Wer in Wien baut, muss sich mit der Stellplatzpflicht auseinandersetzen. Das Wiener Garagengesetz schreibt vor, dass bei Neubauten und bestimmten Umbauten eine bestimmte Anzahl von Kfz-Stellplätzen geschaffen werden muss. Die Stellplatzberechnung ist ein Prüfungsklassiker — und in der Praxis ein Kostenfaktor, der jedes Projekt beeinflusst.
Was regelt das Wiener Garagengesetz?
Das Wiener Garagengesetz 2008 (WGarG 2008) regelt die Verpflichtung, bei der Errichtung von Gebäuden Stellplätze für Kraftfahrzeuge zu schaffen. Es definiert:
- Wann eine Stellplatzverpflichtung entsteht
- Wie viele Stellplätze geschaffen werden müssen
- Welche Alternativen es gibt (Ablöse)
- Ausnahmen und Sonderregelungen
Das Garagengesetz ergänzt die Bauordnung für Wien und wird bei jedem Bauansuchen mitgeprüft.
Wann entsteht eine Stellplatzverpflichtung?
Eine Stellplatzverpflichtung entsteht bei:
- Neubauten von Gebäuden
- Zubauten, durch die zusätzliche Nutzfläche entsteht
- Änderungen der Raumwidmung, wenn dadurch ein höherer Stellplatzbedarf entsteht (z. B. Umwidmung von Wohnraum in Geschäftsfläche)
Die Anzahl der Pflichtstellplätze richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Nutzung. Je nach Widmungskategorie gelten unterschiedliche Schlüssel.
Wie viele Stellplätze musst du schaffen?
Die Stellplatzverpflichtung wird anhand der Nutzfläche und der Nutzungsart berechnet. Die konkreten Schlüssel sind im Wiener Garagengesetz festgelegt.
Typische Richtwerte (vereinfacht):
| Nutzung | Stellplatzschlüssel |
|---|---|
| Wohnungen | 1 Stellplatz je Wohnung |
| Büro-/Geschäftsflächen | 1 Stellplatz je bestimmte m2 Nutzfläche |
| Verkaufsflächen | Höherer Stellplatzbedarf je m2 |
| Gastronomie | Abhängig von der Verabreichungsfläche |
Praxis-Beispiel: Du planst ein Wohngebäude mit 20 Wohnungen. Die Stellplatzverpflichtung beträgt im Regelfall 20 Stellplätze. Diese können in einer Tiefgarage, einer oberirdischen Garage oder als Freistellplätze errichtet werden.
Bei einer Änderung der Raumwidmung wird die Differenz berechnet: Die Stellplätze nach der neuen Widmung werden den Stellplätzen nach der bisherigen Widmung gegenübergestellt. Nur die Differenz muss geschaffen werden.
Was ist die Stellplatz-Ablöse?
Wenn es technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, die erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück herzustellen, kann der Bauwerber eine Stellplatzablöse an die Stadt Wien zahlen. Die Ablöse wird pro nicht hergestelltem Stellplatz berechnet.
Die Höhe der Ablöse wird per Verordnung des Gemeinderats festgelegt und kann je nach Lage variieren. Die Ablösebeträge sind in Wien erheblich — sie können einen relevanten Kostenfaktor im Projekt darstellen.
Wichtig: Die Ablöse befreit von der Herstellungspflicht, nicht aber von der prinzipiellen Verpflichtung. Du musst immer zuerst prüfen, ob eine Herstellung möglich ist.
Praxis-Beispiel: Ablöse vs. Tiefgarage
Du planst ein Wohnhaus mit 12 Wohnungen im 5. Bezirk. Die Stellplatzverpflichtung beträgt 12 Stellplätze. Eine Tiefgarage würde ca. 25.000 bis 40.000 Euro pro Stellplatz kosten (je nach Baugrund und Tiefe). Die Stellplatz-Ablöse ist in manchen Fällen günstiger. Die Entscheidung hängt von der konkreten Lage ab: Ist der Baugrund schwierig (Grundwasser, enger Innenhof), wird die Tiefgarage unverhältnismäßig teuer. Dann lohnt sich die Ablöse. In anderen Fällen bringt die Tiefgarage einen Mehrwert für die Vermarktung der Wohnungen. Diese wirtschaftliche Abwägung gehört zu deiner Beratungsleistung als Baumeister.
Welche Ausnahmen gibt es?
Das Wiener Garagengesetz sieht mehrere Ausnahmen und Reduktionsmöglichkeiten vor:
Stellplatzregulative im Bebauungsplan
Der Bebauungsplan kann für räumlich begrenzte Teile des Stadtgebiets besondere Anordnungen treffen. Dabei kann:
– Der Umfang der Stellplatzverpflichtung um bis zu 90 % verringert werden
– Die Art der Erfüllung (Garage, Freistellplätze) festgelegt werden
– Das Ausmaß von Garagengebäuden und Freistellplätzen begrenzt werden
Solche Stellplatzregulative findest du häufig in innerstädtischen Lagen, wo die Stadtplanung den Autoverkehr reduzieren will.
Weitere Ausnahmen
- Denkmalgeschützte Gebäude: Bei denkmalgeschützten Gebäuden können Erleichterungen gelten, wenn die Herstellung von Stellplätzen das Denkmal beeinträchtigen würde.
- Zu- und Umbauten geringen Umfangs: Bei kleineren Vorhaben kann die Stellplatzverpflichtung entfallen.
- Fahrrad-Stellplätze: Das Garagengesetz regelt auch die Verpflichtung zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen, die zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Wie funktioniert die Stellplatzberechnung im Detail?
Die Stellplatzberechnung läuft nach einem klaren Schema ab. Hier ein konkretes Rechenbeispiel:
Praxis-Beispiel: Wohn- und Geschäftshaus
Du planst ein Gebäude mit 8 Wohnungen und 200 m2 Geschäftsfläche im Erdgeschoß. Kein Stellplatzregulativ im Bebauungsplan.
- Wohnungen: 8 Wohnungen x 1 Stellplatz = 8 Stellplätze
- Geschäftsfläche: Für Büro- und Geschäftsflächen gilt ein eigener Schlüssel (1 Stellplatz je bestimmte m2 Nutzfläche)
- Summe: 8 + Geschäftsanteil = Gesamtverpflichtung
Du prüfst jetzt, ob die Stellplätze auf dem Grundstück herstellbar sind. Ist eine Tiefgarage möglich? Reicht der Platz für Freistellplätze? Wenn nein: Wie hoch ist die Ablöse?
Fahrradstellplätze — ein wachsendes Thema
Das Wiener Garagengesetz schreibt auch die Herstellung von Fahrradabstellplätzen vor. Bei Neubauten müssen Fahrrad-Stellplätze in ausreichender Zahl und in geeigneter Qualität (überdacht, leicht zugänglich, absperrbar) geschaffen werden. In der Praxis bedeutet das: Du musst bei der Planung Platz für Fahrradräume einkalkulieren — im Erdgeschoß oder im Untergeschoß, mit ebenerdiger oder rampengeführter Zufahrt. Dieser Punkt wird bei der Einreichung von der Baupolizei (MA 37) mitgeprüft.
Prüfungstipp: Stellplatzberechnung bei gemischter Nutzung
In der Prüfung wird gerne ein Gebäude mit gemischter Nutzung vorgegeben — zum Beispiel Wohnungen in den Obergeschoßen und Geschäftsflächen im Erdgeschoß. Hier musst du die Stellplatzverpflichtung für jede Nutzungsart separat berechnen und dann addieren. Die Wohnungen rechnen sich nach dem Schlüssel „1 Stellplatz je Wohnung“, die Geschäftsflächen nach dem Schlüssel „1 Stellplatz je bestimmte m² Nutzfläche“. Dabei darfst du die beiden Nutzungsarten nicht vermischen. Ein weiterer häufiger Prüfungsfall: Was passiert bei einer Änderung der Raumwidmung? Angenommen, du wandelst 200 m² Wohnfläche (= 2 Wohnungen = 2 Stellplätze) in eine Arztpraxis um, die nach dem Geschäftsflächenschlüssel 4 Stellplätze erfordert. Dann musst du die Differenz schaffen: 4 minus 2 = 2 zusätzliche Stellplätze. Das Differenzprinzip ist ein wichtiges Konzept, das du für die Prüfung sicher beherrschen solltest.
Besonders in innerstädtischen Lagen, wo Stellplatzregulative die Verpflichtung um bis zu 90 % reduzieren können, lohnt sich ein genauer Blick in den Bebauungsplan. Eine Reduktion von beispielsweise 50 % bedeutet bei 20 Wohnungen: Statt 20 Stellplätze nur 10 — das kann den Unterschied zwischen einer Tiefgarage mit einem oder zwei Untergeschoßen ausmachen und spart erhebliche Baukosten.
Was bedeutet die Stellplatzpflicht für Baumeister?
Als Baumeister musst du die Stellplatzberechnung bereits in der Planung berücksichtigen:
- Bebauungsplan prüfen: Gibt es Stellplatzregulative? Reduktionen?
- Stellplatzbedarf berechnen: Anhand von Nutzung und Fläche.
- Herstellbarkeit prüfen: Reicht der Platz für eine Tiefgarage oder Freistellplätze?
- Ablöse kalkulieren: Wenn keine Herstellung möglich ist — was kostet die Ablöse?
- In die Kostenberechnung einbeziehen: Tiefgaragenplätze oder Ablöse können das Projekt erheblich verteuern.
Die Stellplatzberechnung ist auch ein fixer Bestandteil der Einreichunterlagen. Die Baupolizei (MA 37) prüft die Einhaltung im Baugenehmigungsverfahren.
Ein oft übersehener Punkt in der Praxis: Die Stellplatzberechnung betrifft nicht nur die Anzahl der Plätze, sondern auch die Ausführungsqualität. Das Wiener Garagengesetz stellt Anforderungen an die Mindestbreite und Mindestlänge der Stellplätze, an die Zufahrtsbreiten und an die Rampenneigung bei Tiefgaragen. Eine Tiefgarage, die zwar die richtige Anzahl an Plätzen hat, aber die Mindestmaße nicht einhält, wird von der MA 37 beanstandet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Wiener Garagengesetz 2008 regelt die Stellplatzverpflichtung bei Neubauten und Umbauten.
- Die Anzahl der Pflichtstellplätze richtet sich nach Nutzung und Fläche.
- Ist die Herstellung nicht möglich, kann eine Ablöse gezahlt werden.
- Der Bebauungsplan kann die Verpflichtung um bis zu 90 % reduzieren.
- Die Stellplatzberechnung gehört zu den Einreichunterlagen und wird von der Baubehörde geprüft.
- Bei Änderung der Raumwidmung wird die Differenz zur bisherigen Widmung berechnet.
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Häufig gestellte Fragen zur Stellplatzpflicht in Wien
Wie viele Stellplätze muss ich pro Wohnung schaffen?
Prinzipiell gilt im Wiener Garagengesetz eine Verpflichtung von 1 Stellplatz je Wohnung. Der Bebauungsplan kann diesen Schlüssel durch Stellplatzregulative reduzieren — in manchen innerstädtischen Lagen um bis zu 90 %.
Was kostet die Stellplatz-Ablöse in Wien?
Die Höhe der Stellplatz-Ablöse wird per Verordnung festgelegt und variiert. [VERIFY: aktuelle Ablösesätze prüfen] Die Beträge sind erheblich und stellen einen relevanten Kostenfaktor dar. Die aktuellen Sätze findest du auf der Website der Stadt Wien.
Kann die Stellplatzverpflichtung auf null reduziert werden?
Theoretisch ja — der Bebauungsplan kann die Verpflichtung um bis zu 90 % verringern. Eine vollständige Befreiung ist aber im Gesetz nicht vorgesehen. In der Praxis kommt eine 90%-Reduktion nur in bestimmten innerstädtischen Lagen vor.
Gilt die Stellplatzpflicht auch bei Umbauten?
Ja, wenn durch den Umbau eine Änderung der Raumwidmung erfolgt, die einen höheren Stellplatzbedarf auslöst. Es wird die Differenz zwischen dem Bedarf nach neuer und bisheriger Widmung berechnet. Stellplätze sind nur insoweit zu schaffen, als eine zusätzliche Verpflichtung entsteht.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.