Die GmbH ist die mit Abstand beliebteste Rechtsform für Baumeister in Österreich — und das aus gutem Grund. Sie bietet dir Haftungsbeschränkung, professionelles Auftreten und steuerliche Vorteile. Gleichzeitig stellt die Gründung einige Anforderungen, die du kennen musst.
Ich führe dich durch den kompletten Gründungsprozess: vom Gesellschaftsvertrag über das Stammkapital bis zur Eintragung ins Firmenbuch. Dieses Wissen brauchst du sowohl für die Prüfung als auch für die Praxis.
Was ist eine GmbH und warum eignet sie sich für Baumeister?
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine juristische Person, die als solche ins Firmenbuch eingetragen werden muss. Erst durch diese Eintragung erhält sie ihre eigene Rechtspersönlichkeit (§ 1 GmbHG).
Die Gesellschafter leisten eine Vermögenseinlage in Form des Stammkapitals. Im Falle von Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften die Gesellschafter in der Regel nur mit ihrer Einlage — nicht mit ihrem Privatvermögen.
Für dich als Baumeister bietet das einen entscheidenden Vorteil: Bau-Projekte können hohe Haftungsrisiken mit sich bringen. Mit einer GmbH schützt du dein privates Vermögen.
Wie viel Stammkapital brauchst du für eine GmbH?
Das Stammkapital muss gemäß § 6 Abs. 1 GmbHG mindestens 35.000 Euro betragen. Es setzt sich aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter zusammen, wobei jede Stammeinlage mindestens 70 Euro betragen muss.
Einzahlungspflicht
- Auf jede bar zu leistende Stammeinlage muss mindestens ein Viertel eingezahlt sein, jedenfalls aber 70 Euro (§ 6a GmbHG)
- Insgesamt müssen auf die bar zu leistenden Einlagen mindestens 17.500 Euro eingezahlt sein
- Sacheinlagen müssen vor der Eintragung ins Firmenbuch vollständig eingebracht werden
Gründungsprivilegierung
Es gibt die Möglichkeit der Gründungsprivilegierung, die es dir ermöglicht, eine GmbH mit einem reduzierten Stammkapital von 10.000 Euro zu gründen (§ 9a GmbHG). Dabei musst du nur 5.000 Euro bar einzahlen.
Wichtig: Nach Ablauf von zehn Jahren ab Gründung muss das Stammkapital auf 35.000 Euro aufgestockt werden, wobei mindestens 17.500 Euro der Einlage nachzuschießen sind.
Praxis-Beispiel: Drei Baumeister wollen gemeinsam eine GmbH gründen. Sie vereinbaren Stammeinlagen von 6.000, 9.000 und 20.000 Euro (gesamt: 35.000 Euro). Auf jede Einlage ist mindestens ein Viertel einzuzahlen (1.500 + 2.250 + 5.000 = 8.750 Euro). Da insgesamt 17.500 Euro eingezahlt werden müssen, ist eine zusätzliche Einzahlung von 8.750 Euro in beliebiger Verteilung erforderlich.
Wie läuft die GmbH-Gründung Schritt für Schritt ab?
1. Vorvertrag (optional)
Es besteht die Möglichkeit, einen Vorvertrag abzuschließen. Während dieser Phase wird die Gesellschaft oft als GesbR geführt. Ein Vorvertrag ist keine Pflicht.
2. Gesellschaftsvertrag beim Notar
Der Gesellschaftsvertrag muss bestimmte Formvorschriften einhalten. Mindestens zwei Gesellschafter müssen hierfür einen Notariatsakt abschließen. Bei einer Einpersonen-GmbH genügt eine einseitige Errichtungserklärung gegenüber dem Notar.
Der Gesellschaftsvertrag muss gemäß § 4 Abs. 1 GmbHG zumindest folgende Inhalte bestimmen:
– Die Firma und der Sitz der Gesellschaft
– Der Gegenstand des Unternehmens
– Die Höhe des Stammkapitals
– Der Betrag der von jedem Gesellschafter zu leistenden Stammeinlage
3. Vor-GmbH-Phase
Zwischen Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags und Eintragung ins Firmenbuch wird die GmbH als Vorgesellschaft oder Vor-GmbH bezeichnet. Während dieser Zeit gilt das Einstimmigkeitsprinzip.
4. Bestellung des Geschäftsführers
Sofern die Bestellung der Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder nicht bereits im Gesellschaftsvertrag geregelt wurde, müssen diese gewählt werden. Zu Geschäftsführern können nur physische, handlungsfähige Personen bestellt werden (§ 15 GmbHG).
5. Einzahlung der Einlagen
Die Bareinlagen sind mittels Banküberweisung auf das Konto der Gesellschaft zu leisten. Sacheinlagen müssen unverzüglich in vollem Umfang eingebracht werden.
6. Anmeldung zum Firmenbuch
Die Anmeldung der GmbH zum Firmenbuch erfolgt nach Erstellung des Gesellschaftsvertrags und Bestellung der Geschäftsführer. Sie muss von sämtlichen Geschäftsführern unterzeichnet werden und enthält gemäß § 3 Abs. 1 GmbHG:
– Den Abschluss des Gesellschaftsvertrags
– Die Bestellung der Geschäftsführer
Die Geschäftsführer müssen ihre Unterschrift vorlegen oder beglaubigen lassen. Die „§ 10-Erklärung“ bestätigt, dass die Bareinlagen eingezahlt wurden (nachweisbar durch Bankbescheinigung).
7. Eintragung ins Firmenbuch
Nach Prüfung der Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der Anmeldung erfolgt die Eintragung der GmbH durch einen Eintragungsbeschluss des Firmenbuchgerichts. Damit entsteht die Gesellschaft rechtskräftig.
Welche Organe hat die GmbH?
Die Geschäftsführung
Die GmbH muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben (§ 15 GmbHG). Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Ihre Aufgaben umfassen:
- Vertretung der Gesellschaft nach außen
- Abschluss von Verträgen
- Führung eines angemessenen Rechnungswesens und internen Kontrollsystems
- Aufstellung des Jahresabschlusses
- Einberufung der Generalversammlung
- Zeitgerechte Anmeldung einer Insolvenz
Geschäftsführer haften generell nicht persönlich für Gesellschaftsschulden. Bei Verletzung ihrer Pflichten können sie allerdings persönlich und solidarisch (unbeschränkt) haften.
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das willensbildende Organ der GmbH und muss mindestens einmal pro Jahr einberufen werden (§ 34 GmbHG). Ihre Aufgaben:
- Feststellung und Prüfung des Jahresabschlusses
- Verteilung des Bilanzgewinns
- Regelung und Kontrolle der Geschäftsführung
- Änderung des Gesellschaftsvertrags
Der Aufsichtsrat
Ein Aufsichtsrat ist bei einer GmbH nicht zwingend, aber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend (§ 29 GmbHG):
– Stammkapital über 70.000 Euro und Anzahl der Gesellschafter über 50, oder
– Durchschnittlich mehr als 300 Arbeitnehmer
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Vergiss nicht den gewerberechtlichen Geschäftsführer
Neben dem handelsrechtlichen Geschäftsführer (GmbHG) brauchst du für das Baumeistergewerbe auch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer. Diese Rollen können, müssen aber nicht von derselben Person ausgeübt werden. Der gewerberechtliche GF legt den Befähigungsnachweis vor und verantwortet die Einhaltung der GewO.
Prüfungstipp: Die Unterscheidung zwischen handelsrechtlichem und gewerberechtlichem Geschäftsführer ist ein Prüfungsklassiker. Der handelsrechtliche GF vertritt die GmbH nach außen und haftet für die ordnungsgemäße Geschäftsführung (GmbHG). Der gewerberechtliche GF verantwortet die Einhaltung der Gewerbeordnung und haftet für gewerberechtliche Verstöße. Eine Person kann beide Rollen übernehmen — aber sie muss nicht. Merke dir auch: Wenn der gewerberechtliche GF ausscheidet, hat eine Gesellschaft sechs Monate Zeit, einen Nachfolger zu bestellen.
In der Praxis empfehle ich dir, die Gründungsprivilegierung zu nutzen, wenn du am Anfang stehst. Mit 10.000 Euro Stammkapital und 5.000 Euro Bareinzahlung kannst du sofort starten, ohne großes Eigenkapital aufbringen zu müssen. Bedenke aber: Nach zehn Jahren musst du auf 35.000 Euro aufstocken. Plane diese Aufstockung rechtzeitig ein und lege dafür Rücklagen an.
Ein weiterer Tipp: Lass den Gesellschaftsvertrag nicht einfach „von der Stange“ beim Notar erstellen. Investiere Zeit in eine individuelle Gestaltung, die deine konkreten Bedürfnisse berücksichtigt. Punkte wie die Geschäftsführungsbefugnis, Gewinnverteilung, Nachfolgeregelung und Wettbewerbsverbote sollten sorgfältig überlegt werden — besonders wenn du die GmbH mit Partnern gründest.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Stammkapital mindestens 35.000 Euro (mit Gründungsprivilegierung: 10.000 Euro)
- Gesellschaftsvertrag erfordert einen Notariatsakt
- Mindestens 17.500 Euro müssen bar eingezahlt werden (mit Privileg: 5.000 Euro)
- Die GmbH entsteht rechtskräftig mit Eintragung ins Firmenbuch
- Organe: Geschäftsführung, Generalversammlung, ggf. Aufsichtsrat
- Haftung der Gesellschafter ist auf die Stammeinlage beschränkt
- Zusätzlich zum handelsrechtlichen GF braucht ihr einen gewerberechtlichen GF
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel Stammkapital braucht man für eine GmbH-Gründung als Baumeister?
Das reguläre Stammkapital beträgt mindestens 35.000 Euro, davon müssen mindestens 17.500 Euro bar eingezahlt werden. Mit Gründungsprivilegierung (§ 9a GmbHG) reichen 10.000 Euro Stammkapital und 5.000 Euro Bareinzahlung, wobei nach zehn Jahren auf 35.000 Euro aufgestockt werden muss.
Kann eine Einzelperson eine GmbH gründen?
Ja, eine Einpersonen-GmbH ist möglich. Statt eines Notariatsakts zwischen mehreren Gesellschaftern genügt eine einseitige Errichtungserklärung gegenüber dem Notar.
Was ist der Unterschied zwischen handelsrechtlichem und gewerberechtlichem Geschäftsführer?
Der handelsrechtliche Geschäftsführer ist das Organ der GmbH nach GmbHG und vertritt die Gesellschaft nach außen. Der gewerberechtliche Geschäftsführer verantwortet die Einhaltung der Gewerbeordnung und legt den Befähigungsnachweis vor. Beide Funktionen können von derselben Person ausgeübt werden.
Wann braucht eine GmbH einen Aufsichtsrat?
Wenn das Stammkapital 70.000 Euro übersteigt und die Gesellschaft mehr als 50 Gesellschafter hat, oder wenn sie im Durchschnitt mehr als 300 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 29 GmbHG).
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.