren und mindestens 12 Stunden für Jugendliche
Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe
- Jugendliche dürfen in der Nachtzeit von 20 bis 6 Uhr nicht beschäftigt werden (Ausnahmen für bestimmte Branchen wie Gastgewerbe, Bäckerberuf, Krankenpflege)
- An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche im Regelfall nicht beschäftigt werden
- In bestimmten Branchen mit Ausnahmen muss jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben
Welche Beschäftigungsverbote gelten auf Baustellen?
Die KJBG-Verordnung (KJBG-VO) legt umfangreiche Beschäftigungsverbote fest, die für Jugendliche auf Baustellen besonders relevant sind.
Verbot der Akkordarbeit
Jugendliche unter 16 Jahren oder in einer mindestens einjährigen Ausbildung dürfen nicht für Tätigkeiten eingesetzt werden, bei denen ein erhöhtes Arbeitstempo zu einer höheren Vergütung führt. Das umfasst:
– Akkordarbeit
– Akkordähnliche Arbeiten
– Leistungsabhängige Prämienarbeit
– Fließbandarbeit mit festgelegtem Tempo
Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen
Jugendliche in Ausbildung dürfen unter Aufsicht mit verbotenen Arbeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 3 ASchG beschäftigt werden. Arbeiten mit explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen sind generell verboten (§ 40 Abs. 2 ASchG), während die Bereitstellung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 und F2 erlaubt ist.
Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen
Jugendlichen sind Arbeiten untersagt, die festgelegte Grenzwerte für physikalische Einflüsse überschreiten:
– Arbeiten mit überhöhter Vibrations-Exposition
– Tätigkeiten in Bereichen mit elektromagnetischen Feldern über den Grenzwerten
– Arbeiten mit Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4
Arbeiten unter psychischen und physischen Belastungen
Arbeiten, die die psychischen oder physischen Kapazitäten von Jugendlichen überfordern, sind untersagt:
– Bewegen schwerer Lasten
– Manuelle Stemmarbeiten
– Arbeiten unter extremen Temperaturen
Ausnahmen gelten für Jugendliche in Ausbildung unter Aufsicht oder bei begrenzter Arbeitszeit.
Gefährliche Arbeitsmittel
Zahlreiche Werkzeuge und Maschinen sind für Jugendliche verboten, darunter Sägemaschinen, Kettensägen, Hobelmaschinen und Fräsmaschinen, sofern keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
Sonstige gefährliche Arbeiten
Verboten sind unter anderem:
– Arbeiten in großer Höhe ohne ausreichenden Absturzschutz
– Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau mit erhöhter Einsturzgefahr
– Arbeiten an elektrischen Anlagen mit hohen Spannungen
Ausnahmen bestehen, wenn Jugendliche in Ausbildung sind und unter entsprechender Aufsicht stehen.
Prüfungstipp: Bei der Prüfung wird gerne nach konkreten Beispielen gefragt. Typische Prüfungsfrage: „Darf ein 16-jähriger Lehrling mit einer Kreissäge arbeiten?“ Die Antwort ist differenziert: Grundsätzlich sind Sägemaschinen für Jugendliche verboten — aber es gibt eine Ausnahme für Lehrlinge in Ausbildung, wenn sie unter fachkundiger Aufsicht stehen und ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Merke dir diese Struktur: Grundsatz (verboten) plus Ausnahme (Ausbildung + Aufsicht + Sicherheit).
Ein weiterer Punkt, der in der Praxis besonders relevant ist: Als Baumeister musst du vor Beginn der Beschäftigung eines Jugendlichen eine spezielle Gefahrenermittlung durchführen. Diese geht über die allgemeine Evaluierung hinaus und berücksichtigt das Alter, die körperliche Entwicklung und den Bildungsstand des Jugendlichen. Dokumentiere diese Ermittlung sorgfältig — bei einer Kontrolle wird sie gezielt nachgefragt.
Besonders im Bereich der Lehrlingsausbildung ist das KJBG zentral. Du willst deinem Lehrling natürlich möglichst viel beibringen, aber gleichzeitig darfst du ihn nicht überfordern oder gefährden. Die richtige Balance zwischen Ausbildungsfortschritt und Jugendschutz ist eine deiner wichtigsten Aufgaben als Ausbildungsbetrieb.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber beim Gesundheits- und Sittlichkeitsschutz?
Der Arbeitgeber muss Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit jugendlicher Arbeitnehmer gewährleisten. Vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen müssen mögliche Gefahren ermittelt und Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Dabei sind zu beachten:
– Arbeitsplatzgestaltung
– Auswahl von Arbeitsmitteln und -stoffen
– Gestaltung der Arbeitsprozesse
– Körperliche Leistungsfähigkeit, Alter und Bildungsstand der Jugendlichen
Praxisbeispiel: Lehrling auf der Baustelle
Du hast einen 16-jährigen Maurerlehrling auf deiner Baustelle. Was musst du beachten?
- Arbeitszeit: Maximal 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich, Pause nach spätestens 6 Stunden
- Keine Nachtarbeit: Arbeitsende vor 20 Uhr
- Keine Akkordarbeit: Der Lehrling darf nicht im Akkord arbeiten
- Kein schweres Heben: Lasten müssen dem Alter und der körperlichen Entwicklung angemessen sein
- Keine gefährlichen Maschinen ohne Unterweisung und Aufsicht
- Höhenarbeiten nur unter Aufsicht und mit entsprechendem Schutz
- Unterweisung über alle Gefahren und Schutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das KJBG gilt für Beschäftigte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Jugendliche: max. 8 h/Tag, 40 h/Woche, keine Nachtarbeit (20-6 Uhr)
- Ruhepause: mindestens 30 Minuten nach spätestens 6 Stunden
- Ruhezeit: mindestens 12 Stunden für Jugendliche, 14 Stunden unter 15
- Akkordarbeit ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten
- Zahlreiche Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten, Maschinen und Stoffe
- Ausnahmen für Lehrlinge unter Aufsicht möglich
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dürfen Jugendliche auf der Baustelle arbeiten?
Jugendliche dürfen in der Regel nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Bei einer Tagesarbeitszeit von über viereinhalb Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist prinzipiell verboten.
Dürfen Lehrlinge auf der Baustelle mit Kreissägen arbeiten?
Im Regelfall sind zahlreiche Maschinen wie Sägemaschinen, Kettensägen und Fräsmaschinen für Jugendliche verboten. Ausnahmen bestehen für Jugendliche in Ausbildung unter bestimmten Bedingungen und unter Aufsicht, sofern ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Was ist Akkordarbeit und warum ist sie für Jugendliche verboten?
Akkordarbeit umfasst Tätigkeiten, bei denen ein erhöhtes Arbeitstempo zu einer höheren Vergütung führt, einschließlich akkordähnlicher Arbeiten, leistungsabhängiger Prämienarbeit und Fließbandarbeit. Sie ist für Jugendliche unter 16 Jahren oder in einjähriger Ausbildung verboten, weil der Leistungsdruck die Gesundheit und Sicherheit junger Arbeitnehmer gefährdet.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.