Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist eine Schlüsselfigur im österreichischen Gewerberecht — und ein Dauerbrenner bei der Baumeisterprüfung. Gerade wenn du als Baumeister eine GmbH gründen willst oder jemand anderer dein Unternehmen anmeldet, musst du genau verstehen, wann ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden muss und welche Pflichten damit verbunden sind.
Was ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer?
Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die die Verantwortung für die Beachtung gewerberechtlicher Bestimmungen trägt. Er ist allerdings nicht automatisch Inhaber des Gewerberechts — die Gewerbeberechtigung bezieht sich immer auf das Unternehmen selbst.
Der gew. GF legt den Befähigungsnachweis vor. Gesellschaften oder Einzelunternehmer, die keinen eigenen Befähigungsnachweis besitzen, sind verpflichtet, einen gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen.
Für dich als angehender Baumeister heißt das: Wenn du die Befähigungsprüfung bestanden hast und selbst das Gewerbe anmeldest, bist du gleichzeitig dein eigener gewerberechtlicher Geschäftsführer. Gründest du aber mit einem Partner eine GmbH und nur du hast die Prüfung, wirst du als gew. GF bestellt.
Welche Voraussetzungen muss der gewerberechtliche Geschäftsführer erfüllen?
Der gew. GF muss folgende Kriterien erfüllen:
Persönliche Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Keine gerichtliche Verurteilung oder Finanzvergehen als Ausschlussgrund
- EU-/EWR-Staatsangehörigkeit oder entsprechender Aufenthaltstitel
Betriebliche Voraussetzungen
- In der Lage sein, sich im Betrieb zu betätigen: Er muss tatsächlich im Unternehmen aktiv sein
- Anordnungsbefugnis besitzen: Er muss fachliche Weisungen erteilen können
- Zustimmung zur Bestellung: Er muss der Erteilung der Weisungsbefugnis und seiner Bestellung ausdrücklich zugestimmt haben
Besonderheit bei reglementierten Gewerben
Bei reglementierten Gewerben wie dem Baumeistergewerbe ist der gew. GF verpflichtet, mindestens die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit im Betrieb tätig und sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein.
Für Gesellschaften oder andere juristische Personen genügt das Vorhandensein einer Vertretungsbefugnis, beispielsweise als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer.
Praxis-Beispiel: Du gründest mit deinem Bruder eine Bau-GmbH. Dein Bruder ist Kaufmann und hat keine Baumeisterprüfung. Du wirst als gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt und musst mindestens 20 Stunden pro Woche im Betrieb tätig und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Wie wird der gewerberechtliche Geschäftsführer bestellt?
Die Bestellung des gew. GF ist der zuständigen Behörde mitzuteilen — ebenso sein Ausscheiden.
Wirksamkeit der Bestellung:
– Im Allgemeinen wird die Bestellung ab dem Tag der Meldung bei der Behörde wirksam
– Ausnahme Baumeister: Bei reglementierten Gewerben wie dem Baumeistergewerbe wird die Bestellung erst nach rechtskräftigem Bescheid wirksam
Fristen beim Ausscheiden des gew. GF:
– Einzelunternehmen: innerhalb eines Monats einen neuen gew. GF bestellen
– Gesellschaft: innerhalb von sechs Monaten einen neuen gew. GF bestellen und der Behörde melden
Wofür haftet der gewerberechtliche Geschäftsführer?
Die Haftung des gew. GF ist zweigeteilt:
Haftung gegenüber dem Unternehmer
Der gew. GF haftet dem Unternehmer gegenüber für die fachgerechte Ausführung des Gewerbes. Diese Haftung besteht prinzipiell nur bei Verschulden und erstreckt sich von der rechtsgültigen Bestellung bis zum Tag seines Ausscheidens.
Haftung gegenüber der Gewerbebehörde
Gegenüber der Gewerbebehörde trägt der gew. GF die Verantwortung für die Befolgung aller gewerberechtlichen Bestimmungen. Bei Nichteinhaltung wird eine Verwaltungsstrafe gegen den Geschäftsführer verhängt, die er selbst begleichen muss.
Wofür haftet der gew. GF konkret?
| Haftet für | Haftet NICHT für |
|---|---|
| Gewerbeordnung 1994 (Gewerbeumfang, Gewerbeausübung, Betriebsanlagengenehmigung) | Ausländerbeschäftigungsgesetz |
| Verordnungen zur GewO (Maschinen-SicherheitsVO, Aufzüge-SicherheitsVO, Schutzaufbauten-SicherheitsVO etc.) | Arbeitnehmerschutzgesetz |
| Nebengesetze zur GewO (BäderhygieneG, RohrleitungsG etc.) | Arbeitsrecht, SV-Recht |
| Öffnungszeitengesetz, Betriebszeitengesetz | Steuerrecht |
| Preisgesetz (§ 18), PreisauszeichnungsG (§ 15) | Konkurs, Ausgleich |
Unzulässige Klauseln im Geschäftsführervertrag
Folgende Vereinbarungen sind unzulässig und daher unwirksam:
– Vereinbarungen, wonach das Unternehmen dem gew. GF die Verwaltungsstrafe ersetzen soll
– Haftungsausschlüsse des gew. GF
Prüfungstipp: Die Tabelle „Haftet für / Haftet nicht für“ ist ein Prüfungsliebling. Der gew. GF haftet ausschließlich für gewerberechtliche Bestimmungen, nicht für Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Sozialversicherungsrecht. Eine typische Fangfrage in der Prüfung: „Haftet der gewerberechtliche Geschäftsführer für die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzgesetzes?“ Die Antwort ist nein — dafür haftet der Arbeitgeber selbst.
In der Praxis begegnet mir immer wieder die Situation, dass der gewerberechtliche GF seine Rolle unterschätzt. Er denkt, es sei eine Formalität, unterschreibt die Bestellung und kümmert sich dann nicht weiter. Das ist ein Fehler. Der gew. GF muss tatsächlich im Betrieb tätig sein und Einfluss auf die Gewerbeausübung nehmen können. Wenn bei einer Kontrolle herauskommt, dass der gew. GF nur auf dem Papier existiert und tatsächlich nie im Betrieb arbeitet, kann die Behörde die Gewerbeberechtigung entziehen.
Noch ein wichtiger Punkt für die Praxis: Die Verwaltungsstrafen, die gegen den gew. GF verhängt werden, muss er persönlich bezahlen. Eine Vereinbarung, wonach das Unternehmen die Strafen übernimmt, ist rechtlich unwirksam. Das bedeutet: Als gewerberechtlicher Geschäftsführer trägst du ein echtes persönliches finanzielles Risiko. Überlege dir daher gut, ob du diese Funktion übernehmen willst, und sorge dafür, dass du tatsächlich die nötige Anordnungsbefugnis hast, um gewerberechtliche Verstöße verhindern zu können.
Was passiert, wenn kein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt ist?
Wenn der gew. GF ausscheidet und nicht rechtzeitig ein Nachfolger bestellt wird, droht die Endigung der Gewerbeberechtigung gemäß § 85 GewO. Konkret:
- Beim Einzelunternehmen: Wird innerhalb eines Monats kein neuer gew. GF bestellt, kann die Behörde die Gewerbeberechtigung entziehen
- Bei Gesellschaften: Die Frist beträgt sechs Monate
Das ist ein gravierendes Risiko. Ohne Gewerbeberechtigung darfst du keine gewerblichen Tätigkeiten mehr ausüben.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der gew. GF trägt die Verantwortung für die Einhaltung gewerberechtlicher Bestimmungen
- Er muss bei reglementierten Gewerben mindestens die Hälfte der Wochenarbeitszeit im Betrieb beschäftigt sein
- Er haftet nur für gewerberechtliche Vorschriften, nicht für Steuer-, Arbeits- oder SV-Recht
- Beim Baumeistergewerbe wird die Bestellung erst nach rechtskräftigem Bescheid wirksam
- Unzulässig sind Vereinbarungen über die Erstattung von Verwaltungsstrafen durch das Unternehmen
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Häufig gestellte Fragen
Wann muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden?
Immer dann, wenn der Gewerbeinhaber selbst keinen Befähigungsnachweis besitzt. Das ist typischerweise bei Gesellschaften der Fall, bei denen die juristische Person (z. B. GmbH) das Gewerbe anmeldet, aber eine natürliche Person den Befähigungsnachweis vorlegen muss.
Wie viele Stunden muss der gewerberechtliche Geschäftsführer im Betrieb arbeiten?
Bei reglementierten Gewerben wie dem Baumeistergewerbe muss der gew. GF mindestens die Hälfte der regulären Wochenarbeitszeit im Betrieb tätig und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das also mindestens 20 Stunden.
Haftet der gewerberechtliche Geschäftsführer für Steuervergehen?
Nein. Der gew. GF haftet ausschließlich für die Einhaltung gewerberechtlicher Bestimmungen (GewO, zugehörige Verordnungen und Nebengesetze). Für Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitnehmerschutz ist er nicht verantwortlich.
Was passiert, wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer ausscheidet?
Das Einzelunternehmen hat einen Monat, eine Gesellschaft sechs Monate Zeit, einen neuen gew. GF zu bestellen und der Behörde zu melden. Wird die Frist versäumt, droht die Endigung der Gewerbeberechtigung.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.