Neuerungen ÖNORM B 2110 (2023): Was sich geändert hat

Die ÖNORM B 2110 wurde im Mai 2023 aktualisiert. Für dich als Baumeister oder Prüfungskandidat ist es wichtig zu wissen, was sich geändert hat — denn bei jedem Bauvertrag musst du prüfen, welche Fassung gilt. Hier gebe ich dir einen Überblick über die Neuerungen und erkläre, was sie für deine Praxis bedeuten.

Welche Fassungen der ÖNORM B 2110 gibt es?

Es gibt mehrere Ausgaben der ÖNORM B 2110. Die beiden relevantesten sind:

  • Ausgabe 15.03.2013 — die langjährige Standardfassung, die vielfach verwendet wird
  • Ausgabe Mai 2023 — die aktualisierte Fassung mit mehreren Neuerungen

Dazwischen gab es einen Entwurf vom 01.11.2022, der zur Stellungnahme aufgelegt war und schließlich in die Ausgabe 2023 mündete.

Welche Fassung gilt, hängt ausschließlich vom Bauvertrag ab. Dort wird festgelegt, welche ÖNORM-Ausgabe eingebunden ist. Prüfe das bei jedem Vertrag — das ist eine deiner ersten Pflichten.

Was hat sich in der Ausgabe 2023 geändert?

Die Neuerungen betreffen mehrere Bereiche der Norm. Hier die wichtigsten Punkte:

Klarstellungen bei Begriffsdefinitionen

Die aktualisierte Fassung präzisiert einige Begriffe, die in der Praxis zu Auslegungsstreitigkeiten geführt haben. Dazu gehören insbesondere die Definitionen rund um Leistungsabweichungen, BAU-SOLL und die Sphärenzuordnung.

Für dich als Baumeister bedeutet das: Die Begriffe sind klarer definiert, was die Rechtssicherheit erhöht. Die Grundkonzepte — Leistungsabweichung als Änderung oder Störung, BAU-SOLL als vertraglich vereinbarter Leistungsumfang unter objektiv erwartbaren Umständen — bleiben aber gleich.

Anpassungen bei den Mitteilungspflichten

Die Mitteilungspflichten bei Leistungsabweichungen wurden präzisiert. Das dreistufige System (dem Grunde nach — dem Grunde nach — der Höhe nach) bleibt bestehen, aber die Anforderungen an die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit wurden geschärft.

Das ist eine Reaktion auf die Praxis: Viele Streitigkeiten entstanden, weil Mitteilungen zu vage oder zu spät waren. Die neue Fassung macht deutlicher, was „unverzüglich“ und „prüffähig“ bedeutet.

Präzisierungen bei der Vergütung

Die Regelungen zu Fest- und veränderlichen Preisen wurden überarbeitet. Die Grundregel bleibt: Leistungen innerhalb von 6 Monaten nach Angebotsfrist sind Festpreise. Die Neuerungen betreffen vor allem die Übergänge und Sonderfälle — etwa wenn Verzögerungen durch den AG zu einer Überschreitung der 6-Monats-Grenze führen.

Anpassungen bei Übernahme und Abrechnung

Die Übernahme– und Abrechnungsregelungen wurden in Details angepasst. Die Grundstruktur — förmliche vs. formlose Übernahme, 1-Monat-Frist, Schlussrechnung innerhalb von 2 Monaten — bleibt gleich.

Reaktion auf Lieferkettenstörungen

Die Ausgabe 2023 reagiert auf die Erfahrungen der letzten Jahre mit Lieferkettenstörungen, Materialknappheit und Preissteigerungen. Die Sphärenzuordnung bei unvorhersehbaren Ereignissen — wie Pandemien oder kriegerischen Auseinandersetzungen — wird klarer geregelt.

Diese Ereignisse fallen generell in die Sphäre des Auftraggebers, weil der Auftragnehmer sie nicht zu verantworten hat. Die neue Fassung präzisiert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Was bedeutet das für die Baumeisterprüfung?

Für die Prüfung gilt: Du musst die Grundkonzepte der ÖNORM B 2110 kennen — unabhängig von der Fassung. Die Kernelemente sind bei beiden Ausgaben gleich:

  • Leistungsumfang BAU-SOLL
  • Leistungsabweichungen (Änderung und Störung)
  • Sphärenzuordnung (AG vs. AN)
  • Mitteilungspflichten (dem Grunde nach / der Höhe nach)
  • Rechnungsarten und Zahlungsfristen
  • Übernahme (förmlich und formlos)
  • Haftung und Gewährleistung

Die Neuerungen der Ausgabe 2023 sind eher Präzisierungen als fundamentale Änderungen. Wenn du die Grundkonzepte verstehst, bist du für beide Fassungen gerüstet.

Praxisbeispiel: Auswirkung der Neuerungen auf ein Wohnbauprojekt

Du arbeitest an einem Wohnbauprojekt mit ÖNORM B 2110 Ausgabe 2023. Im sechsten Monat der Bauzeit kommt es zu einem Lieferengpass bei Dämmmaterial. Wie wirkt sich die aktualisierte Norm aus?

Sphärenzuordnung: Der Lieferengpass ist ein unvorhersehbares Ereignis, das nicht in deiner Sphäre liegt. Die Ausgabe 2023 regelt diese Fälle klarer: Du hast Anspruch auf Bauzeitverlängerung und — je nach Situation — auf Mehrkosten, sofern du den Engpass unverzüglich gemeldet und Alternativen geprüft hast.

Mitteilungspflicht: Du musst die drohende Verzögerung sofort dem AG melden — nicht erst, wenn das Material fehlt, sondern sobald du erkennst, dass es fehlen könnte. Die Ausgabe 2023 betont die Unverzüglichkeit noch stärker als die Vorgängerversion.

Dokumentation: Du dokumentierst den Engpass mit Lieferantenbestätigungen, Alternativanfragen und dem zeitlichen Verlauf. Die neue Fassung fordert hier „prüffähige“ Unterlagen — also Belege, die der AG nachvollziehen kann.

Vergleich: Was wäre mit der Ausgabe 2013 anders?

Grundsätzlich: nicht viel. Die Grundmechanismen (Sphärenzuordnung, Mitteilungspflicht, MKF-Verfahren) waren auch in der 2013er-Fassung angelegt. Aber die Ausgabe 2023 macht die Rechtsfolgen bei Lieferkettenstörungen expliziter. Das reduziert Auslegungsstreitigkeiten — und gibt dir als AN mehr Rechtssicherheit.

Was bedeutet das für die Praxis?

Drei praktische Konsequenzen:

1. Immer die Vertragsgrundlage prüfen. Welche Fassung ist im Vertrag eingebunden? 2013 oder 2023? Das bestimmt, welche Regeln gelten.

2. Bei neuen Verträgen die aktuelle Fassung verwenden. Wenn du selbst Verträge aufsetzen lässt, empfiehlt es sich, die Ausgabe 2023 zu verwenden — sie ist klarer formuliert und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen.

3. Dokumentation noch ernster nehmen. Die Präzisierungen bei den Mitteilungspflichten zeigen: Dokumentation wird immer wichtiger. Alles schriftlich, alles sofort, alles nachvollziehbar.

Prüfungstipp: Für die Prüfung musst du nicht jede einzelne Änderung der 2023er-Fassung kennen. Was du aber wissen musst: Es gibt verschiedene Ausgaben der ÖNORM B 2110, und welche gilt, bestimmt der Bauvertrag. Die Grundkonzepte — BAU-SOLL, Sphärenzuordnung, Dreistufensystem, Rechnungsarten, Übernahme — sind bei beiden Fassungen gleich. Wenn du diese Konzepte verstehst, bist du für jede Prüfungsfrage gewappnet.

Ein Aspekt, der in der Praxis besonders relevant geworden ist: Die Ausgabe 2023 regelt die Handhabung von Lieferkettenstörungen und unvorhersehbaren Ereignissen klarer als die Vorgängerversion. Das ist eine direkte Reaktion auf die Erfahrungen der Jahre 2020 bis 2023, als Pandemie, Rohstoffknappheit und Preissteigerungen die Baubranche massiv getroffen haben. Wenn du heute einen Bauvertrag abschließt, empfehle ich dir, die Ausgabe 2023 zu verwenden — sie gibt dir bei solchen Ereignissen mehr Rechtssicherheit.

Noch ein praxisnaher Tipp: Wenn du sowohl mit der 2013er- als auch mit der 2023er-Fassung arbeitest (was bei laufenden und neuen Projekten gleichzeitig vorkommen kann), lege dir eine Vergleichstabelle an, in der du die wesentlichen Unterschiede festhältst. So verwechselst du nicht, welche Regel bei welchem Projekt gilt. Gerade bei den Mitteilungspflichten und Fristen können kleine Unterschiede große Auswirkungen haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die ÖNORM B 2110 wurde im Mai 2023 aktualisiert
  • Die Grundkonzepte bleiben gleich: BAU-SOLL, Sphärenzuordnung, Mitteilungspflichten, Übernahme
  • Neuerungen betreffen vor allem Präzisierungen und Klarstellungen
  • Reaktion auf Lieferkettenstörungen: Klarere Regelung unvorhersehbarer Ereignisse
  • Mitteilungspflichten geschärft: Höhere Anforderungen an Dokumentation
  • Welche Fassung gilt, bestimmt der Bauvertrag — immer prüfen
  • Für die Prüfung: Grundkonzepte kennen reicht für beide Fassungen

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fassung der ÖNORM B 2110 gilt aktuell?

Die aktuellste Fassung ist die Ausgabe Mai 2023. Allerdings wird in vielen bestehenden Verträgen noch die Ausgabe 2013 verwendet. Welche Fassung gilt, hängt davon ab, was im jeweiligen Bauvertrag vereinbart ist.

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen ÖNORM B 2110 (2013) und (2023)?

Die Ausgabe 2023 bringt vor allem Präzisierungen bei Begriffsdefinitionen, Mitteilungspflichten und der Sphärenzuordnung bei unvorhersehbaren Ereignissen. Die Grundstruktur und Kernkonzepte der Norm bleiben unverändert.

Muss ich bei bestehenden Verträgen auf die neue Fassung umsteigen?

Nein, bestehende Verträge behalten die vereinbarte Fassung. Nur bei neuen Verträgen empfiehlt es sich, die aktuelle Ausgabe 2023 einzubinden.


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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.