Bevor ein Bauvertrag zustande kommt, braucht es eine saubere Ausschreibung und ein professionelles Angebot. Die ÖNORM A 2060 regelt genau diesen Prozess — sie bildet die Brücke zwischen der Idee eines Bauprojekts und dem unterschriebenen Vertrag.
Für dich als angehender Baumeister ist die A 2060 relevant, weil du in der Praxis ständig mit Ausschreibungen und Angeboten arbeitest — sowohl als Ausschreibender als auch als Bietender. Hier erfährst du, was die Norm regelt und worauf du achten musst.
Was regelt die ÖNORM A 2060?
Die ÖNORM A 2060 befasst sich mit der Ausschreibung von Bauleistungen und der Angebotslegung. Sie steht im engen Zusammenhang mit der ÖNORM A 2050, die das gesamte Vergabeverfahren regelt (Ausschreibung, Angebot, Zuschlag), und der ÖNORM B 2110, die den anschließenden Bauvertrag bestimmt.
Die A 2060 regelt im Wesentlichen:
- Wie eine Ausschreibung aufgebaut sein muss
- Welche Informationen in der Leistungsbeschreibung stehen müssen
- Wie ein Angebot formal zu erstellen ist
- Welche Grundsätze bei der Angebotslegung gelten
Wie hängt die A 2060 mit der Leistungsbeschreibung zusammen?
Die Leistungsbeschreibung ist das Herzstück jeder Ausschreibung. Es gibt zwei prinzipielle Wege:
Konstruktive Leistungsbeschreibung: Das Bauvorhaben wird in einzelne, mess- und verrechenbare Leistungsteile zerlegt. Grundlage ist das Leistungsverzeichnis (LV) — die berühmte „Stückliste“ für ein Bauwerk. Dazu kommen Pläne, Zeichnungen, Baubeschreibungen und technische Berichte.
Beispiel: „Maurerarbeiten, 100 m², Ziegelmauerwerk, zwei Stein dick, Einheitspreis pro m².“
Funktionale Leistungsbeschreibung: Hier wird nur das Leistungsziel definiert, nicht der Weg dorthin. Beispiel: „Wohnhaus für vier Personen, drei Zimmer, beheizt, Warmwasser.“ Der Unternehmer entscheidet selbst, wie er das Ziel erreicht.
In Österreich wird fast ausschließlich die konstruktive Leistungsbeschreibung verwendet — sie ist sicherer für beide Seiten und ermöglicht eine transparente Abrechnung.
Welche Anforderungen stellt die A 2060 an die Ausschreibung?
Die Norm verlangt, dass alle relevanten Informationen in der Ausschreibung enthalten sind:
- Vollständigkeit: Alle Leistungen müssen in Beschreibung und Umfang erfasst sein
- Transparenz: Alle Umstände, die ein Bieter für sein Angebot braucht, müssen bekannt gegeben werden
- Strukturierte Angaben zu: Sicherheit und Gesundheit, Baustellenbereich, Projektabwicklung, Risiken, Versicherungen, Fristen
Bestimmte Leistungen müssen als separate Positionen im LV aufgeführt werden:
– Entsorgung von gefährlichem Abfall
– Baustellengemeinkosten (einmalige und zeitgebundene)
– Unterlagen und Dokumentation
– Leistungen nach dem BauKG
Praxistipp: Als Ausschreibender gilt die Regel — je vollständiger die Unterlagen, desto besser die Angebote und desto weniger Nachträge später.
Was musst du als Bieter bei der Angebotslegung beachten?
Wenn du auf eine Ausschreibung antwortest, gibt es klare Spielregeln:
Besichtigung: Die Norm empfiehlt dringend, dass Bieter die örtlichen Gegebenheiten besichtigen. In der Praxis ist das fast Pflicht — wenn du später sagst „Ich kannte die Verhältnisse nicht“, ist das dein Problem, nicht das des Bauherrn.
Vollständigkeit: Dein Angebot muss alle geforderten Positionen beinhalten. Fehlende Positionen können zum Ausschluss führen.
Preisgestaltung: Die Preise im Angebot müssen kalkuliert und nachvollziehbar sein. Die ÖNORM B 2061 regelt die Preisermittlung im Detail.
Welche typischen Fehler passieren bei Ausschreibungen?
Aus meiner Erfahrung gibt es drei häufige Fehler, die du kennen solltest:
Fehler 1: Unvollständige Leistungsbeschreibung
Der Ausschreibende vergisst Positionen oder beschreibt sie zu vage. Beispiel: Bei einer Fassadensanierung fehlt die Position für die Entsorgung des Altputzes. Die Folge: Der Bieter kalkuliert die Entsorgung nicht ein, und nach Baubeginn kommt eine Mehrkostenforderung.
Fehler 2: Keine Baustellenbesichtigung
Der Bieter gibt ein Angebot ab, ohne die Baustelle gesehen zu haben. Später stellt sich heraus, dass die Zufahrt zu eng für LKW ist und alles mit kleineren Fahrzeugen angeliefert werden muss. Die Mehrkosten bleiben am Bieter hängen — denn die Besichtigung wird vom Bieter erwartet.
Fehler 3: Vermischung von Einheitspreis- und Pauschalleistungen
In manchen Ausschreibungen werden Leistungen teils als Einheitspreispositionen, teils als Pauschalbeträge ausgeschrieben, ohne klare Abgrenzung. Das führt zu Kalkulationsproblemen und Streit bei der Abrechnung. Die Lösung: Klare Kennzeichnung jeder Position als EP oder Pauschale.
Praxisbeispiel: Ausschreibung einer Dachsanierung
Du schreibst als Baumeister die Dachsanierung eines Gründerzeithauses aus. So gehst du nach ÖNORM A 2060 vor:
- Leistungsbeschreibung erstellen: Konstruktiv, Position für Position. Abbruch der alten Eindeckung, Lattung prüfen und ggf. erneuern, neue Konterlattung, Dampfbremse, Wärmedämmung, Unterspannbahn, neue Eindeckung mit Tondachziegeln.
- Besondere Positionen separat ausweisen: Entsorgung der Altmaterialien (gefährlicher Abfall?), Baustellengemeinkosten (Gerüst, Baustelleneinrichtung), BauKG-Leistungen (SiGe-Plan, Koordination).
- Rahmenbedingungen angeben: Zufahrtsmöglichkeiten, Platzverhältnisse, Denkmalschutzauflagen (falls vorhanden), Bewohnbarkeit während der Arbeiten.
- Bietern empfehlen: Baustellenbesichtigung durchführen, Dachzustand vor Ort prüfen, Angebotsfrist beachten.
Eine saubere Ausschreibung nach A 2060 spart dir später Ärger und Geld.
Prüfungstipp: In der Prüfung wird gerne nach dem Unterschied zwischen konstruktiver und funktionaler Leistungsbeschreibung gefragt. Merke dir: Bei der konstruktiven Leistungsbeschreibung gibst du den Weg vor (was genau gebaut werden soll), bei der funktionalen das Ziel (was das Ergebnis können muss). In Österreich ist die konstruktive Variante Standard — die funktionale kommt vor allem bei Generalunternehmermodellen oder Design-Build-Verträgen zum Einsatz.
Noch ein wichtiger Praxishinweis: Als Bieter solltest du dir angewöhnen, jede Ausschreibung systematisch zu prüfen, bevor du ein Angebot erstellst. Gibt es Widersprüche zwischen dem Leistungsverzeichnis und den Plänen? Fehlen Positionen, die für die fachgerechte Ausführung nötig sind? Sind die Mengen plausibel? Eine gründliche Prüfung der Ausschreibungsunterlagen ist nicht nur gute Praxis, sondern auch Teil deiner Sorgfaltspflicht. Wenn du offensichtliche Fehler in der Ausschreibung erkennst und trotzdem ohne Hinweis anbietest, kann das später gegen dich verwendet werden — weil du als Fachmann die Fehler hätten erkennen müssen.
Darüber hinaus solltest du bei der Baustellenbesichtigung ein Protokoll anfertigen: Zufahrtswege, Platzverhältnisse, Bodenverhältnisse, Nachbarbebauung, Leitungsverläufe. Diese Informationen brauchst du nicht nur für deine Kalkulation, sondern auch als Beweismittel, falls es später zu Streitigkeiten kommt.
Wie verknüpft sich die A 2060 mit dem Vergaberecht?
Die A 2060 steht nicht allein — sie ist Teil eines Normenpakets:
| Norm | Regelungsbereich |
|---|---|
| ÖNORM A 2050 | Vergabe von Aufträgen — Ausschreibung, Angebot, Zuschlag |
| ÖNORM A 2060 | Ausschreibung und Angebotslegung |
| ÖNORM A 2063 | Elektronischer Datenaustausch für AVA |
| ÖNORM B 2061 | Preisermittlung für Bauleistungen |
| ÖNORM B 2110 | Werkvertragsnorm — Bauvertrag |
Im öffentlichen Bereich kommt zusätzlich das BVergG 2018 zur Anwendung, das gesetzliche Mindestanforderungen an das Vergabeverfahren stellt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die ÖNORM A 2060 regelt Ausschreibung und Angebotslegung im Bauwesen
- Konstruktive Leistungsbeschreibung (LV-basiert) ist in Österreich Standard
- Ausschreibungen müssen vollständig, transparent und strukturiert sein
- Bieter sollten die Baustelle immer besichtigen
- Die A 2060 ist Teil eines Normenpakets mit A 2050, A 2063, B 2061 und B 2110
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen ÖNORM A 2050 und A 2060?
Die A 2050 regelt das gesamte Vergabeverfahren (Ausschreibung, Angebot, Zuschlag), während die A 2060 sich speziell auf die Ausschreibung und Angebotslegung konzentriert. Die A 2060 vertieft also einen Teilbereich der A 2050.
Muss ich als Bieter die Baustelle vor Angebotslegung besichtigen?
Die ÖNORM empfiehlt die Besichtigung dringend. Rechtlich ist sie nicht zwingend, aber praktisch fast Pflicht: Wenn du die örtlichen Verhältnisse nicht kanntest und das zu Problemen führt, trägst du das Risiko.
Was ist eine konstruktive Leistungsbeschreibung?
Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung wird das Bauvorhaben in einzelne, mess- und verrechenbare Leistungsteile zerlegt. Jede Position im Leistungsverzeichnis beschreibt eine konkrete Leistung mit Menge und Einheit.
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Über den Autor: Bmstr. Dipl.-Ing. Edris Paknehad ist Gründer und Geschäftsführer der PAK Immobilien Bildungs GmbH. Als TU-Wien-Absolvent und erfahrener Baumeister mit Expertise in Infrastruktur, Wohnbau und Bauaufsicht bereitet er angehende Baumeister gezielt auf die Befähigungsprüfung vor.