Große Bauprojekte bringen besondere Herausforderungen mit sich: mehrere Auftragnehmer, komplexe Abhängigkeiten, unvorhergesehene Probleme. Die klassische ÖNORM B 2110 stößt hier an ihre Grenzen. Genau dafür gibt es die ÖNORM B 2118 — eine Spezialvariante, die auf Kooperation statt Konfrontation setzt.
Für dich als angehender Baumeister ist die B 2118 relevant, weil sie in der Prüfung abgefragt wird und weil du sie bei Infrastrukturprojekten oder größeren Bauvorhaben kennen musst. Hier erfährst du, was das Partnerschaftsmodell ausmacht und wo es sich von der B 2110 unterscheidet.
Was ist die ÖNORM B 2118 und für wen ist sie gedacht?
Die ÖNORM B 2118 ist speziell konzipiert für Großprojekte und komplexe Bauvorhaben. Dazu zählen Infrastrukturprojekte (Straßen, Tunnel, Brücken), Projekte mit mehreren Auftragnehmern und Bauvorhaben mit hohem Unsicherheitsfaktor.
Der Grundgedanke: Bei großen Projekten entstehen zwangsläufig Probleme. Die Frage ist, ob man sie konfrontativ oder kooperativ löst. Die B 2118 setzt auf Kooperation — mit festen Strukturen, die den Dialog fördern.
In vielen Teilen ist die B 2118 identisch mit der ÖNORM B 2110. Die Grundregeln — Leistungsumfang, Abrechnung, Übernahme, Haftung — gelten gleich. Aber in drei wesentlichen Bereichen weicht sie ab.
Welche drei Hauptunterschiede gibt es zur B 2110?
1. Partnerschaftssitzungen
Das Herzstück der B 2118 ist die Partnerschaftssitzung. Das ist ein regelmäßiges Treffen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer mit einem klaren Ziel: Streitigkeiten vermeiden und Lösungen einvernehmlich finden.
Die Partnerschaftssitzung ist kein Streitverfahren. Sie ist kein Gericht, kein Schiedsverfahren. Sie ist Problemlösung im Gespräch — bevor ein Problem zum Streit wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, monatlich eine Partnerschaftssitzung einzuberufen — oder auf Verlangen des Auftragnehmers. Das ist keine Option, das ist eine Pflicht.
Praxisbeispiel: Bei einem Tunnelbauprojekt stellt sich heraus, dass die Geologie anders ist als erwartet. Statt sofort Anwälte einzuschalten, besprechen AG und AN das bei der nächsten Partnerschaftssitzung. Gemeinsam suchen sie eine technische und wirtschaftliche Lösung — oft schneller und billiger als ein Rechtsstreit.
2. Witterungsregelungen
Großprojekte laufen über Monate oder Jahre — und die Witterung spielt dabei eine zentrale Rolle. Die B 2118 enthält spezielle Bestimmungen für witterungsbedingte Unterbrechungen, die über die allgemeinen Regelungen der B 2110 hinausgehen.
3. MKF-Regelungen
Die Mehr-/Minderkostenforderungs-Regelungen sind bei Großprojekten angepasst. Bei komplexen Projekten mit vielen Beteiligten und langen Laufzeiten braucht es präzisere Regeln, wie Mehrkosten dokumentiert, gemeldet und abgerechnet werden. Die B 2118 berücksichtigt das.
Wie funktioniert die ARGE im Partnerschaftsmodell?
Bei Großprojekten arbeiten häufig mehrere Auftragnehmer in einer ARGE (Arbeitsgemeinschaft) zusammen. Die B 2118 regelt auch diesen Fall.
Die wichtigste Regel: Die ARGE haftet solidarisch. Das bedeutet, der Auftraggeber kann jeden einzelnen ARGE-Partner für die gesamte Schuld haftbar machen — nicht nur für seinen Anteil. Das klingt hart, ist aber der Preis für den gemeinsamen Auftrag.
Für dich als Baumeister heißt das: Wenn du in einer ARGE mitarbeitest, prüfe deine Partner genau. Deren Fehler können auf dich zurückfallen.
Wann wird die ÖNORM B 2118 in der Praxis eingesetzt?
Die B 2118 kommt vor allem zum Einsatz bei:
- Infrastrukturprojekten (Autobahnen, Tunnel, Brücken, U-Bahn-Bau)
- Öffentlichen Großbauten (Krankenhäuser, Schulen, Verwaltungsgebäude)
- Projekten mit hohem Risiko (unsichere Bodenverhältnisse, denkmalgeschützte Substanz)
- Projekten mit vielen Schnittstellen (mehrere Gewerke, enge Terminpläne)
Typischerweise wird die B 2118 bei öffentlichen Auftraggebern vereinbart, die Erfahrung mit Großprojekten haben — etwa die ASFINAG, ÖBB oder Landesgesellschaften.
Für die klassische Baumeister-Tätigkeit — Wohnbau, kleinere Gewerbebauten, Sanierungen — reicht die ÖNORM B 2110 in den allermeisten Fällen aus. Trotzdem solltest du die B 2118 kennen, weil sie in der Prüfung vorkommt und weil du im Laufe deiner Karriere durchaus mit Großprojekten in Berührung kommen kannst.
Wie läuft eine Partnerschaftssitzung in der Praxis ab?
Die Partnerschaftssitzung folgt einem strukturierten Ablauf:
Einberufung: Der Auftraggeber beruft die Sitzung ein — mindestens einmal monatlich oder auf Verlangen des Auftragnehmers. Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Tagesordnung.
Teilnehmer: Vertreter beider Seiten, die auch entscheidungsbefugt sein müssen. Es bringt nichts, wenn nur Sachbearbeiter am Tisch sitzen, die keine Vereinbarungen treffen dürfen.
Ablauf der Sitzung:
1. Rückblick auf offene Punkte aus der letzten Sitzung
2. Aktueller Stand der Baustelle und etwaige Probleme
3. Besprechung von Leistungsabweichungen und möglichen Mehrkostenforderungen
4. Terminliche Auswirkungen von Störungen oder Änderungen
5. Vereinbarung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten
6. Protokollierung aller Ergebnisse
Protokoll: Die Ergebnisse werden in einem Sitzungsprotokoll festgehalten, das beide Seiten unterschreiben. Dieses Protokoll hat Beweiskraft und dokumentiert die getroffenen Vereinbarungen.
Praxisbeispiel: Partnerschaftssitzung bei einem Tunnelbauprojekt
Beim Bau eines Straßentunnels stellt sich heraus, dass im Bereich des Nordportals die Geologie anders ist als erwartet. Statt des erwarteten kompakten Felsens trifft man auf stark zerklüftetes Gestein mit Wassereinbrüchen.
Bei der nächsten Partnerschaftssitzung wird das Problem besprochen:
– Der AN präsentiert die geologischen Befunde und die notwendigen Änderungen am Vortriebsverfahren
– Der AG bestätigt, dass die Geologie in seiner Sphäre liegt (nicht vorhersehbar)
– Gemeinsam wird ein neues Vortriebskonzept erarbeitet
– Die terminlichen und finanziellen Auswirkungen werden dokumentiert
– Es wird ein Fahrplan für die technische Umsetzung vereinbart
Ohne Partnerschaftssitzung hätte der AN eine formale MKF gestellt, der AG hätte sie bestritten, und nach Monaten hätte ein Sachverständiger das Thema aufgearbeitet. Die Partnerschaftssitzung löst das Problem in einer Stunde.
Was sind die Vorteile des Partnerschaftsmodells?
Das Partnerschaftsmodell hat sich in der Praxis bewährt, weil es:
- Streitkosten reduziert: Konflikte werden frühzeitig im Dialog gelöst statt vor Gericht
- Projektfortschritt sichert: Probleme werden schnell besprochen, die Baustelle steht nicht still
- Vertrauen aufbaut: Regelmäßige Sitzungen schaffen eine Gesprächskultur zwischen AG und AN
- Transparenz fördert: Beide Seiten legen Probleme offen auf den Tisch
Der Nachteil: Der administrative Aufwand ist höher. Monatliche Sitzungen, Protokolle, Nachbereitung — das kostet Zeit. Bei kleinen Projekten steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Prüfungstipp: In der Prüfung wird die B 2118 häufig im Vergleich zur B 2110 abgefragt. Merke dir die drei Hauptunterschiede: Partnerschaftssitzungen, Witterungsregelungen und angepasste MKF-Regelungen. Alles andere — Leistungsumfang, Abrechnung, Übernahme, Haftung — ist identisch mit der B 2110. Eine typische Prüfungsfrage lautet: „Wann kommt die ÖNORM B 2118 statt der B 2110 zur Anwendung?“ Die Antwort: Bei Großprojekten und komplexen Bauvorhaben, und nur wenn sie im Vertrag vereinbart wird — sie ist nie verpflichtend.
Für dich als angehender Baumeister ist die B 2118 auch aus einem anderen Grund relevant: Wenn du im Laufe deiner Karriere bei Infrastrukturprojekten mitwirkst — etwa als Subunternehmer bei einem Autobahnabschnitt oder einem Tunnelprojekt — wirst du mit der B 2118 in Berührung kommen. Die Partnerschaftssitzungen sind dann dein wichtigstes Forum, um Probleme rechtzeitig anzusprechen und Lösungen zu finden. Nutze diese Sitzungen aktiv — bereite dich vor, bringe Unterlagen mit und dokumentiere die Ergebnisse sorgfältig.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die ÖNORM B 2118 ist die Spezialvariante der B 2110 für Großprojekte
- In vielen Teilen identisch mit der B 2110, aber mit drei Sonderregelungen
- Partnerschaftssitzungen (monatlich, Pflicht) für kooperative Konfliktlösung
- Spezielle Witterungsregelungen und MKF-Regelungen
- ARGE-Partner haften solidarisch — jeder für die gesamte Schuld
- Einsatzgebiet: Infrastruktur, öffentliche Großbauten, Hochrisiko-Projekte
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen ÖNORM B 2110 und B 2118?
Die B 2110 ist die allgemeine Werkvertragsnorm für Bauverträge. Die B 2118 ergänzt sie um ein Partnerschaftsmodell für Großprojekte — mit Partnerschaftssitzungen, speziellen Witterungsregelungen und angepassten MKF-Bestimmungen.
Wann muss die ÖNORM B 2118 angewendet werden?
Die B 2118 muss nie zwingend angewendet werden — sie ist freiwillig und wird durch Vereinbarung im Vertrag verbindlich. In der Praxis wird sie vor allem bei öffentlichen Großprojekten und Infrastrukturbauten eingesetzt.
Was ist eine Partnerschaftssitzung nach ÖNORM B 2118?
Eine Partnerschaftssitzung ist ein regelmäßiges (monatliches) Treffen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur einvernehmlichen Konfliktlösung. Sie dient der Vermeidung von Streitigkeiten und ist kein formelles Streitverfahren.
Was bedeutet solidarische Haftung bei der ARGE?
Solidarische Haftung bedeutet, dass der Auftraggeber jeden einzelnen ARGE-Partner für die gesamte Schuld haftbar machen kann — nicht nur für dessen eigenen Anteil. Das Risiko liegt also bei jedem Einzelnen.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.